Unfall mit Fahrradfahrer, wer hat Schuld?
Hallo,
ich wollte heute rechts abbiegen. Es war dunkel, es hat geregnet (dementsprechend durch Scheinwerferlichter geblendet worden), die Fußgängerampel war rot. Und der Radfahrer ist ohne Licht gefahren. Ich habe ihm zum Glück noch gesehen. Aber wer wäre schuld an einem Unfall trotz Schulterblick?
8 Antworten
Verstehe ich das richtig? Der Radfahrer wollte bei ROT über den FUSSGGÄNGERÜBERWEG? Dann trüge er wohl schon den Großteil der Schuld. Immerhin hätte er dann 3 VErbote übertreten.
Wenn er aber nur geradeaus auf der Fahrbahn an dir vorbeiwollte dann hättest du den Großteil der Schuld zu tragen.
Ich müsste das einmal aufgemalt sehen, grundsätzlich trägt der Autofahrer immer mindestens eine Teilschuld in der Konstellation.
Und gerade bei unübersichtlichen Verhältnissen wegen Gegenverkehrs-Lichtern muss man doppelt und dreifach vorsichtigt sein ;) Aber sonst muss das immer gerichtlich als Einzelfall beurteilt werden
Die Sache ist: Fußgängerampeln geben, wenn´s eine Fahrradampel gibt, keinen Aufschluss darüber, ob die Fahrradampel grün zeigte. Die sind nämlich idR. nicht parallel geschaltet.
Der Fragesteller schrieb nichts davon. Ergo kann es sein dass es keine gab, oder er sie einfach nicht wahrnahm.
Kann sein. Trotzdem gibt das die Beschreibung nach wie vor nicht her.
Ich gehe davon aus, dass der Radfahrer vom Himmel gefallen ist
Gut gemacht! Du bist wenigstens nicht so Panne im Kopf wie dieser Radfahrer.
Gesehen hast ihn, weil sich das Ganze auf einer ausgeleuchteten Kreuzung abgespielt hat. Dass der kein Licht gehabt hat, dürfte daher keine große Rolle spielen. Bei Rot losgehen oder -fahren geht aber nicht. Der Radfahrer trüge die Hauptschuld. Dazu kommt, dass du bei einem Bürgersteig nicht mit schnellen Objekten, die aus dem toten Winkel kommen, rechnen musst. Eine selbstmörderische Aktion.
Du musst zwischen Unfallursache und Schadensregulierung unterscheiden.
Du hättest dem Radfahrer den Vorrang gewähren müssen, nur war dieser wegen mangelnder Beleuchtung für dich nicht erkennbar. Somit bist du vorerst der Unfallverursacher und ein Gericht wird dieSchuldverteilung regeln.
Das sieht dann immer ganz schlecht aus für den Autofahrer, obwohl er im Prinzip nichts dafür kann bekommt er je nach Verkehrsrichter mindestens eine Teilschuld.
Die Logik dahinter ist die Gefährdungshaftung, der Radfahrer ist der schwächere Verkehrsteilnehmer und keine Gefahr für den Autofahrer sondern eben umgekehrt.
Die Grundfrage die hierbei eine Rolle spielt ist: musste der Kraftfahrer damit rechnen dass sich ihm ein unbeleuchteter Radfahrer nähert??? In der Regel muss er das und darf erst dann losfahren wenn er sich 100%ig sicher ist dass kein Radfahrer da ist.
Wenn der Radfahrer bei rot gefahren ist, trägt er die alleinige Schuld.