Wenn es ein befristetes Arbeitsverhältnis ist, dann kannst du es nicht ordentlich kündigen.
Deine einzige Möglichkeit ist deinen Arbeitgeber zu kontaktieren und deine Situation erklären. Dann könnt ihr einen Aufhebungsvetrag zum 01.04 schließen.
Dann such dir etwas anderes. Die Examensvorbereitung ist einfach eine kranke Belastung. Wenn du jetzt schon am Limit bist, tust dir und deiner mentalen Gesundheit keinen Gefallen
Ja das soll der Richter entscheiden. Wird schon hinhauen
Es ändert sich auch beim 10. mal fragen nichts daran.
Wenn du wirklich Jura studierst, sollten dir ja die Tatbestandsvoraussetzungen von § 25 II StGB geläufig sein.
Und wenn du dich tatsächlich in einem Nötigungsnotstand befunden haben solltest, was ich nach deinen Schilderungen bezweifle, dann wird das der Richter entsprechen würdigen.
Du änderst aber nichts an der Lage durch ständiges beteuern deiner Unschuld auf GF.
Das Zeug auf einer Müllhalde steht im Eigentum des Betreibers. Das StartUp müsste dementsprechend mit dem Betreiber verhandeln und der wird das kaum kostenfrei hergeben.
Unter den Reiter Referenzen gibt es ganz links die Option: Inhaltsverzeichnis löschen
Würde sagen Jura mit einem internationalen Schwerpunkt
Ja das ist ohne Probleme durch einen Aufhebungsvetrag zu lösen. Am besten du sprichst deinen Chef ganz offen darauf an. Der wird deine Situation sicher verstehen :)
Es kommt bei einer Beleidigung darauf an, dass du deine Missachtung ausdrückst.
Und wenn du jemanden als „dumm“ bezeichnest, dann kann das auch ein solcher Ausdruck von Missachtung sein. Unabhängig von der tatsächlichen Intelligenz deines Gegenübers.
Kommt also auf den Einzelfall und die Umstände an.
Das hängt ganz von Verfahren ab und lässt sich so pauschal nicht beantworten
Bisschen dürftig zusammengefasst der Sachverhalt. Kann man so nicht beurteilen.
Blockieren und vergessen. Gib ihnen nicht die Reaktion, die sie wollen :)
Wenn du aus Kulanz zurücknimmst, ist es ja wohl das mindeste, dass der Käufer die Versandkosten zahlt.
Bist ja nicht verpflichtet
Versuch es mal mit northdata.de
Kommt auf deinen Rückgabegrund an. Wenn es wegen eines Mangels ist, dann unter Umständen schon.
Wenn es dir aber einfach nicht gefällt, dann musst du dich an den 8 Wochen festhalten lassen.
Im Regelfall „gehört“ alles was du im Rahmen deiner Arbeitstätigkeit hervorbringst dem Arbeitgeber. Das müsste aber aber ziemlich sicher bei deiner Art von Tätigkeit im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Du kannst auch einfach mal nett dein Chef fragen. Vielleicht hat er ja gar nichts dagegen. Dann musst du dir keine Gedanken machen.
Wofür will dich die Person denn anzeigen? Du sagst doch, dass du beleidigt wurdest und nicht andersrum?
Könnte mir auf die Schnelle einen Ersatz von risikotypischen Begleitschäden im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag vorstellen, §§ 677, 680, 683 BGB. Kann mir gut vorstellen, dass das durchgehen würde
Die Kosten für die Rücklastschrift sind doch auch tatsächlich angefallen. Warum ist das zu viel?