Sylt Nazi Parolen Strafen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das zeigen des Hitlergrußes erfüllt den Straftatbestand des § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen). Die Parole „Ausländer raus“ ist immer im jeweiligen Kontext zu bewerten. So wie sie hier geäußert wurde, insbesondere auch aufgrund der Verbindung mit dem Hitlergruß, dem mimen des Hitlerbarts, usw. kommt eine Strafbarkeit gem. § 130 StGB (Volksverhetzung) definitiv in Betracht (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 28.11.2001 – 1 Ss 52/01).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)