Risikotragen bei Reisen, obwohl Ersatzpersonen gefunden wurden?
Folgende Situation: Mehrere Freunde haben ein Urlaubshaus im Skigebiet gebucht. Jeder musste ca. 110€ zahlen. Paar Personen konnten nicht mitkommen. Den Personen war aber bewusst, dass sie das Risiko tragen, wenn sie nicht mitkommen.
Geplant waren 9 Leute die mitkommen. 6 konnten nicht mit. Im Endeffekt sind 10 Leute mitgekommen, weil sozusagen 7 Ersatzpersonen gefunden wurden. Diese sind im letzen Moment dazugekommen.
Ohne etwas gemeinsam abgesprochen zu haben kriegen die, die nicht mitgekommen sind nun 42€ zurück, mit folgender Begründung:
Die Personen, die im letzten Moment mitgekommen sind, hätten ja nicht mitkommen sollen und sind sonst auch die ganze Zeit im Haus (Fahren nicht Ski usw.). Die sind lediglich mitgekommen damit das Haus "nicht so leer" ist. Es sind zum Teil Familienangehörige der Leute, die mitgekommen sind. Zudem wüssten die Fehlenden ja, dass sie notfalls das Risiko tragen müssten.
Wie wertet ihr die Situation? Gibt es auch eine rechtliche Perspektive dazu?
3 Antworten
Wenn ihr keine neuen Personen gefunden hättet oder weniger, hätte ich es normal gefunden, dass die Personen nichts oder nur anteilig Geld zurück bekommen.
Da ihr aber Ersatz gefunden habt, sogar mehr Personen als vorher, finde ich das nicht gerechtfertigt.
Über sowas sollte man sprechen, bevor der Urlaub stattfindet und andere Personen ersatzweise mitkommen, nicht hinterher. Denn die Ersatzpersonen wollen ja ebenso vermutlich vorher wissen, was finanziell auf sie zu kommt um zu entscheiden, ob sie mit wollen.
Es kann in dem Fall nur ein Schaden ersetzt werden. Der ist aber (wohl) nicht entstanden, da ja sogar mehr Leute mitgefahren sind als ursprünglich geplant. Also sind die Kosten schon mal gedeckt. Wenn bei gleicher Zahlung der Ersatzpersonen dennoch ein offener Betrag entstanden wäre, zum Beispiel durch Storno- oder Ummeldegebühren seitens des Veranstalters, könnte man diesen anrechnen. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss die gesamte Summe zurückgezahlt werden.
Wer verbindlich gebucht hat, trägt seinen Anteil der fixen Kosten. Im Falle der Nichtteilnahme als Nichterfüllungsschaden.
Somit wäre es erst mal unproblematisch, den nicht Teilnehmenden nur die tatsächlich eingesparten Kosten (Verpflegung, Skipass, ...) zu erstatten.
Das Problem sind die Ersatzpersonen! Es ist völlig lebensfremd anzunehmen, dass diese quasi kostenlos mitfahren, weil die Daheimgebliebenen für die Kosten der Unterkunft aufkommen. Wäre ich einer der Daheimgebliebenen, würde ich sämtliche Ansprüche mit Verweis auf die Ersatzpersonen zurückweisen.
Um Schadenersatz durchsetzen zu können muss nämlich nachweisbar ein Schaden entstanden sein. Das ist hier definitiv nicht der Fall.