Ab wann droht man einer Person?

9 Antworten

Hallo!

Eine Drohung ist das In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Ein "ich sorge dafür, dass du nie wieder einen Job findest" oder "du siehst unser Kind nie wieder" wären daher (je nach Kontext) schon als Drohungen einzusortieren.

Das "Gegenteil" oder besser: Der kleine Bruder der Drohung ist die Warnung. Sie unterscheidet sich insofern, als dass hier kein Einfluss des Drohenden erkennbar ist. Sowas wie: "Sie sollten nachts die Türen abschließen, damit niemand reingehen kann" oder "Wenn Sie vor Gericht gehen entstehen nicht unerhebliche Kosten" sind daher eher Warnungen.

Zwischen beiden kann natürlich auch eine Mischung vorliegen. Eine vordergründige Warnung kann also durchaus (je nach Kontext) auch eine Drohung sein.

Für eine Bedrohung (§ 241 StGB) bedarf es aber einer Drohung mit einem Verbrechen, also einer Straftat mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Berik805 
Fragesteller
 12.08.2019, 22:41

Vielen dank für den Kommentar.

Jedoch bezweifel ich das man wenn man jemanden schreibt ''Pass auf was du tust'' 1 Jahr Freiheitsstrafe kriegt.

Grüße.

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Grinzz  12.08.2019, 22:45
@Berik805

Korrekt ;-)

Strafrechtlich ist das Gesagte irrelevant.

Der mögliche Kontext kann aber auf eine Nötigung hinweisen. Auch diese kann mittels Drohung erfolgen, wenn ein bestimmtes Ziel verfolgt wird. Beispiel:

A: "Ich sage es deiner Frau!"

B: "Pass auf was du tust! Wenn meine Frau das erfährt, mache ich dich fertig!"

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Ja, beides sind Drohungen. Wie ernst die genommen werden müssen muß man von der Situation abhängig machen.

PeterSchu  12.08.2019, 22:34

Wieso Drohung? Wenn du deinem Kind sagst "Pass auf, wenn du über die Straße gehst", ist das auch eine Drohung?

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das kann man rechtlich nicht wirklich (glaube ich) verfolgen da es in 2 verschiedenen richtungen geht . Ersr wenn er dich eindeutig bedroht

M

Eine Bedrohung hat ganz bestimmt Voraussetzungen um strafrechtlich relevant zu sein. Zu finden

Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dann gibt es als zweit Möglichkeit die Nötigung.

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das was Du beschreibst, trifft auf beide Straftatbestände absolut nicht zu.

Keine Drohung, sondern ein Ratschlag.

Ich sage meinem Kind auch immer: Fahr vorsichtig... oder Pass auf dich auf.

Damit drohe ich ja auch nicht. Wenn der Andere es als Drohung auffassen möchte, dann ist es nicht mein Problem.

Was anderes wäre es, wenn man sagen würde:"Pass auf was du tust, sonst schlage ich dich zusammen". Das ist eine Drohung!

Ich kann ja nichts dafür was der Andere so in meine Aussagen hinein interpretiert.