Ist diese E mail eine Drohung?
Ist diese Email eine strafbare drohung?
Hier geht es um eine Person die mich auf e bay höchst wahrscheinlich betrogen hat. Die Person hat seit gestern mein Geld und ich keine Ware obwohl es online Tickets sind die ich gekauft habe.
Jemand sagte mir nun ich hätte übertrieben und es seie eine Strafbare drohung.
Stimmt das?
Wie wurde bezahlt? Woher weißt du, dass das Geld gestern angekommen ist?
Paypal, gab ne einzahlungsbestätigung
Wie kann Sonntags überhaupt Geld eingehen? Sollte unmöglich sein.
Über PayPal
15 Antworten
Ist eher eine Mahnung, Drohung ist wenn du selber mit körperliche Gewalt oder jeglichen drohst was der Person schaden kann
Nein, überhaupt nicht, das ist eine Erklärung der zu erwartenden rechtmäßigen Massnahmen gegen dich.
Es handelt sich nicht um die Drohung mit einem empfindlichen Übel oder eine Gewalttat gegen dich, sondern einem rechtmäßig zulässigem Rechtsmittel.
Zunächst einmal: Tickets für Veranstaltungen kauft man nicht bei eBay, sondern über die offiziellen Vorverkaufsstellen.
Es gibt Leute, die kaufen gewerbsmäßig Tickets auf, um sie dann später zu erhöhten Preisen weiterzuverkaufen.
Indem man Tickets bei Dritten kauft, macht man dieses Geschäft lukrativ - es sei denn, derjenige verkauft das Ticket zum Einkaufspreis, weil er tatsächlich zur Veranstaltung wollte und nun verhindert ist.
In vielen Fällen steht sogar in den AGBs des Veranstalters, dass Tickets nicht weiterveräußert werden dürfen. Manchmal gibt es einen offiziellen "Marktplatz", wo Tickets zum Einkaufspreis wieder veräußert werden dürfen, beispielsweise wenn jemand ein Ticket für eine Veranstaltung gekauft hat und nun doch verhindert ist.
Wenn es sich um ein "Online-Ticket" handelt, könnten diese zudem personalisiert sein, wie dies beispielsweise auch bei Online-Tickets der Deutschen Bahn der Fall ist. Ansonsten könnte man das Ticket ja zehnmal ausdrucken und zehn Leute reinbringen. Ja, würde auffallen, weil der Code vermutlich registriert wird, aber wie will das Personal am Einlass dann nachweisen, wer der rechtmäßige Besitzer ist? Wenn man Pech hat, gerät man so selbst noch unter Betrugsverdacht.
Das ganze klingt nach vorprogrammiertem Ärger.
Nun zu Deiner Frage: Im Netz finden sich unterschiedliche Antworten, ob eine Drohung mit rechtlichen Schritten bei Verzug zulässig ist. Mehrheitlich findet sich die Angabe, dass eine Androhung zulässiger rechtlicher Schritte keine Nötigung darstellt. Ich würde es dennoch nicht unbedingt riskieren.
Es ist keine Drohung, aber reichlich unfreundlich. Du hast erst gestern bezahlt, und machst jetzt schon Stress? Für wann sind denn die Tickets und was haben sie gekostet?
Dort wurde geschrieben das der ganze Spaß angezeigt wird, wenn die Leute die Karten (welche Karten auch immer) nicht erhalten. Is das nicht Drohung genug?
Gegen die andere Person - das ist seine E-Mail, die er schreibt. ;-)