Wenn es ein befristetes Arbeitsverhältnis ist, dann kannst du es nicht ordentlich kündigen.
Deine einzige Möglichkeit ist deinen Arbeitgeber zu kontaktieren und deine Situation erklären. Dann könnt ihr einen Aufhebungsvetrag zum 01.04 schließen.

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Dann such dir etwas anderes. Die Examensvorbereitung ist einfach eine kranke Belastung. Wenn du jetzt schon am Limit bist, tust dir und deiner mentalen Gesundheit keinen Gefallen

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Gehe ich bei besonders schwerem Diebstahl immer ins Gefängnis?

Es geht um unfreiwillige Begleitung bei mehreren Kellereinbrüchen.

Sieht die Justiz auch Alternativen vor? Also Sozialstunden oder die Versagung späterer Dienste Ausführung wie Anwalt etc?

Folgender Sachverhalt:

-ich war noch nie straffällig
-bin 28
-ich studiere Jura und bin kleinunternehmerisch tätig
-ich war seit 2014 bei allen Wahlen ehrenamtlich als Helfer mit dabei
-ich betreute im letzten jähr zahlreiche Teststationen
-ich bereute zutiefst , dass ich unfreiwillig involviert war
-ich habe selbst noch drei weitere Kellereinbrüche thematisiert bei der Anhörung. Diese waren aber ebenfalls von ihm initiiert und ES GAB KEINE GEMEINSAMEN ENTSCHLUSS. ICH WOLLTE ES NICHT. ICH WOLLTE DURCH IHN MÄDELS KENNENLERNEN. Das ist der Grund wieso ich mich mit ihm immer treffe.
Er ist auch der einzige Freund gewesen.

-in der Anhörung sagte ich zudem, dass ich den Fernseher später wieder zurückbringen wollte, wenn der Haupttäter zuhause ist und der TV in meinem Transporter ist. Dann merkt er es ja nicht .

-ich wurde per SMS bedroht ich soll zu ihm fahren sonst sehe ich was mit mir passiert. Dadurch war ich mit dabei bei einem Kellereinbruch. Ich habe aber immer gesagt ich will nach Hause. Aber er wurde aggressiv. Er hat alles herausgeholt. Ich habe nur rumgestanden.

-Haupttäter hat die Tatherrschft- er brach das Gewahrsam und öffnete mit Brecheisen alles oder knackte Schlösser mit

-Es wurden bei den Kellereinbrüchen Dinge wie Fahrradteile, ein TV und ein paar E bikes vom Haupttäter gestohlen.

-ich hatte bei der nachfolgenden Sachverhalt nie vorgehabt aktiv mitzuwirken , aber dazu mehr weiter unten

-ich gab wichtige Hinweise für weitere begangene Straftaten des HAUPTTÄTERS die mit Kellereinbrüchen in Verbindung standen. Durch meine Aussagen wurden alle gestohlenen Dinge aus seiner Wohnung beschlagnahmt

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Ja das soll der Richter entscheiden. Wird schon hinhauen

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Gehe ich bei besonders schwerem Diebstahl immer ins Gefängnis?

Es geht um unfreiwillige Begleitung bei mehreren Kellereinbrüchen.

Sieht die Justiz auch Alternativen vor? Also Sozialstunden oder die Versagung späterer Dienste Ausführung wie Anwalt etc?

Folgender Sachverhalt:

-ich war noch nie straffällig
-bin 28
-ich studiere Jura und bin kleinunternehmerisch tätig
-ich war seit 2014 bei allen Wahlen ehrenamtlich als Helfer mit dabei
-ich betreute im letzten jähr zahlreiche Teststationen
-ich bereute zutiefst , dass ich unfreiwillig involviert war
-ich habe selbst noch drei weitere Kellereinbrüche thematisiert bei der Anhörung. Diese waren aber ebenfalls von ihm initiiert und ES GAB KEINE GEMEINSAMEN ENTSCHLUSS. ICH WOLLTE ES NICHT. ICH WOLLTE DURCH IHN MÄDELS KENNENLERNEN. Das ist der Grund wieso ich mich mit ihm immer treffe.
Er ist auch der einzige Freund gewesen.

-in der Anhörung sagte ich zudem, dass ich den Fernseher später wieder zurückbringen wollte, wenn der Haupttäter zuhause ist und der TV in meinem Transporter ist. Dann merkt er es ja nicht .

-ich wurde per SMS bedroht ich soll zu ihm fahren sonst sehe ich was mit mir passiert. Dadurch war ich mit dabei bei einem Kellereinbruch. Ich habe aber immer gesagt ich will nach Hause. Aber er wurde aggressiv. Er hat alles herausgeholt. Ich habe nur rumgestanden.

-Haupttäter hat die Tatherrschft- er brach das Gewahrsam und öffnete mit Brecheisen alles oder knackte Schlösser mit

-Es wurden bei den Kellereinbrüchen Dinge wie Fahrradteile, ein TV und ein paar E bikes vom Haupttäter gestohlen.

-ich hatte bei der nachfolgenden Sachverhalt nie vorgehabt aktiv mitzuwirken , aber dazu mehr weiter unten

-ich gab wichtige Hinweise für weitere begangene Straftaten des HAUPTTÄTERS die mit Kellereinbrüchen in Verbindung standen. Durch meine Aussagen wurden alle gestohlenen Dinge aus seiner Wohnung beschlagnahmt

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Es ändert sich auch beim 10. mal fragen nichts daran.
Wenn du wirklich Jura studierst, sollten dir ja die Tatbestandsvoraussetzungen von § 25 II StGB geläufig sein.
Und wenn du dich tatsächlich in einem Nötigungsnotstand befunden haben solltest, was ich nach deinen Schilderungen bezweifle, dann wird das der Richter entsprechen würdigen.
Du änderst aber nichts an der Lage durch ständiges beteuern deiner Unschuld auf GF.

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Das Zeug auf einer Müllhalde steht im Eigentum des Betreibers. Das StartUp müsste dementsprechend mit dem Betreiber verhandeln und der wird das kaum kostenfrei hergeben.

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Ja das ist ohne Probleme durch einen Aufhebungsvetrag zu lösen. Am besten du sprichst deinen Chef ganz offen darauf an. Der wird deine Situation sicher verstehen :)

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Es kommt bei einer Beleidigung darauf an, dass du deine Missachtung ausdrückst.
Und wenn du jemanden als „dumm“ bezeichnest, dann kann das auch ein solcher Ausdruck von Missachtung sein. Unabhängig von der tatsächlichen Intelligenz deines Gegenübers.

Kommt also auf den Einzelfall und die Umstände an.

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Bisschen dürftig zusammengefasst der Sachverhalt. Kann man so nicht beurteilen.

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Blockieren und vergessen. Gib ihnen nicht die Reaktion, die sie wollen :)

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Wenn du aus Kulanz zurücknimmst, ist es ja wohl das mindeste, dass der Käufer die Versandkosten zahlt.
Bist ja nicht verpflichtet

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Kommt auf deinen Rückgabegrund an. Wenn es wegen eines Mangels ist, dann unter Umständen schon.
Wenn es dir aber einfach nicht gefällt, dann musst du dich an den 8 Wochen festhalten lassen.

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Im Regelfall „gehört“ alles was du im Rahmen deiner Arbeitstätigkeit hervorbringst dem Arbeitgeber. Das müsste aber aber ziemlich sicher bei deiner Art von Tätigkeit im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Du kannst auch einfach mal nett dein Chef fragen. Vielleicht hat er ja gar nichts dagegen. Dann musst du dir keine Gedanken machen.

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Wofür will dich die Person denn anzeigen? Du sagst doch, dass du beleidigt wurdest und nicht andersrum?

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Könnte mir auf die Schnelle einen Ersatz von risikotypischen Begleitschäden im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag vorstellen, §§ 677, 680, 683 BGB. Kann mir gut vorstellen, dass das durchgehen würde

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