Strafe bei 1.8‰ mit Auto Unfall gebaut?

10 Antworten

Das ist bei der Promillezahl auch schon ohne Unfall ein § 316 StGB. Evtl. kommt fahrlässige Körperverletzung dazu, wenn jemand verletzt wurde.

Es wird eine Geldstrafe geben und die Fahrerlaubnis wird entzogen werden (§ 69 StGB). Ferner wird eine Sperre zur Neuerteilung verhängt, mindestens 6 Monate, damit wirst Du aber nicht hinkommen. Auf 1 Jahr wirst Du Dich einrichten müssen. Dann kannst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen, musst aber vorher eine MPU absolvieren (und "bestehen" natürlich.)

Grinzz  22.02.2022, 19:59
Das ist bei der Promillezahl auch schon ohne Unfall ein § 316 StGB.

Und mit Unfall kommt man schnell auf § 315c StGB 😉

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Eine Führerschein ist jedenfalls lange weg, Bussgeld, Punkte etc.

DasIstSchwer91 
Fragesteller
 22.02.2022, 19:50

Und lange bedeutet?

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DasIstSchwer91 
Fragesteller
 22.02.2022, 19:52
@mondfaenger

Ich werd dann aber ja wohl nicht jetzt direkt neu machen dürfen werd ja wahrscheinlich gesperrt sein o.ä. Weißt du wie lange das sein wird ca?

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Bis zu einem Promillewert von 1.09% gibt's allein für die Trunkenheitsfahrt 2 Punkte in Flensburg, 500 Euro Bußgeld und 4 Wochen Fahrverbot. Ist in Tateinheit noch ein Verkehrsunfall entstanden bekommt man dafür noch einen über den Sender wie z.B. ein wesentlich höheres Bußgeld. Solltest du noch in der Probezeit seit kommen da dann weitere Probezeitmaßnahmen hinzu. Evtl. sogar der Verlust der Fahrerlaubnis. Da so etwas immer Individuell ist kann man im Vorhinein nicht genau sagen was dich im ganzen erwartet. Es kommt halt auf die Umstände an und darauf ob man vorher schon was auf dem Zettel hat…

Artus01  22.02.2022, 19:59

Lies nochmal die Frage, da ist von 1,8 die Rede.

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Niun, sefern es bei dem Unfall keinen Personenschaden gab kannst Du mit einer saftigen Geldstrafe wohl nicht unter 90 Tagessätzen rechnen. Kommt ganz darauf wie milde der Richter gestimmt ist.

Dazu kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis die sich um 18 Monate bewegen wird.

Ferner wird die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von einer positiven MPU abhängig machen. Fang also schonmal mit der Vorbereitung an.

Zum guten Schluss darfst Du davon ausgehen das Dich Deine Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress nehmen wird.

Grinzz  22.02.2022, 20:00
Niun, sefern es bei dem Unfall keinen Personenschaden gab kannst Du mit einer saftigen Geldstrafe wohl nicht unter 90 Tagessätzen rechnen.

Wow... 😳

Aus welchem Bundesland kommst du bitte? Bei uns wären 90 TS eher selten...

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Artus01  22.02.2022, 20:03
@Grinzz

Das ist in NRW durchaus üblich. Selten wäre das ohne Unfall.

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Grinzz  22.02.2022, 20:26
@Artus01

Hmm... In meinem Teil NRWs sind für einen fahrlässigen 316 eher 30 TS üblich. Bei Vorsatz 40-50 TS. Immer vom Westtäter ausgehend

Für 90 TS müssten schon 21 StVG, 315c StGB, 142, 316 StGB und nochmals 21 StVG zusammenkommen 🙈

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Grinzz  22.02.2022, 20:30
@Grinzz
Westtäter

Geil. Autokorrektur...

Ich meinte natürlich den Ersttäter 😂

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Artus01  22.02.2022, 20:52
@Grinzz

Nö, der 316 reicht da schon aus. Die Verbindung mit dem hohen Alkoholpegel und dem Unfall brechen ihm den Hals. Wenn er weniger bekommt, muss der Richter schon einen gnädigen Tag erwischt haben.

Er ist damit auch noch gut bedient, denn er ist damit immer noch nicht vorbestraft.

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Wie groß ist der Schaden an fremden Eigentum? Oder gibt es Verletzte?