Rentenänderung?
Bärbel Bas sagt das die Beamten, Selbstständige und auch die Politiker in die Rentenkasse einzahlen sollen. Ich finde das vollkommen richtig. Soll nur der kleine Arbeiter und Angestellte in die Kasse einzahelen damit die Beamten, und auch die Politiker später richtig hohe Renten bekommen?
Seit wann bekommt denn der kleine Beamte im Rathaus eine Rente, wenn er in den Ruhestand versetzt wird.
Ich weis, noch zahlen sie ja auch nicht in die "Rentenkasse".
9 Antworten
Beamte erhalten keine Rente aus der Rentenkasse, sondern eine Pension aus - in der Theorie - Pensionsfonds, in denen der Dienstherr Pensionsrückstellungen bildet.
Das deutschen Rentensystem muss an sich reformiert werden, aber ohne eine Reform der Pensionen.
Eine Reform der Pensionen ist auch ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem (nach derzeitigen Rechtsstand) verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für den öffentlichen Dienst die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.
Apropos Grundsätze des Berufsbeamtentum: Diese bringen für Beamte auch erhebliche Grundrechtseinbußen mit sich, die für Arbeitnehmer nicht gelten. Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein. Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Und auch privates Fehlverhalten kann negative disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben. Aufgrund dieser erheblichen Nachteile, die keiner ohne weiteres in Kauf nehmen würde, muss es auch Vorteile geben.
Ein einheitliches Rentensystem hätte übrigens nur Auswirkung auf Neueinstellungen, da bestehende Beamtenverhältnisse Bestandsschutz genießen.
Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden, weil Beamte bereits ein gekürztes Brutto erhalten. Beamte haben im Vergleich mit vergleichbaren Tarifbeschäftigten ein geringeres Brutto.
Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge.
Damals wurden die Beamtenbezüge um 7%, was dem damaligen AN-Anteil zur RV, entsprach, niedriger angesetzt, als normale Brutto-Gehälter. Und bei Anpassung der Besoldungstabellen an die Tarifverträge wird auch nicht der gesamte Abschluss übertragen, sondern ein gekürzter Teil.
Was Bund und Länder mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.
Der öffentliche Dienst gewinnt gerade auf den Beamtenpositionen, trotz ausreichend Bewerbern, kaum qualifizierte Nachwuchskräfte. Die Finanzämter in meiner Nähe bspw. haben jährlich ca. 12 - 15 Anwärterstellen für den gehobenen Dienst zur Verfügung, davon werden lediglich 8 - 10 besetzt, wovon dann 3 auch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Von denen, die während des Vorbereitungsdienstes durchfallen, will ich gar nicht sprechen.
Die Personalnot im öD ist riesig.
Selbst der höhere Dienst ist für Volljuristen nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus zweijährigen Referendariat in den Einstiegsämtern A13 und R1 nicht wirklich attraktiv. Selbst Behördenleiter mit A16 verdienen im Vergleich zu Führungskräften in der freien Wirtschaft deutlich weniger. Und von IT-lern will ich erst gar nicht sprechen.
Außerdem bedeuten mehr Beitragszahler auch mehr Rentenempfänger.
Vielleicht hältst du mich nicht für objektiv genug, weil ich selbst Beamtin bin, aber meine Meinung ist, dass die Pensionen für das Beamtentum unverzichtbar sind. Das ist zwar jetzt leicht zu sagen, aber das wäre auch meine Meinung, wenn ich nur Angestellte im öD wäre, oder es mit einer Karriere im öD überhaupt nicht geklappt hätte.
Schön gesagt, der Dienstherr bildet, mit dem Geld der Beamten, wollen aber einige hier nicht wissen, bestreiten sogar die Pensionskassen.
Ich halte das für richtig. Aber das ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Und es würde am Widerstand der Beamten, auch in der SPD, scheitern.
Offensichtlich wollte sie sich damit wichtig machen. Es war klar, dass dieser Vorschlag scheitert.
Ist generell eine gute Idee das erfordert allerdings eine komplette umgestaltung der Polizei.
Aktuell ist das so du arbeitest 30 Jahre in relativ niedriger position und wirst 1-2mal vor der Rente noch Befördert sodass auch die niedrigen mit A10 oder A11 in Rente gehen können.
Da man in der Polizei mit seinem ruhegehalt in Rente geht, ist da auch garkein Problem. Dieses System funktioniert aber nicht mit den Rentenpunkten, dann müsste es umgestellt werden das die Polizisten viel früher befördert werden damit sie am ende das gleiche rausbekommen.
Auch wäre die Frage wann fängt man damit an und stellt um? Nehmen wir an ein Polizist ist jetzt 40 und hat mit 20 angefangen. Er ist also etwa bei der hälfte. Kriegt er dann zu 50% aufgrund von Rentenpunkten Geld und zu 50% aufgrund des letzten Gehaltes?
Also ich finde die idee generell gut, aber das wird viel arbeit das System umzustellen.
und auch die Politiker später richtig hohe Renten bekommen
Bei Politikern stellt sich das Problem übrigens nicht weil die von anfang an entsprechend hoch verdienen und sofern man kein Bundesminister wird die gehaltsstufe dieselbe bleibt. Die könnte man also einfach in die Gesetzliche Packen.
Ja das stimmt ist aber schwierig weil Polizei Ländersache ist und die Beförderungsstruktur der Polizei komplett überholt werden müsste.
Die Frage ist, ist der Nutzen groß genug das sich das lohnt? Ich denke eher man sollte den Beamtenstand an sich reduzieren. Warum müssen Lehrer Beamte sein und z.b. Kindergärtner nicht? Warum müssen Leute die im Rathaus oder Finanzamt arbeiten beamte sein? Das könnte man auch alles mit Angestellten machen. Von den 1.74 Millionen Beamten in Deutschland (etwa 300k Polizisten) lässt sich bestimmt was die hälfte ohne große Probleme in ein angestellten verhältnis überführen.
Das Beamtentum hat einige extra Rechte aber auch extra Pflichten wie z.b. kein Streikrecht, das ist für die Polizei extrem wichtig. Aber ob der Beamte im KFZ amt nun 3 Tage streikt, lässt die welt nicht untergehen.
Dann muss nur noch geklärt werden, woher die Dienstherren die Arbeitgeberanteile herbekommen.
Die Hundesteuer oder die Grundsteuer anheben und die kostenfreie Kita abschaffen reichen nicht.
Die Beamten freuen sich, fällt doch deren höhere Zahlungen in die Pensionskassen weg.
Dann muss nur noch geklärt werden, woher die Dienstherren die Arbeitgeberanteile herbekommen.
Aus der gleichen Quelle wo jetzt die Pensionen herkommen ist doch logisch
Die Beamten freuen sich, fällt doch deren höhere Zahlungen in die Pensionskassen weg.
Es gibt keine "Pensionskasse" in die Beamte einzahlen. Sie verdienen weniger und kriegen dafür später Pension. Das "gesparte Geld" taucht auch keiner Lohnrechnung auf.
"Pensionskassen" ist ein anderes Wort für die Altersversorge in den USA. Also 401k und iRA.
Was gibt es nicht, natürlich gibt es die, seit 1956 schon, das Verfassungsgericht lässt grüßen.
Schleswig-Holstein hat aktuell 2 Milliarden der Beamtengelder in den Sand gesetzt, Kursverfall dank Trump.
Und was ist mit den Dienstherren, Rathaus und so, die schon jetzt die Arbeitgeberanteile nicht haben.
In meiner AR stehen auch 70 EUR, Abzug für Pflegekasse der gesetzlichen.
Nachsatz, die Rentenjahre für die Kinder haben die Beamten auch nicht, werden die dann auch für die übernommen.
Die kostenfreie Familienversicherung im Krankheitsfall gleich mit.
In welchem Kfz-Amt gibt es Beamte, bei uns jedenfalls ist keiner von den 35 Beamter.
Nein Beamte zahlen nicht in einen Fond ein aus dem später die Pension ausbezahlt wird sondern sie gelten als teil der Staatshaushalten so wird auch die Pension aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert. Es gibt also kein angespartes Kapital sondern eine klassische umlagefinanzierung.
Du redest von den Sondervermögen, diese Rücklagen dienen nicht direkt der Pension der Beamten sondern sind, ähnlich wie rückstellungen in Unternehmen, buchhalterische Posten zur Stabilisierung künfitger Haushalte. Ein Kursverlust im Fond heißt nicht das die Pension weniger werden; der Landeshaushalt muss die dann halt anders finanzieren.
Die „Arbeitgeberanteile“, von denen du sprichst, existieren formal nicht in der Form, wie wir sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung kennen. Dienstherren – also Länder und Kommunen – finanzieren die Pensionen direkt aus ihrem jeweiligen Haushalt. Sie müssten also schlicht mehr Steuermittel bereitstellen oder Ausgaben umschichten, falls wir Beamte zukünftig in ein umlagefinanziertes Rentensystem überführen.
In meiner AR stehen auch 70 EUR, Abzug für Pflegekasse der gesetzlichen.
Das ist ein anderes Thema. Solche Abzüge betreffen Arbeitnehmer in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Beamte sind dort nicht versicherungspflictung und tragen stattdessen Beiträge für private Kranken udn pflegeversicherungen selbst oder über besondere beihilfe
Das Beamtenpensionssystem funktioniert buchhalterisch komplett anders als die Gesetzliche Rentenversicherung und es gibt auch keine "pensionskasse" inder die Beiträge eingezahlt werden und später verzinst wieder ausgezahlt werden.
Auch davon keine Ahnung, ich bin nicht in der gesetzlichen Pflege, zahle aber für die 70 EUR/Monat, nennt sich kurz gesagt Abzug für Pflegeleistungen.
Meine vom Dienstherrn angeordnete private Absicherung hat damit nichts am Hut.
Pensionkassen gibt es nunmal, seit 1956 schon, habe sie nicht eingeführt, aber reichlich eingezahlt, direkt vom Dienstherren überwiesen. Ändert ja nichts machen ja alle.
Schaue mal rein, was Yvonne schreibt, viel neues für Dich, für mich nicht.
Es gibt in Deutschland keine eigenständige „Pensionskasse“ für Beamte, in die sie einzahlen und aus der ihre Pensionen später direkt ausgezahlt werden. Stattdessen werden die Pensionen der Beamten direkt aus dem Staatshaushalt finanziert, ohne dass zuvor Beiträge in einen speziellen Fonds eingezahlt werden. Dies unterscheidet sich grundlegend von der gesetzlichen Rentenversicherung, in die Arbeitnehmer einzahlen und aus der sie später ihre Renten beziehen.
Die Zahlungen, die du erwähnst, könnten sich auf andere Formen der Altersvorsorge beziehen, wie beispielsweise die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die für tariflich beschäftigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zuständig ist. Beamte sind jedoch in der Regel nicht Mitglieder der VBL, da sie ihre Altersversorgung über die Beamtenversorgung erhalten.
Wie bereits erwähnt, so sind Beamte in der Regel nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert, sondern erhalten Beihilfeleistungen vom Dienstherrn und müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die von dir genannten 70 EUR könnten sich auf Beiträge zu einer solchen privaten Pflegeversicherung beziehen, die du selbst abgeschlossen hast.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Beamte in Deutschland keine Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen, sondern ihre Pensionen direkt aus dem Staatshaushalt erhalten. Die von dir erwähnten Zahlungen könnten sich auf andere Versicherungen oder Vorsorgeeinrichtungen beziehen, die jedoch nicht mit einer Pensionskasse im klassischen Sinne vergleichbar sind
Lasse es einfach gut sein, Dein geballtes Unwissen ärgert auch mich. Yvonne immer noch nicht gelesen, das Urteil 1956 vom Verfassungsgericht auch noch nicht.
Karl, ich sehe, dass dich das Thema frustriert – mich auch, wenn Missverständnisse auf hartnäckige Halbwahrheiten treffen. Aber Beleidigungen lösen das Problem nicht. Wenn du tatsächlich eine Verfassungsgerichtsentscheidung von 1956 meinst, dann nenn mir bitte die genaue Aktenzeichen oder ein verlässliches Urteil, das eine „Pensionskasse“ für Beamte einrichtet. Ich habe von keiner solchen Regelung in Deutschland gehört.
Lass uns doch konstruktiv bleiben:
- Belege: Zeig mir gern den konkreten Gesetzestext oder das Urteil, das du meinst.
- Unterschiede klären: Sollte es sich um andere Rücklagen oder Einrichtungen (z. B. VBL, Versorgungskassen) handeln, klären wir genau, was das ist und wen es betrifft.
- Gemeinsames Ziel: Wir wollen beide Transparenz im System. Mit den richtigen Quellen finden wir sicher eine gemeinsame Basis.
Also: Schick mir das Urteil oder den Gesetzestext – und ich schau’s mir an. Dann können wir sachlich weitermachen.
Das ist wohl komplizierter als es "der kleine Michel" sich vorstellt.
Erstens haben die Besmten eine feste Zusage was die Versorgung angeht. Dafür haben sie in den ersten berufsjahren wenig verdient, durften nicht streiken und mussten versetzungen akzeptieren. Das kann man nicht einfach so ändern. Und es geht ja nicht nur um ex Minister, Professoren, Richter, und Oberstudienräte. Allen müsste man die Gehälter erhöhen damit sie netto keinen Nachteil hätten. Für due staatskasse ein nullsummenspiel.
Zweitens bringt es erst mal gar nichts die Beamten einzahlen lassen .. Dann mussten die ja auch Rente beziehen. Also auch für die Rentenkasse kein Vorteil.
Und die grosse Lösung, alle Beamten Pensionäre auf Rente umzustellen. Dann müsste der Arbeitgeber, also der Staat entsprechende summen an die Rentenversicherung überweisen, da wäre das Sondervermögen schnell aufgebraucht.
Also: mehr Populismus als Realität.
Was gehen würde: alle selbständigen RV pflichtversichert zu machen wie das bei der KV der Fall ist. Das würde sofort Einnahmrn bringen und später Aufstockung von Minirenten vermeiden. Die minirenten, die wohl nicht wenige bewusst oder fahrlässig herbeigeführt haben, statt sich privat entsprechend abzusichern.
Und wo ist jetzt seine Frage?
Klar klingt das gut, aber du kannst Beamten ja nicht einfach was wegnehmen, das heißt, man muss erst mal die Vergütung erhöhen, damit sie am Ende netto das gleiche haben. Unterm Strich zahlt dann halt doch der Staat die Rentenbeiträge.
Bei Selbstständigen ist das kritischer. Klar sollten die einzahlen, aber dann verdienen die ja auch weniger und damit wird es noch weniger attraktiv, sich selbstständig zu machen.
Ich bin nicht dagegen, aber so einfach mal als Aussage reinwerfen ohne wirklich die Folgen zu bedenken und zu lösen ist mir zu wenig.
Klar sollten die einzahlen, aber dann verdienen die ja auch weniger und damit wird es noch weniger attraktiv, sich selbstständig zu machen.
Das gilt für "nicht-selbstständige" also normale Arbeiter genauso. Wir zahlen auch jetzt ein und verdienen damit weniger.
Der Witz ist ja das du es später wieder rauskriegst, genauso wie die selbstständigen.
Ich denke wenn man das langsam und Systematisch angeht, ist das bestimmt möglich.