Sind leere Drohungen strafbar?

5 Antworten

Würde ich unter Nötigung verbuchen.

Bekommt wahrscheinlich nur eine Verwarnung!

Sowohl für die Bedrohung als auch für die Nötigung ist es unerheblich, ob der Täter seine Drohung wirklich in die Tat umsetzen kann/will. Das ist schon am Wortlaut der beiden Normen erkennbar, beide reden "nur" von einer "Drohung".

Ansonsten gäbe es ja auch eine große Strafbarkeitslücke, denn man könnte dann ja wahllos straffrei Leute bedrohen, solange ich meine Drohung nicht umsetze.

Edit: Was meinst du eigentlich am Ende mit Notwehr? Will sich der Bedrohende auf Notwehr berufen oder der Bedrohte?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

michaelschlgl18 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 12:54

Ich wollte damit sagen, die Person die die Drohung ausspricht hat dies nicht aus Notwehr gemacht. Sie befand sich in keiner Gefahrensituation. Sondern aus sagen wir mal persönlichen irrationalen Gründen wurde die Drohung ausgesprochen.

Hallo. Normalerweise muß die Bedrohung erstmal bei der Polizei angezeigt werden. Dann wird ermittelt, ob es sich überhaupt um ein Delikt handelt. In Deinem Fall handelt es sich (meiner Meinung nach) um eine Bedrohung, die aber wegen fehlender massiver Gewalt (Waffen, wie Messer oder Pistole) nur ausgesprochen wurde. Fazit: Du wurdest bedroht, aber es bestand keine Gefahr. Das ganze ist rechtlich irrelevant.


superseegers  01.05.2025, 14:29

Der 241 StGB stellt ausdrücklich auch die verbale Bedrohung unter Strafe.