Soll das Kopftuch für alle in Deutschland verboten sein?

Das Ergebnis basiert auf 75 Abstimmungen

Nein 79%
Ja 21%

24 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

Das Kopftuch ist ein Kleidungsstück wie jedes andere und fest in der (mittel)europäischen Geschichte verwurzelt. Zudem wäre das ein vollkommen überflüssiger - und klar verfassungswidriger - Eingriff in die Freiheitsrechte.

Nein

Verbote von Kleidungsstücken oder am Körper getragenen Ausrüstungen müssten schon sehr gut begründet sein, um grundgesetzkonform zu sein.

Ich kenne hier nur:

  • das Vermummungsverbot auf Demonstrationen oder vor Gericht
  • das Verbot des Zurschautragens verfassungsfeindlicher Symbole (Hakenkreuzbinde ö.ä.)
  • das Verbot des Tragens ungeeigneter, nicht bestimmungsgemäßer Bekleidung beim Besuch eines Schwimmbades (Burkinis sind dabei erlaubt)

In manchen Zusammenhängen wird auch das Tragen von Kopfbedeckungen allgemein als unangemessen angesehen. So sollen z. B. Schüler im Schulunterricht keine Mützen und Caps tragen. Ist jedoch eine Kopfbedeckung religiös begründet, z.B. ein islamisches Kopftuch oder ein Turban der Sikhs, so wird von den Schülerinnen bzw. Schülern nicht verlangt, diese Kopfbedeckung abzunehmen.

s3200fuji 
Fragesteller
 03.04.2022, 08:28

Bei den Türken ist Kopftuch in der Schule verboten.

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GeneralPatton  03.04.2022, 13:19
@s3200fuji

Dann lässt die türkische Verfassung das zu. Die deutsche Verfassung tut das nicht.

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HugoHustensaft  03.04.2022, 14:42
@s3200fuji

An den Unis ist es erlaubt, in den Schulen herrscht Uniformpflicht, es wurde aber angestrebt, es auch dort zu erlauben (ich kenne den aktuellen Sachstand nicht).

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AtmenderMens175  04.04.2022, 09:08

Seit wann haben die Schüler das sagen?

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Nein

Nein, Gegenstände oder Kleidungsstücke, die (unter anderem auch) aus religiöser Überzeugung getragen werden, sollten nicht verboten werden, solange sie mit unseren derzeitigen Gesetzen vereinbar sind und nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden.

Was von mir aus dann der Fall wäre, wenn jemand z.B. aus religiöser Tradition mit einem Dolch offen am Gürtel herum laufen würde, oder ähnliches.

Ein Kopftuch, eine Kippa, ein Dastar oder ein Kruzifix um den Hals, gefährdet aber definitiv niemanden außer ggf. leider den Träger oder die Trägerin selbst.

Ein Verbot wäre, nebenbei bemerkt, auch gar nicht mit dem Grundgesetz Artikel 4, Absatz 1 und 2, vereinbar.

Was anderes sind bestimmte öffentliche Ämter, z.B. als Richter/-in, wo ich auch eine im optischen Erscheinungsbild gewahrte Neutralität für wichtig halte.

Man sollte akzeptieren, dass Religion privatsache ist und respektieren, das in einigen Bereichen eine Neutralitätspflicht zu wahren ist.
Das gilt in einigen staatlichen Aufgaben und in der privaten Wirtschaft.

Wer das nicht akzeptieren und respektieren kann, akzeptiert und respektiert die Verfassung Deutschlands nicht, sondern verwendet sie nur für die eigenen Zwecke.

Das geht natürlich nicht.

Nein, wenn es ein normales Kopftuch ist, was in der Regel nur zeitweise verwendet wird. In Schulen und an Arbeitsplätzen wird normalerweise kein Kopftuch getragen.

Ja, wenn damit das Kopftuch islamischer Frauen gemeint ist, das grundsätzlich und überall getragen wird. Es ist ja schon in einigen Bereichen verboten und das ist auch gut so. Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass man sich nicht der Kultur des Landes anpassen sollte, in dem man lebt.

Dein Hinweis auf Nonnen zeigt , dass du ein Kopftuch nicht von einem Schleier unterscheiden kannst, der zu einer Ordenstracht gehört und eine ganz andere Bedeutung hat als ein Kopftuch islamischer Frauen.

Artus01  03.04.2022, 09:06
Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass man sich nicht der Kultur des Landes anpassen sollte, in dem man lebt.

Was ein Kopftuchverbot verfassungsmässig nicht rechtfertigt.

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ruhrgur  03.04.2022, 12:29
Dein Hinweis auf Nonnen zeigt , dass du ein Kopftuch nicht von einem Schleier unterscheiden kannst, der zu einer Ordenstracht gehört und eine ganz andere Bedeutung hat als ein Kopftuch islamischer Frauen.

"Eine Frau aber, die betet oder prophetisch redet mit unbedeckten Haupt, die schändet ihr Haupt; denn es ist gerade so, als wäre sie geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so soll sie sich doch das Haar abschneiden lassen! Weil es aber für die Frau eine Schande ist, daß sie das Haar abgeschnitten hat oder geschoren ist, soll sie das Haupt bedecken. Darum soll die Frau eine Macht auf dem Haupt haben um der Engel willen." (1. Korintherbrief des Paulus, Kapitel 11 Vers 5-10)

Jedem steht es frei ein Kopftuch zu tragen und wenn man den Glauben wörtlich auslegt, müssten das auch alle Christinnen tun, wenn sie beten oder eine Kirche betreten. Es gibt überhaupt keinen Grund dazu, das Recht auf das Tragen eines Kopftuchs einzuschränken; es verschleiert weder das Gesicht, noch wird man in irgend einer Weise dazu genötigt.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein solches Verbot auch nach ein paar Wochen vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt werden würde.

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