ist das schon eine drohung ?

7 Antworten

Das nennt man Nötigung.

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Im juristischen Sinne nicht. Dazu ist es zu unpräzise. Er kann ja immer sagen, dass er meinte, dass du es bereuen wirst, weil du nie wieder so einen tollen Typen treffen wirst.

Ich würde mich von Leuten, die so drauf sind generell fern halten. Ich schätze ich hätte ihm gesagt "Noch so eine Ansage und ich mache Schluß und zwar wegen dir und dann sage ich deinem Kumpel, dass du es ihm durch diese dämliche Ansage versaut hast.".

Niemand, ich betone NIEMAND, hat dir vorzuschreiben mit wem du eine Beziehung führen oder nicht führen sollst.

Drohungen sind nur dann wirksam, wenn sie auf fruchtbaren Boden fallen. Solange du ihm selbstbewusst die Stirn bietest, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es "nur" bei der Einschüchterung bleibt.

Übrigens finde ich es nicht dramatisch, dass der sowas sagt. Im Affekt kommen einem mal blöde Dinge über die Lippen und auch wenn das nicht ok ist, hat er das eben gesagt. Aber was mich wirklich schockiert ist, dass dein Freund dir bestätigt, dass er dich fertig machen wird, wenn du schlussmachst. Wie darf ich mir das vorstellen? "Schatz, wenn du dich von mir trennst, wird mein bester Freund dich fertigmachen!". Klingt ja nach einem sehr harmonischen Miteinander bei euch.

P.S.: meine Ex hat mir gesagt, dass sie mir die Eier abschneidet, wenn ich fremdgehe. Sie hat gelacht und hätte das natürlich nicht getan, aber es sollte unterstreichen, wie sie zu dem Thema steht. Die Pointe ist, dass sie fremdgegangen ist und dann schlussgemacht hat. Was Leute sagen, was sie denken, was sie schließlich tun...Welten dazwischen.

Eine strafrechtlich relevante Bedrohung ist es wohl nicht, da explizit mit einem Verbrechen im Sinne des §12 Abs.1 StGB gedroht werden muss (vgl. §241 Abs.1 StGB).

Es könnte allerdings eine (versuchte) Nötigung nach §240 Abs.1 und Abs.3 vorliegen, denn hier reicht bereits die Androhung eines empfindlichen Übels, sofern ein Bestimmtes "Tun, Dulden, oder Unterlassen" genötigt wird, was hier der Fall ist.

Mach Schluss, die haben dir nicht vorzuschreiben mit wem du eine Beziehung zu führen hast. Wenn die sich schon so verhalten wird das nicht gut enden...