Stimmt diese Aussage (prakt. Führerschein)?
Hallo, ich habe bald Führerscheinprüfung und mir leuchtet der 6. Absatz der STVO nicht ganz ein. Dieser besagt:
"Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen."
Ein Kumpel bei der Fahrschule meinte, dass man alles was steht (z.B. parkende Autos) nur einmal beim Ausscheren ausblinken muss und alles was sich bewegt (z.B. Fahrradfahrer) man sowohl beim ausscheren und wiedereinscheren ausblinken muss.
Als Begründung meinte er, da ansonsten andere Verkehrsbeteiligte meinen könnten dass ich abbiegen will.
Laut der STVO allerdings lese ich das so, dass man beim Vorbeifahren wie auch beim Überholen den Blinker 2 mal setzen muss (einscheren, ausscheren).
2 Antworten
Ich sehe da das Problem nicht so ganz. Der Text ist doch eigentlich Aussagekräftig genug. Dein Kumpel liegt auf jeden Fall falsch.
Und wo ist jetzt das Verständnisproblem? Du kennst den Paragraphen und da steht nicht von parkend oder Radfahren oder so.
Also? Du liegst richtig, dein Kumpel nicht.
Natürlich könnte nachfolgender Verkehr denken man biegt ab. Das kann jederzeit auch ohne blinken passieren. Dafür hält man ja Abstand um darauf reagieren zu können.
Lies den Paragraphen und meine Antwort am besten nochmal.
Des Weitern: Beim überholen von Radfahren gelten aber noch zusätzlich Bestimmungen, wie z. B. ein Mindestabstand und besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.
Als gibt es keine Unterscheidung zwischen parkende Autos umfahren und z.B Fahrradfahrer überholen?