Sonnenschirm wird durch Wind auf Fahrbahn geweht. Wer haftet bei einem Unfall?
Guten Tag,
ich saß heute morgen im Außenbereich eines Cafe's bei dem Sonnenschirme aufgestellt sind. Plötzlich wurde es etwas windig, sodass diese Sonnenschirme etwas in die Fahrbahn "geweht" sind. Plötzlich kam eine Straßenbahn die nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Es kam zu einer Berührung mit dem rechten Außenspiegel der Bahn. Dieser wurde dabei beschädigt.
Die Polizei und der Verkehrsmeister des Verkehrsunternehmen kamen nach einiger Zeit dazu. Da das Gespräch zwischen den Beteiligten fast direkt neben mir stand fand, konnte ich so gut wie alles mitbekommen.
Der Polizist (Motorradstaffel) meinte die Bahnfahrerin hätte den Unfall verursacht. Grund: Sie hätte ein stehendes Hindernis touchiert. Der Verkehrsmeister hatte eine andere Meinung und sage der Cafe-Besitzer hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Nach kurzer Diskussion sprang der Polizist auf sein Motorrad und sagte zu dem Verkehrsmeister "Wenn du mit mir anfängst zu diskutieren, brauche ich hier auch nichts aufnehmen. Anschließend ist er einfach weggefahren. Danach habe ich mitbekommen, wie der Verkehrsmeister (vermutlich) den Dienstgruppenleiter des Polizisten angerufen hat. Nach ca. 5 Minuten kam der Polizist ziemlich genervt zurück und hat das ganze doch aufgenommen.
Mich würde mal interessieren wie in diesem Fall die Haftungsfrage aussehen würde. Außerdem darf der Polizist einfach so weg fahren ohne den Unfall aufzunehmen, nur weil man diskutiert? Tatsächlich wurde der Polizist in diesem Gespräch immer lauter, während der Verkehrsmeister die ganze Zeit immer ruhig und sachlich blieb.
MfG
4 Antworten
zwei besonderheiten spielen hier eine rolle:
- die straßenbahn ist schienengebunden, kann nicht ausweichen und hat i.d.r. einen längeren bremsweg. die kollision war für den fahrer unvermeidbar.
- extreme wetterbedingungen gelten als "höhere gewalt", schuldfragen sind daher so gut wie ausgeschlossen.
nur wenn die sonnenschirme derartig unsicher befestigt waren, dass sie sich schon bei leichtem wind selbständig machen konnten, trifft den cafe-besitzer eine mitschuld.
so wie du es geschildert hat, war die meinung des polizisten falsch und absolut unprofessionell, daher wurde er wohl auch von seinem vorgesetzten zurückgeschickt.
Wenn kein Sturm war, haftet der Cafe Besitzer, da er seine Schirme nicht ordentlich gesichert hat. Was wenn da ein Fußgänger langläuft und von nem Schirm am Kopf getroffen wird?
Anders sieht es aus, falls Sturm war und die Schirme ordentlich gesichert waren. Dann haftet niemand.
Wenn kein Sturm war, haftet der Cafe Besitzer
Ja, wenn sich die Schirme bei Windstille losreißen und Straßenbahnen attackieren. Ich bin Hundebesitzer, wehe, wenn du die nicht an der Leine hast.
Der Eigentümer des Sonnenschirms haftet dafür. Er ist für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich und muss deshalb dafür sorgen, dass von seinem Schirm keine Gefahr ausgeht.
der Cafe-Besitzer hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Das ist auch meine Meinung. Ich bin aber auch der Meinung, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, den Unfall aufzunehmen, solange niemand verletzt wurde. Aber bei einem städischen Transportunternehmen kann es verpflichtend sein.
Bei Sturm muss der Gastwirt den Schirm einziehen und sichern; haftet also weiterhin!