Reicht das zur Verurteilung aus?

8 Antworten

Es bezieht sich auf Tatvorwurf, dass man Geld ohne Unterschrift ausgegeben hat.

Wer kennt sie nicht, die Geldautomaten, auf denen man erst mal unterschreiben muss bevor man das Geld bekommt!

Wenn man weit und breit der einzige ist, der ein bestimmtes schwachsinniges Thema mit solcher Vehemenz verfolgt, gerät man natürlich gerne in die Schusslinie, wenn in "anonymen" Mails weiterhin darauf eingegangen wird.

LePetitGateau  18.04.2024, 07:57

Sie meint wohl an der Kasse

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RobertLiebling  18.04.2024, 07:59
@LePetitGateau

Ich glaube eher, das soll eine (verunglückte) Analogie zum eigentlichen Thema sein. Bei Achmed gingen die Mails doch an seine Professoren.

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tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 08:00

Und reicht das zur Verurteilung aus?

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RobertLiebling  18.04.2024, 08:01
@tsama

Das Thema haben wir doch schon tausend Mal durchgekaut: das weißt du nach Abschluss des Verfahrens. Vielleicht nein, vielleicht ja.

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tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 08:02
@RobertLiebling

Man kann in der Revision behaupten, dass das eine Vermutung sei und daher Verletzung von fairem Verfahren.

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SaVer79  18.04.2024, 08:07
@tsama

Behaupten kann man viel….ob der Richter dem folgt, ist eine andere Sache

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Kristall08  18.04.2024, 10:59
@tsama

Achmedchen,

du vergisst immer, dass das nicht die einzige Sache ist, wegen der du angezeigt wurdest.
Da kommt ja noch einiges hinzu, die Streitereien mit dem Studentenwerk, der Bankbetrug, die Sache mit dem Krankenhaus, die Unterschlagungen bei den Online-Verkäufern und und und.

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Man muss sich die Informationen schon vom Email Provider zur Verfügung stellen lassen! Unsinnig Handy etc. zu durchsuchen

tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 08:01

Er schreib

Wenn man weit und breit der einzige ist, der ein bestimmtes schwachsinniges Thema mit solcher Vehemenz verfolgt, gerät man natürlich gerne in die Schusslinie, wenn in "anonymen" Mails weiterhin darauf eingegangen wird.

Reicht das zur Verurteilung aus?

Nichts auf Handy, Nichts Zuordnung .

Nur Inhalt und Kontext.

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Kristall08  18.04.2024, 12:24
@tsama

Ja Achmedchen,

wir sind uns sicher, dass das in deinem Fall ausreichen wird.

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Entweder ein Komplott bzw ein besonders schwerer Fall von Mobbing oder die Dame ist sehr geschickt. Sie sollte mE den Arbeitgeber wechseln.

tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 07:46

Wieso sehr geschickt?

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SturerEsel  18.04.2024, 07:47
@tsama

Sämtliche Spuren zu beseitigen. Ich mache hier niemandem einen Vorwurf. Die beschriebene Situation ist ja ohnehin fiktiv, oder?

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nee......es sei denn, die E-Mails wurden von ihrer E-Mailadresse versendet. Wenn nicht, dann muß ermittelt werden, wer die E-Mails NACHWEISLICH versendet hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Recht und BWL, Bibel, Handwerkskammer.
tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 07:46

Wieso reicht Inhalt und Kontext nicht aus?

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gromio  18.04.2024, 07:48
@tsama

In einem Indizienprozess vielleicht........aber wird es soweit kommen?

Jeder kann - auch im Auftrag - derartige Emails verfassen und versenden.

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tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 08:03
@gromio

Man kann in der Revision behaupten, dass das eine Vermutung sei und daher Verletzung von fairem Verfahren.

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Kristall08  18.04.2024, 12:28
@tsama

Dann präsentiere doch mal jemanden, der eine solche Email versendet haben könnte.

Und komm nicht wieder mit deinem Bruder. Der kann nicht mal Deutsch.

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Kristall08  18.04.2024, 20:49
@Stellwerk

Dazu müsste er vom Bett aufstehen. Und anhand der Fettflecken könnte man die Flugblätter einwandfrei als seine identifizieren.

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Ja. Und das weißt Du auch.

tsama 
Fragesteller
 18.04.2024, 10:20

Wieso willst du gern eine Verurteilung fuer mich?

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