Selbstständigkeit und Steuern?
Ich habe im Februar diesen Jahres als Handelsvertreter im Energie Vertrieb angefangen. Ich habe auch rückwirkend vor kurzem ein Gewerbe angemeldet. Insgesamt habe ich im Durchschnitt schon 3000€ Unternehmer. Netto verdient. Mein Unternehmen führt die Mwst schon im Vorhinein für mich ab. Man hat mir gesagt, dass ich einen Steuerfreibetrag bis 10.300€ habe. Ich habe 30% von den beiden Auszahlungen sicherheitsteilbar auf Seite gelegt. Vor kurzem habe ich von dem Geld was angefasst. Ist das Schlimm?
1 Antwort
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So viel Unwissenheit.....
Insgesamt habe ich im Durchschnitt schon 3000€ Unternehmer. Netto verdient.
Du hast 3.000€ Umsatz oder Gewinn?
Mein Unternehmen führt die Mwst schon im Vorhinein für mich ab.
Mit Sicherheit nicht, das macht der Unternehmer immer für sich selbst.
Man hat mir gesagt, dass ich einen Steuerfreibetrag bis 10.300€ habe.
Das wäre der Grundfreibetrag und der beträgt in 2024 11.604 €
Da es dir an den Basics bereits fehlt solltest du dringen ein Existenzgründerseminar besuchen. Aus dem Grund einmal das große Paket hier:
Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht.
Die Grenze beträgt:
- 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr
und
- 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr
Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.
Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.
Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich
Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.
Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).
Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).
Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.
Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .
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Dann hab ich mich falsch ausgedrückt bei meiner Frage. Ich bin als Selbständiger Vermittler in einem Energievertrieb tätig. Dieses Unternehmen erstellt mir auch meine Provisionsabrechnung. Man hat uns geraten seine Auszahlung am Anfang ohne die Mwst auszahlen zu lassen. Bis man anfängt richtig Geld zu verdienen und eine Steuernummer auch hat. Ich habe vor kurzem auch mein Gewerbe angemeldet