Überschreitung des Leistungsgewichts A2 Führerschein?

3 Antworten

Theoretisch Ja, praktisch kommt drauf an. Entscheidend in Kontrollen ist meist das Gewicht und die Leistung, die im Fahrzeugschein stehen. Und diese ändern sich bei dem Umbau nicht.

Die Leistung und das Gewicht im Schein sind aber eh relativ grobe Werte. Die Leistung und auch das Gewicht schwanken um ein paar Prozent.

Bei einer normalen Kontrolle der Polizei wird dir damit also erst mal nichts passieren. ABER. Im Falle des Falls, sprich einem Unfall, Versicherungsfall etc. ist das ein einfacher Ansatzpunkt vor Gericht und aus dem Theoretischen problem wird ein ganz reales. Je nachdem wie pfiffig die Polizei ist, kann sie natürlich bei einer geänderten Abgasanlage den Verdacht bekommen, dass die Maschine nicht der Führerscheinklasse entspricht und das Ding zu Gutachter geben. Auch dann kann es Probleme geben

Sicher geht man nur mit dem Originalfahrzeug. Oder du gleichst das Gewicht z.B. ,it einem Motorschutz oder anderen legalen Anbauten aus und du findest jemanden, der der die Kiste real wiegt und das reale Gewicht einträgt.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer

Du darfst Zweiräder mit einem Leistungsgewicht von 0,2 kW pro kg fahren. §6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg

Durch deinem gewichtsreduzierenden Umbau ist das Verhältnis der Leistung zum Gewicht größer als 0,2 kW/kg. Es ist belanglos, ob du die Leistung steigerst oder das Gewicht reduzierst. Beides erhöht das Leistungsgewicht. Du darfst das Fahrzeug nicht mehr mit A2 fahren.

Wenn dir jemand einreden will, dass du das Fahrzeug beliebig frisieren darfst, solange das korrekte Leistungsgewicht eingetragen ist, soll er dir die Rechtsgrundlage für seine Behauptung nennen. Den bisherigen Antworten mangelt es seltsamerweise daran, obwohl die Antwortgeber doch scheinbar genauestens wissen, auf welche gesetzliche Regelung sich ihre Aussage bezieht.

Helmut3445 
Fragesteller
 29.04.2023, 21:42

Was wäre die Alternative?

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Trotz dem Aupuff ändert sich nichts an der Angabe in der Zulassung (Zulassungsbescheinigung Teil 1).Diese Angabe bleibt gleich.

Helmut3445 
Fragesteller
 29.04.2023, 20:22

Naja, aber in der Realität ist das Gewicht nun anders..

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PeepLuv  29.04.2023, 20:25
@Helmut3445

Trotzdem Unsinn.Interessiert niemanden.Hauptsache das Motorrad ist auf A2 gedrosselt und der Auspuff ist für das Motorrad zugelassen.

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Manu41957  30.04.2023, 10:27
@Helmut3445

Und die Polizei lässt dich erst einmal auf die Waage fahren, um dann genau nachzurechnen, oder wie stellst du dir das vor?

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Helmut3445 
Fragesteller
 30.04.2023, 10:42
@Manu41957

Naja ich weiß nicht, in Deutschland wird ja alles sehr genau nachkontrolliert..

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migebuff  30.04.2023, 11:37
@Manu41957

Er wäre nicht der Erste, bei dem die Polizei das Smartphone zur Hand nimmt und die dreißig Sekunden Zeit investiert, die es braucht, um die Herstellerseite für ein Zubehörteil nachzuschlagen. Wird da groß mit einer Gewichtsersparnis geprahlt, ist der Anfangsverdacht da und das Fahrzeug muss sichergestellt werden.

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