Steuererklärung Studienkosten?

4 Antworten

Zufluss-Abfluss-Prinzip des §11 EStG.

Aufwendungen und Einnahmen gehören in die Steuererklärung des Jahres, in dem sie entstanden sind.

Die Ausgaben aus 2021 bzw 2022 haben dementsprechend in der Steuererklärung 2024 nichts zu suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt

evermore90 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 05:25

Dankeschön

Du trägst die Sachen nach dem Zufluss Abfluss Prinzip in dem Jahr ein, wo du sie gezahlt hast. Sachen aus 2021 gehören also in die Steuererklärung 2021.

Noch ein wichtiger Hinweis: Ein Studium sind nur Werbungskosten, wenn eine Erstausbildung bereits abgeschlossen wurde und es somit die Zweitausbildung ist. Wurde noch keine Erstausbildung abgeschlossen, sind Aufwendungen für ein Studium lediglich Sonderausgaben und keine Werbungskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

evermore90 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 11:01

Aha. Aber eine Ausbildung der IHK gilt dann ja wohl als Erstausbildung? Damit ist ein Masterstudium Werbungskosten oder wäre nur das 2. Abgeschlossene Studium Werbungskosten? Bekommt man Sonderausgaben denn auch zurück?

Mungukun  01.08.2025, 11:08
@evermore90
Aber eine Ausbildung der IHK gilt dann ja wohl als Erstausbildung?

Wenn diese mindestens 1 Jahr gedauert hat, ja, § 9 Abs. 6 S. 2 EStG.

Damit ist ein Masterstudium Werbungskosten oder wäre nur das 2. Abgeschlossene Studium Werbungskosten?

Ein Masterstudium erzeugt in aller Regel Werbungskosten.

Bekommt man Sonderausgaben denn auch zurück?

Man bekommt vom Finanzamt weder Werbungskosten noch Sonderausgaben zurück. Das Finanzamt erstattet nur zu viel bezahlte Steuern. Werbungskosten und Sonderausgaben verringern lediglich das zu versteuernde Einkommen.

Der einzige Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist, dass Werbungskosten einen Verlustvortrag erzeugen können, wenn diese höher sind als die Einnahmen.

evermore90 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 11:08
@evermore90

Oder was ist besser anzugeben? Sonderausgaben oder Werbungskosten? So wie ich es verstanden habe kann man das bei meinem Freund so oder so interpretiert mit der Erst oder Zweitausbildung.

Mungukun  01.08.2025, 11:10
@evermore90
Oder was ist besser anzugeben? Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Es ist keine Frage was besser ist, sondern das was richtig ist.

So wie ich es verstanden habe kann man das bei meinem Freund so oder so interpretiert mit der Erst oder Zweitausbildung.

Ob das eine gültige Erstausbildung ist, ist in § 9 Abs. 6 klar gesetzlich definiert. Da gibt es keinen wirklichen Interpretationsspielraum.

Q1: Einnahmen und Ausgaben werden grundsätzlich in dem Jahr angegeben, in dem sie stattfanden. (Zufluss-Abfluss-Prinzip)

Teils kann man Sachen aber auch nur über mehrere Jahre jeweils anteilig abschreiben. Das erste Jahr ist dabei auch hier das Jahr, in dem die Ausgabe entstanden ist.

Q2: Da es die gleiche Frage ist, gilt die gleiche Antwort.

Es kann sich lohnen, auch für die Jahre als Student die Steuererklärung zu machen. Es könnte ein Verlustvortrag entstehen, der dann dein zu versteuerndes Einkommen im Folgejahr reduzieren kann bzw. zu einem weiteren Verlustvortrag führt.


evermore90 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 05:26

Dankeschön. Die 2. Frage war eher, ob es einen Unterschied macht, wenn in dem Jahr etwas verdient wurde, oder nicht.

Callidus89  01.08.2025, 08:10
@evermore90

Das macht folgenden Unterschied:

- Sofern es sich nicht um ein steuerfreies Einkommen handelt, ist es mit anzugeben in der Steuererklärung.

- Sofern man Steuern gezahlt hat, hat man tatsächlich auch die Chance, dass es zu einer Erstattung von zuviel gezahlten Steuern kommt.

Du trägst im jeweiligen Jahr der Steuererklärung immer nur die Werbungskosten ein, die in dem Jahr abgeflossen sind.

Wenn du in Vorjahren Werbungskosten aber keine Einnahmen hattest bzw die Werbungskosten über den einnahmen lagen kannst du für diese Jahre ebenfalls eine Steuererklärung abgeben (sofern die Festsetzungsfrist von idr 4 jahren noch nicht abgelaufen ist) und den Verlust der in diesen Jahr entstandenen ist vortragen lassen. Der wird dann in Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet

Bei Ausbildungskosten handelt es sich aber nur um Werbungskosten, wenn das entweder eine zweitausbildung ist, oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses (also eine duale Berufsausbildung/duales Studium) stattfindet. Die Kosten für eine erstausbildung sind ansonsten nur Sonderausgaben. Da wäre der Abzug einerseits auf 6.000 Euro pro Jahr limitiert und es ist kein Verlustvortrag möglich.


evermore90 
Beitragsersteller
 01.08.2025, 11:10

Er hat ne Festsetzungsfrist von 7 Jahren Oo. Zumindest kann man's im Elster noch bis 2017 abgeben.