6 Antworten

"The Messenger of Allah [SAW] said: 'Whoever changes his religion, kill him.'"

Ja, dieser Hadith ist Sahih (gesund/authentisch).

Steht ja auch unten drunter.

Und daher werden auch Fatwas (Rechtsurteile) dementsprechend ausgestellt und dieser Hadith dabei erwähnt, der übrigens nicht nur in Nasa'i steht:

"Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte IGFM" zitiert:
Fatwa des staatlichen Rechtsgutachtergremiums Ägyptens zum Abfall vom Islam
[...]
Das hier wiedergegebene Gutachten gibt die klassische Lehrmeinung wieder, die von namhaften Gelehrten nach wie vor vertreten wird.
Eine der sunnitischen Rechtsschulen, die Malikiten, sowie die schiitischen Rechtsschulen vertreten die Auffassung, dass männliche Apostaten getötet werden müssten, weibliche Apostaten jedoch “nur” lebenslang eingesperrt und täglich zu den fünf Gebetszeiten ausgepeitscht werden müssten.
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die weltliche Strafe [für den Abfall vom Islam] wurde von Allahs Propheten Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, in der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih] bei al-Bukhari und Muslim vorgeschrieben:
,Wer seine Religion [den Islam] wechselt, den tötet.’
Wer auf seinen Abfall vom Islam beharrt, wird getötet. Es spielt keine Rolle, ob dieser ein Mann oder eine Frau ist. Abu Hanifa sagte: ,Ich töte keine Frau, die vom Islam abfällt’. Jedoch hat Allahs Prophet, Muhammad, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, eine Frau, Um Ruman, wegen des Abfalls vom Islam getötet.
[...]
Bezüglich der Frage, ob ein Abgefallener vom Islam sofort oder nach drei Tagen getötet werden muss, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten nicht einig. Dabei gibt es zwei Meinungen: Eine Gruppe ist für die sofortige Tötung der Abgefallenen, so dass Allah sein Recht [gegen den Abgefallenen] sofort einfordert. Die andere Gruppe verleiht den Abgefallenen eine dreitägige Frist, in der Hoffnung, dass diese zum Islam zurückkehren werden.
Es kann nicht behauptet werden, dass die Hinrichtung der vom Islam Abgefallenen gegen die Glaubensfreiheit gerichtet sei. Denn oft ist ein Abgefallener bereits mit der Absicht zum Islam übergetreten, ihn mit seinem späteren Abfall zu beschädigen.”
(...)
Die Tötung [des Abgefallenen vom Islam] wird mit einem Schwert vollzogen.
Ibn Sarij, einer der Weggefährten des ash-Shafii, sagte: ,Er wird mit Holzknüppeln getötet.’
Denn die Tötung mit dem Holzknüppel ist langsamer als die Tötung mit dem Schwert.
Dies [die langsame Tötung] könnte ihm ermöglichen [bevor er stirbt], zum Islam zurückzukehren.
https://www.igfm.de/aegyptische-fatwa-apostasie/
Kokostropfen  08.04.2024, 11:25

Was ist denn das für eine Religion

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Sturmtaucher2  08.04.2024, 12:11
@Kokostropfen

Pierre Vogel, ein Salafist dem viele Muslime folgen (auch hier auf GF) erklärt es so:

https://www.youtube.com/watch?v=eU-p3Fsem2M

Pierre Vogel zur Todesstrafe von Apostaten:
ab 0:25 "diese Strafe gilt nur in islamischen Staaten"
ab 0:55 zitiert er Hadithe (beide übrigends aus Bukhari) nach denen Apostaten getötet werden dürfen bzw sogar sollen
ab 1:55 "auch die Sahaba haben es so praktiziert"
ab 3:00 "Kein Zwang im Glauben" greift nur beim BEITRITT zum Islam - beim AUSTRITT gilt dieser Vers nicht
ab 3:20 "das ist zum Schutz des islamischen Systems"
ab 3:55 "im Islam ist die Religion am meisten Wert, mehr als das Leben"
ab 4:11 "es geht darum, die Religion zu schützen"
ab 4:30 "diese Strafe ist nicht dazu gedacht, Menschen zum Islam zu zwingen - diese Strafe ist dafür gedacht, die Religion zu schützen"
ab 7:40 zitiert er aus der Bibel, daß es auch dort so ist, denn der Abfall vom Glauben ist schlimmer ist als Mord, weil es den Menschen zur ewigen Verdammnis bringt
ab 8:50 "ich habe nicht genug Wissen um Gelehrte zu widerlegen, und da gibt es einen Konsens der Gelehrten, daß derjenige der vom Islam abfällt, getötet wird - außer sein Tod habe einen größeren Schaden für die Gesellschaft als daß er am Leben bleibt"
ab 9:20 "dieser Vers meint, daß es nicht erlaubt ist, jemanden dazu zu zwingen, der nie ein Muslim gewesen ist, den Islam anzunehmen, aber wenn jemand vom Islam abfällt, dann gibt es die Todesstrafe - und damit ist nicht gemeint, ihn wieder dazu zu zwingen wieder den Islam anzunehmen, sondern dies ist als Strafe gemeint und zum Schutz der Gesellschaft"

Darum gibt es immer wieder Fatwas wie diese:

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten
Frage:
Ein Mann muslimischen Glaubens heiratete eine Frau christlichen Glaubens. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
Antwort:
Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet. Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
al-Azhar. Fatwa-Ausschuss, (unleserliche Unterschrift): Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
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Sturmtaucher2  08.04.2024, 17:02
@Ignatius1
Der sunnitische Islam.

Das ist zwar der Mainstream, aber auch Schiiten haben übles Zeug in den von ihnen akzeptierten Überlieferungen sowie ihren Fatwas stehen.

So soll man z.B. töten, wer Mohammed oder seine Familie beleidigt. Also eine bloße Aussage reicht hier schon, um getötet zu werden.

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Ja, der Grad steht unten ja auch drunter. Es gibt noch mehrere solcher Hadithe:

3017 - ... ‘Ikrima berichtete, dass ‘Alyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, einige Leute verbrannte. Als Ibn ‘Abbās davon erfuhr, sagte er: ”An seiner Stelle hätte ich sie nicht verbrannt; denn der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Vollzieht keine Strafe, mit der Allāh Selbst bestraft.« Und ich hätte sie hingerichtet, wie der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer seine Religion ändert, den sollt ihr töten!«“ 
6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ 

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 253 und S. 546)

Laut Konsens der vier Rechtsschulen steht auf Apostasie die Todesstrafe. Aber ist dies heute noch gerechtfertigt?:

Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269

Es wird nicht anders ... es ist sahih, auch wenn du es tausendmal neu einstellst.

GradeSahih (Darussalam)

Das steht doch auf der Webseite die du verlinkt hast .

Sahih
Ṣaḥīḥ ist ein Hadith, wenn er die von den Hadithgelehrten unter Einstimmigkeit aufgestellten Kriterien in höchster Qualität erfüllt. Informiere dich hier über diese Anforderungen und erfahre über die Entwicklung des Hadith  ṣaḥīḥ .
https://hadithwissenschaften.de/hadithwissenschaften/klassifikation/
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Selbst Studium der islamischischen lehrschriften /Geschichte

Wa aleykum Salam ,

ja, ist authentisch