Verbraucherritter Diesel entschädigung?

5 Antworten

Es wird dort davon gesprochen, dass die Fälle von Partnerkanzleien übernommen werden.

Das ist dann der Knackpunkt. Die Internetseite arbeitet kostenfrei, nicht aber die Partnerkanzleien.

Da die Dieselfälle im Hinblick auf die Verjährungsfrist nicht unproblematisch sind könnte eine teure Überraschung drohen.

Tobi151 
Fragesteller
 04.03.2021, 08:51

Danke🙌🏼

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Was für ein Auto fährst du denn und wann hast du es gekauft?

Dir sollte folgendes bewusst sein:

  • Die angeblich so tollen großen Verbraucherkanzleien sind ganz überwiegend sehr unseriös. Es wird mit Versprechungen geworben, die im Regelfall nicht eingehalten werden können. Es handelt sich häufig eine nur um eine Masche um an Rechtsanwaltsgebühren zu kommen, was dann zu Lasten des Verbrauchers oder der Rechtsschutzversicherung geht.
  • Angenommen, dass du wirklich einen Anspruch hast, wirst du Die 19.000€ nur bekommen, wenn du dein Auto auch zurück gibst. Willst du das?
  • Wenn du der Seite glauben schenken willst dann musst du den Anwälten einen Klageauftrag erteilen. Die werden in deinem Namen dann Klage erheben.

Wann hast du denn dein Auto gekauft? Dieser Aspekt schließt häufig schon irgendwelche Ansprüche aus. Du müsstest das Auto schon ziemlich ewig haben und eindeutig vor Bekanntwerden des Dieselskandals erworben haben, sonst hast du natürlich keine Ansprüche. Wenn du dir bei bereits bekanntem Skandal ein entsprechendes Auto kaufst, ist es natürlich deine Schuld und du hast keine Ansprüche. Ganz sicher bin ich in der Jahreszahl nicht, aber ich glaube du müsstest das Fahrzeug grob ab vor 2016 gekauft haben… Aber vielleicht kann mich hier auch jemand noch korrigieren.

Darüber hinaus bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob – wie hier ja auch schon angesprochen – nicht Ansprüche bereits verjährt sind.

uni1234  04.03.2021, 09:00

September 2015 Ist der Stichtag ;)

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T3Fahrer  04.03.2021, 09:15
@uni1234

Dann war meine zeitliche Einschätzung ja gar nicht so schlecht… 😉

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Deine Ansprüche, so du welche gehabt haben solltest, sind wahrscheinlich verjährt. Insofern macht das sehr sicher keinen Sinn mehr.

uni1234  04.03.2021, 09:15

Verjährung aus Delikt gibt es nur im Ausnahmefall. Hier gelten schließlich die 10 Jahre

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AnglerAut  04.03.2021, 09:19
@uni1234

823 schützt nicht das Vermögen. 826 geht (glaube ich) nicht durch.

bliebt nur vertragliches und die 3 jahre nach kenntnis sind um

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uni1234  04.03.2021, 09:27
@AnglerAut

826 geht im Regelfall durch wenn es einen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes gibt.

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uni1234  04.03.2021, 09:51
@AnglerAut

Ja aber 3 Jahre ab Kenntnis. Dass bei EA189 Verfahren von Kenntnis auszugehen ist, ist naheliegend. Bei allen anderen Verfahren ist das aktuell noch schwierig. Die Autohersteller die ich kenne erheben die Verjährungseinrede bei den übrigen Verfahren daher erst dann wenn der Abschluss des Kaufvertrags über 10 Jahre zurück liegt (§ 199 (3))

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AnglerAut  04.03.2021, 10:01
@uni1234

Dann bist du in der Materie deutlich tiefen drin als ich. Entsprechend gebe ich nach und verweis auf deine Antwort.

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uni1234  04.03.2021, 10:15
@AnglerAut

Haha. Vielen Dank. Und ja... ich bin seeeehr tief drin ;)

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Das ist vor bummelig einem Jahr abgelaufen. Da gabs ne große Sammelklage zu.