Schuldfrage unklar?
Hallo miteinander,
ich hatte vor kurzem einen Verkehrsunfall und nun stellt sich die Frage der Schuldzuweisung.
folgende Situation: Ich habe zum überholen angesetzt (linke Spur frei), daraufhin ist der andere Beteiligte ebenfalls ausgeschert und ohne in den Spiegel zu gucken, beziehungsweise auf sein Umfeld zu achten, direkt seitlich in mich rein gefahren. Während des Überholmanövers bin ich ca. 70-80 km/h gefahren, während die Autos vor mir lediglich 50 km/h in einer 100 km/h Zone gefahren sind.
Bilder habe ich von beiden Fahrzeugen/ Schäden gemacht.
da wir beide uns vor Ort geeinigt haben, das er der Schuldige ist, ging ich davon aus, das er dies auch so weitergeben möchte. Letztlich will er jetzt aber auf Teilschuldverschreibung plädieren.
Ein Unfallbericht der Polizei liegt nicht vor.
Er wirft mir übrigens vor, das ich gegen Paragraf 1 StVo verstoßen habe und er gegen Paragraf 5 StVo.
Wo seht ihr letztlich die Schuld, bzw. die Chance für mich, Recht zu bekommen.
Ich danke schonmal im Vorfeld
Grüße
Was ist denn die Basis seines Vorwurfs? War die Strecke nicht übersichtlich und frei, als du dein Überholmanöver begonnen hast?
Die Strecke war übersichtlich und genauso auch frei
2 Antworten
Nun, um dir einen Verstoß gegen die Vorschriften und Pflichten und damit eine (Mit-)Schuld am Unfallhergang anzuhängen, müsste man erstmal erklären, was du genau du eigentlich falsch gemacht haben sollst. Das wird schwierig, wenn der andere noch keinerlei Anstalten zum Überholen gemacht hatte, als du dein Überholmanöver begonnen hast.
Dafür spricht sicherlich, wenn ihr Seite an Seite kollidiert seid. Das heißt, dass du zu dem Zeitpunkt, als der andere nach links gezogen hat, schon auf seiner Höhe warst und dementsprechend dein Überholmanöver schon eine Zeitlang gedauert hat.
Aber:
Man weiß nie, was für Argumente die Gegenseite findet. Ob man die als Laie entkräften kann. Wenn der andere nicht einlenkt und rechtliche Schritte einleitet, solltest du dir also auf jeden Fall einen qualifizierten Rechtsbeistand suchen.
ich kann dir nur Empfehlen einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren