Unterhalt während der Ausbildung?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Schau Dir die Tabelle selbst einmal durch, dann findest Du evtl. einen Vorschlag, den Du Deinem Vater machen könntest:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Dort kannst Du in der Altersstufe ab 18 nachsehen und in der Spalte, die dem Gehalt Deines Vaters zuzuordnen wäre...

Woher ich das weiß:Recherche
Moorhuhn68  06.11.2023, 05:26

Das Problem ist nur, die 494 Euro werden angerechnet bis auf einen Hunderter, ebenso das Kindergeld. Wie viel du deiner Mutter abgibst, interessiert dagegen niemanden. Immerhin schenkst du ihr ja kein Geld, sondern zahlst es für deinen eigenen Unterhalt (Wohnen, essen usw.). Und wenn du zusätzlich zum Azubigehalt noch Geld vom Vater bekommst, kann es natürlich sein, dass sie dann auch mehr von dir verlangt.

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Deine Mutter wäre mit diesem Nettoeinkommen eh nicht leistungsfähig, aber ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du deine möglichen Unterhaltsansprüche selber geltend machen und das im Regelfall bei beiden Elternteilen.

Such dir im Internet die Düsseldorfer Tabelle, dass Nettoeinkommen vom Vater kennst Du ja, dein Kindergeld von derzeit 250 Euro und deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

In deinem Fall dann also 644 Euro.

Herakles775 
Fragesteller
 24.10.2023, 22:49

Also müsste mein Vater ca 50 euro Unterhalt leisten laut Düsseldorfer Tabelle? 700 ist er verpflichtet, aber da ich 644 (habe ich in Warheit zwar nicht) zur Verfügung hätte, habe ich das so richtig verstanden?

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isomatte  24.10.2023, 23:48
@Herakles775

Es kommt dann auf das bereinigte Nettoeinkommen deines Vaters an und ob es ggf.noch vorrangige unterhaltsberechtigte gibt.

Zum bereinigten Nettoeinkommen kämen dann z.B.auch noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuererstattung usw.und davon dann 1/12 von der Summe.

Wenn es keine weiteren vorrangigen unterhaltsberechtigte gibt, dann kommt das schon in etwa mit den 50 Euro hin.

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was die neue frau deines vaters verdient ist völlig egal, da sie für deinen unterhalt nicht zuständig ist.

für unterhaltsberechnungen musst du das einkommen beider eltern anfordern und berechnen lassen. am besten von einem anwalt. dann kannst du von beiden eltern unterhalt einfordern. nach möchten geht es hier nicht.

https://www.jumi-kinderhilfe.de/hilfe-und-beratung/kindesunterhalt-berechnen?gclid=CjwKCAjw1t2pBhAFEiwA_-A-NISwBi2TCu2weu2saHRwkQfUMhArmJbd5dww4x3yxSfzOmGrxXjrFxoCxWYQAvD_BwE