Schweigepflicht Sozialarbeiterin?
Kann man der sagen, dass man lebensgefährliche Dinge macht. Oder wie handhabt sie das?
5 Antworten
Normalerweise hat sie Schweigepflicht, ja, aber bei Selbstgefährdung wie zum Beispiel Selbstmordpläne, kann sie die Schweigepflicht brechen. Bevor sie das tut, wird sie das aber nochmal mit der betroffenen Person bereden.
Grundsätzlich haben wir keine Schweigepflicht. Aber wir kennen die hilfreichen Wege.
Doch! Die gesetzliche Schweigepflicht wird nicht automatisch durch die Minderjährigkeit des Gegenübers außer Kraft gesetzt. Diese besteht grundsätzlich auch gegenüber den Eltern.
Natürlich gibt es Ausnahmen, wo die Schweigepflicht gegenüber den Eltern ausgesetzt ist. Zum Beispiel wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Aber so pauschal wie du es hier darstellst ist es nicht!
Ja, das ist dann ja auch rechtlich als Ausnahme begründet. Aber deine ursprünglichen Aussagen "Grundsätzlich haben wir keine Schweigepflicht" & "Aber nicht Eltern von Minderjährigen gegenüber." stimmen so pauschal halt eben nicht.
In DIESER speziellen Situation gibt es die Ausnahme, aber eben nicht pauschal bestimmten Menschen gegenüber, so wie du es behauptet hast.
Wenn die Sozialarbeiterin von einer akuten Selbstgefährdung z.B. konkrete Suizidabsicht erfährt, dann darf (und muss) die Schweigepflicht gebrochen werden und Schritte zur Hilfe eingeleitet werden.
Je nach Einzelfall kann die Sozialarbeiterin sich sogar der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen, wenn sie nichts unternimmt um die Schweigepflicht einzuhalten.
Grundsätzlich brauchst Du ja jemandem, dem Du alles anvertrauen kannst, das ist elementar wichtig. Deshalb würde ich ihr alles erzählen, vielleicht hat sie auch eine Lösung für Dich parat, wie es weitergehen könnte.
Du deutest an, dass es lebensgefährliche Dinge sind, um die es sich handelt.
Wenn Du minderjährig bist und gefährdet bist, Deinem Leben ein Ende zu setzen, kann sie das nicht für sich behalten, denn Du brauchst Hilfe, da sind Deine Eltern dafür zuständig.
Aber an Deiner Stelle würde ich es am Anfang des Gespräches abklären und riskieren, Dir alles von der Seele zu reden. Das alleine ist manchmal schon hilfreich.
Alles Gute für Dich.
Grundsätzlich hat sie eine Schweigepflicht, wenn sie allerdings von einer Selbstgefährdung ausgeht muss sie handeln und darf (muss) ihre Schweigepflicht brechen. Selbstgefährdung ist zum Beispiel wenn sie nicht sicher sein kann das du kein sm machst. Kommt also Schlussendlich drauf an wie gefährdet du bist.
LG
1.Schweigepflicht_Abhandlung.pdf