Todesstrafe: Problemfrage?
Hallo!
Ich bin in der 9.Klasse und muss dort eine sechseitige Facharbeit schreiben. Ich habe mir das Thema Todesstrafe ausgesucht und muss mir jetzt eine Problemfrage überlegen.
Die Problemfrage darf:
keine W-fragen beinhalten
und muss eine entweder- oder Frage sein.
Ich habe 2 Ideen:
- Schreckt die Todesstrafe Verbrecher ab?
- Mordsenkung bzw. Steigung durch Todesstrafe?
Könnt ihr mir bitte sagen ob die Fragen gut sind und wenn ihr noch andere Ideen habt schreibt sie gerne rein!
Danke!!
8 Antworten
Ich hab meine Projektarbeit zu dem Thema damals an folgender Kernfrage aufgehängt:
"Die Todesstrafe: Sinnvolle Abschreckung oder wirkungslose Grausamkeit?"
Deine Ideen gehen zu konkret auf einen bestimmten Aspekt der Diskussion ein. Solche "Titelfragen" müssen weiter gefasst sein. Dann hast du mehr Spielraum bei der Ausarbeitung und bei den Argumenten ;)
Interessant für eine Untersuchung könnte die Regelung im Islam sein, dass die Familie des Opfers im letzten Moment auf die Durchführung der Hinrichtung verzichten kann. Einen Hinweis dazu findest du auf der folgenden Seite:
https://www.derwesten.de/politik/hinrichtungen-in-saudi-arabien-die-klingen-des-islams-id10068371.html
Frage 1 finde ich gut!
Ich glaube, dass die zweite Frage mit der ersten eigentlich identisch ist. Erweiterbar wäre diese Fragestellung mit
Gibt es eine moralische Rechtfertigung für (oder gegen) die Todesstrafe? (z. B. die neue Haltung der katholischen Kirche).
Auch die Frage, ob die Androhung einer Todesstrafe als Instrument des Machterhalts autokratischer Systeme eingesetzt wird, ist vor dem Hintergrund, dass viele derartiger Systeme (Saudi-Arabien, Iran, Ägypten, Pakistan, China) viele Hinrichtungen vornehmen oder wie die Türkei einführen wollen, diskutierbar.
Das sind exakt die richtigen Fragen.
Kannst natürlich auch auf den finanziellen Aspekt gehen, ob es die Unterhaltskosten senkt. Aber die Sichtweise wäre schon recht unmenschlich.
Warum? Jemand der andere Menschen ermordet und der auch nicht damit aufhören würde und kein moralempfinden hat - warum sollte man für so jemanden Geld ausgeben für Verpflegung und alles (er arbeitet ja auch nicht mehr dafür). Und Kranke und Behinderte sind keine Straftäter. Sie tun niemandem etwas zuleide, also sind Kosten zu deren Unterbringung und Verpflegung gerechtfertigt.
Naaaw... Wie siehst du es mit straftätern, die in die geschlossene kommen? Da haste schon den Mittelweg, was es schwierig macht.
Vor allem weil diese Fragestellung danach dann bei Kranken und Behinderten erfolgt.
Danke!
Dürfte ich denn deine Frage benutzen?