Aus diesem Grund möchte ich gerne wissen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Arbeit mit Kindern in Kindergärten beachtet werden müssen. Ich benötige insbesondere Informationen zu den relevanten Paragraphen und Gesetzen.
§ 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Das bedeutet, dass du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen musst. Auch wenn eine Kita nicht zur Kinder- & Jugendhilfe gehört, beziehen sich viele Einrichtungen dennoch auf das Gesetz und haben in ihren eigenen Konzepten auch den Punkt zum erweiterten FZ. Oft beziehen die Einrichtungen sich auch auf BZRG § 30a (Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis)
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Name, Förderbedarf, Fotos) gelten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), an die du dich halten musst. Hier möchte ich insbesondere auf Art. 8, die Einwilligung von Kindern, hinweisen.
Eventuell kommt auch § 832 BGB - Haftung des Aufsichtspflichtigen - für dich in Frage, das hängt damit zusammen, ob du im Rahmen der Förderung auch die Aufsicht für die teilnehmenden Kinder übernimmst oder ob während der ganzen Zeit Erzieher*innen anwesend sind.
Darüber hinaus möchte ich wissen, welche rechtlichen Anforderungen an mich als selbstständige Person gestellt werden, wenn ich solche Programme an Kindergärten anbiete.
Du musst natürlich deine Selbstständigkeit ordnungsgemäß beim Finanzamt anmelden.
Desweiteren brauchst du eine Steuernummer und musst Rechnungen korrekt ausstellen (Fehler auf der Rechnung können dazu führen, dass sie nicht bezahlt werden muss, also aufpassen).
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht nur sehr zu empfehlen, sondern je nach Einrichtung sogar ein Muss.
Je nachdem was du für ein Förderprogramm anbietest, musst du ggf. eine Hygieneschulung haben.
Einrichtungen können auch verlangen, dass du ein pägagogisches Konzept vorlegst und entsprechende Qualifikationen nachweisen kannst.