Hat die schulseelsorge Schweigepflicht? Bzw. ab wann und welchen Dingen müssen die Eltern informiert werden?

3 Antworten

Grundsätzlich besteht eine Schweigepflicht. Wenn jedoch eine Selbst- oder Fremdgefärdung besteht ist auch der Seelsorger verpflichtet, dich und andere zu schützen. In der Regel wird dies jedoch auch nicht gemacht, ohne dich zu informieren.

Nein eine Schweigepflicht besteht absolut nicht.

Wie schon erwähnt werden Selbstmordgedanken etc. unter Umständen weitergeleitet, auch ist das Jugendamt sehr schnell auf der Matte.

Ich hatte selbst meine Erfahrungen mit den sogenannten "Schulpsychologen" welche mir dann mein Familienleben sprichwörtlich zerfickt haben und darüber hinaus ein extremes Vertrauensproblem verursacht haben.

Wenn du wirklich mit jemandem reden willst mach das über einen psychologische Beratungsstelle die der ärztlichen Schweigepflicht unterstehen, denn nur diese zählt auch etwas.

Supidupiii 
Fragesteller
 11.06.2018, 21:44

Okay danke für den Tipp:)

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Selbstmordgedanken, wenn du jemanden umgebracht hast... Solche Sachen haben sie jedenfalls an unserer Schule gesagt

Supidupiii 
Fragesteller
 10.06.2018, 23:36

Okay Dankeschön

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