Sind leere Drohungen strafbar?
Hallo, ich hätte eine Frage wenn jemand einer Person bedroht. Sage ich mal eine Person sagt zu einer anderen wenn du mir jetzt einen Schritt näher kommst oder nicht verschwindest, dann verletze ich dich mit meinem Messer. Später stellt sich im Strafprozess heraus dass die Person kein Messer bei sich hatte und diese Auseinandersetzung auf der Straße statt fand. Es handelte sich nicht um Notwehr im strafrechtlichen Sinne. Wird die Person wegen dieser Drohung strafrechtlich belangt?
5 Antworten
Würde ich unter Nötigung verbuchen.
Bekommt wahrscheinlich nur eine Verwarnung!
Sowohl für die Bedrohung als auch für die Nötigung ist es unerheblich, ob der Täter seine Drohung wirklich in die Tat umsetzen kann/will. Das ist schon am Wortlaut der beiden Normen erkennbar, beide reden "nur" von einer "Drohung".
Ansonsten gäbe es ja auch eine große Strafbarkeitslücke, denn man könnte dann ja wahllos straffrei Leute bedrohen, solange ich meine Drohung nicht umsetze.
Edit: Was meinst du eigentlich am Ende mit Notwehr? Will sich der Bedrohende auf Notwehr berufen oder der Bedrohte?
Dann gilt sowieso einfach das, was ich in meiner Antwort geschrieben habe.
Hi, schaun hier mal nach.
Hallo. Normalerweise muß die Bedrohung erstmal bei der Polizei angezeigt werden. Dann wird ermittelt, ob es sich überhaupt um ein Delikt handelt. In Deinem Fall handelt es sich (meiner Meinung nach) um eine Bedrohung, die aber wegen fehlender massiver Gewalt (Waffen, wie Messer oder Pistole) nur ausgesprochen wurde. Fazit: Du wurdest bedroht, aber es bestand keine Gefahr. Das ganze ist rechtlich irrelevant.
Der 241 StGB stellt ausdrücklich auch die verbale Bedrohung unter Strafe.
Ich wollte damit sagen, die Person die die Drohung ausspricht hat dies nicht aus Notwehr gemacht. Sie befand sich in keiner Gefahrensituation. Sondern aus sagen wir mal persönlichen irrationalen Gründen wurde die Drohung ausgesprochen.