Sanktionen für Flüchtlinge, die die Sprachprüfung nicht bestehen?
Liebe meine Experten,
ich habe so erlebt, dass die Flüchtlinge im Integrationskurs kostenfrei die Kurse machen dürfen und es ist klar, dass der deutsche Staat den finanziert. Aber sie lernen nicht und machen aus verschiedenen Gründen meistens blau, daher können nur die Hälfte davon die B1-Prüfung bestehen (wenn überhaupt). Welche Sanktionen bekommen sie, wenn sie die Prüfung nicht bestehen? Dürfen sie die Kurse wiederholen? Dürfen sie weiter in Deutschland bleiben. Sie scheinen, chillend zu sein und es wäre ihnen egal, ob sie zum Kurs gehen oder nicht. Ich bin neugierig…
Danke ❤️
5 Antworten
Menschen dafür zu sanktionieren, daß sie etwas nicht können, halte ich für unangemessen bis bösartig. Anders ist es bei Menschen, die können, aber nicht wollen und so ein gedeihliches Miteinander erheblich beeinträchten.
Nach meinem Kenntnisstand wird derartiges auch (meistens) von den Behörden berücksichtigt.
Für angemessen halte ich sofortige Maßnahmen, wenn Menschen ein System mitschleppen und verbreiten wollen, vor dem sie geflüchtet sind. In diesem Punkt sehe ich einigen Nachholbedarf.
Ich finde, dass jedes Recht auch mit Pflichten einher gehen soll. Wer gratis unterrichtet wird, hat die Pflicht anwesend zu sein und den Test zu machen.
In anderen Ländern (Niederlanden) wird genau das eingefordert. Wer nach zwei Jahren kein belastbare Basiswissen nachweisen kann und sich nicht "freiwillig" für die Gesellschaft eingesetzt hat, muss das Land verlassen.
Meines Wissens nach bekommen Sie keine Sanktionen, da sie ja Flüchtlinge sind und später wen das Herkunftsland wieder sicher ist zurück müssen.
Anders ist es wen Sie in ihren erlernten Beruf hier arbeiten wollen, dann brauchen Sie b1 bzw B2 um die Anerkennung zu starten.
Das ist das zwar keine Sanktion aber eine Chance die Sie liegen lassen.
Ich weiß nicht, welches Wort passen würdey „Sanktion“ klingt schon ein bisschen stark😵💫 dann „Welche Folgen bekommen Sie“????
Zur gesellschaftlichen Integration sind Sanktionen kein probates Mittel. Was willst Du denn sanktionieren ? - deren Unwillen, Faulheit, Desinteresse ? Die Sprache ist das primäre Mittel, um mit Einheimischen zu kommunizieren. Wenn jemand sich nicht darum bemüht, sanktioniert er sich selbst.
Parallelgesellschaften sind sozusagen der Gegenentwurf zu Integration. Und wenn Du meinst, das gäbe es nicht, dann weiß ich nicht, wie es kommen kann, dass Menschen in der 3. Generation hier leben und kein Deutsch sprechen. (Denn der Spracherwerb war ja der Ausgangspunkt.)
Es gibt keine Sanktionen.
Das wird zwar von einigen Menschen bedauert, ist aber so.
Die einzige indirekte Sanktion: kein Job wegen mangelnder Sprachkenntnisse.
"Wenn jemand sich nicht darum bemüht, sanktioniert er sich selbst." - Oder baut Parallel-Gesellschaften auf. Ab einer gewissen kritischen Masse ist es nicht mehr erforderlich, mit den "Einheimischen" zu kommunizieren.