Verbraucherritter Diesel entschädigung?
Hallo
bin zufällig auf die Seite verbraucherritter.de gestoßen, durch den Dieselskandal steht mir, nach Angabe der Daten vom Auto, 19.000€ zu...
Wie läuft das jetzt? Ist diese Seite seriös? Kostet mich das was? Hat jemand schon Erfahrung mit diesem Thema?
5 Antworten
Es wird dort davon gesprochen, dass die Fälle von Partnerkanzleien übernommen werden.
Das ist dann der Knackpunkt. Die Internetseite arbeitet kostenfrei, nicht aber die Partnerkanzleien.
Da die Dieselfälle im Hinblick auf die Verjährungsfrist nicht unproblematisch sind könnte eine teure Überraschung drohen.
Was für ein Auto fährst du denn und wann hast du es gekauft?
Dir sollte folgendes bewusst sein:
- Die angeblich so tollen großen Verbraucherkanzleien sind ganz überwiegend sehr unseriös. Es wird mit Versprechungen geworben, die im Regelfall nicht eingehalten werden können. Es handelt sich häufig eine nur um eine Masche um an Rechtsanwaltsgebühren zu kommen, was dann zu Lasten des Verbrauchers oder der Rechtsschutzversicherung geht.
- Angenommen, dass du wirklich einen Anspruch hast, wirst du Die 19.000€ nur bekommen, wenn du dein Auto auch zurück gibst. Willst du das?
- Wenn du der Seite glauben schenken willst dann musst du den Anwälten einen Klageauftrag erteilen. Die werden in deinem Namen dann Klage erheben.
Wann hast du denn dein Auto gekauft? Dieser Aspekt schließt häufig schon irgendwelche Ansprüche aus. Du müsstest das Auto schon ziemlich ewig haben und eindeutig vor Bekanntwerden des Dieselskandals erworben haben, sonst hast du natürlich keine Ansprüche. Wenn du dir bei bereits bekanntem Skandal ein entsprechendes Auto kaufst, ist es natürlich deine Schuld und du hast keine Ansprüche. Ganz sicher bin ich in der Jahreszahl nicht, aber ich glaube du müsstest das Fahrzeug grob ab vor 2016 gekauft haben… Aber vielleicht kann mich hier auch jemand noch korrigieren.
Darüber hinaus bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob – wie hier ja auch schon angesprochen – nicht Ansprüche bereits verjährt sind.
Deine Ansprüche, so du welche gehabt haben solltest, sind wahrscheinlich verjährt. Insofern macht das sehr sicher keinen Sinn mehr.
Verjährung aus Delikt gibt es nur im Ausnahmefall. Hier gelten schließlich die 10 Jahre
826 geht im Regelfall durch wenn es einen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt.
Mit 826 hast du recht.
Aber:
OLG München, Hinweisbeschluss v. 20.07.2020 – 3 U 3018/20 - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Dies gilt auch für Ansprüche aus § 826 BGB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.2011, XI ZR 54/09)
Hat der BGH dann 2020 auch bestätigt.
Ja aber 3 Jahre ab Kenntnis. Dass bei EA189 Verfahren von Kenntnis auszugehen ist, ist naheliegend. Bei allen anderen Verfahren ist das aktuell noch schwierig. Die Autohersteller die ich kenne erheben die Verjährungseinrede bei den übrigen Verfahren daher erst dann wenn der Abschluss des Kaufvertrags über 10 Jahre zurück liegt (§ 199 (3))
Das ist vor bummelig einem Jahr abgelaufen. Da gabs ne große Sammelklage zu.
September 2015 Ist der Stichtag ;)