Rechtsfrage: Dürfen sie Geld dafür verlangen, dass das Pferd in ihrem Reitstall stand?

5 Antworten

sie soll doch einfach mal das vetamt vorbeischicken - die sollen die pässe der pferde kontrollieren.

ich bin gespannt, WIE VIELE pässe der hofbetreiber nicht vorlegen kann. wenn der pass auch bei deiner freundin ist, kommt der stallbesitzer in erklärungsnot, bzw. bekommt heftigen ärger.

der rest klngt ziemlich verworren - solche geschichten machen schnell die mücke zum elefanten.

davon abgesehen, dass ohne pass die vorgeschriebenen impfungen nicht durchgeführt werden, bzw. nicht dokumentiert werden können.

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StRiW  24.03.2022, 19:04

Vorsicht der Pferdeeigentümer muss den Pass hinterlegen, da bekommen beide einen genagelt.

Bzw. Absprache war der Pass ist zeitnah vorzulegen. Da ruft der Stalleigner den Besitzer an, dieser darf den Pass innerhalb von 15 bis 90 Minuten dem Veterinäramt vorlegen. Tut er es nicht ist er fällig.

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pony  24.03.2022, 19:11
@StRiW

bis zu drei stunden hat er zeit, den pass vorzulegen.

tja - und wenn man dann den pass vorlegt, kann man das pferd ja auch gleich wieder mitnehmen.

meinst du, der stallbetreiber, der dreck am stecken hat, wird theater machen, während der amtsvet auf dem hof ist? eher nicht.

ich habe rein aus der fragestellung her eher den eindruck, dass der stallbetreiber da eine masche verfolgt - mehrere solche pferde im schulbetrieb - und alle weder angemeldet noch versichert.

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StRiW  24.03.2022, 20:11
@pony

Zu den drei Stunden gilt in Deutschland

  • Vorübergehende Verbringung des Equiden zu Fuß, wenn der Halter den Pass binnen 3 Stunden vorlegen kann.
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Natürlich kann sie hingehen u. das Pferd holen. Keine der Parteien kann ja ohne Zeugen oder etwas schriftliches beweisen, wer sich warum u. wie nicht an irgendwelche Absprachen hielt... Allerdings komisch, dass deine Freundin keine Stallmiete zahlen musste, auch wenn das Pferd als Schulpferd genutzt wurde. Auch komisch, dass sie den Stall mit nur einem Pferd verlässt u. jetzt nach 3 Monaten erst ankommt um das andere zu holen... Sowieso oberkomisch, dass man nichts schriftliches vereinbart hat.

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Im Zweifel Aussage gegen Aussage! Viel Spaß vor Gericht!

Als Stall würde ich einfach davon ausgehen, der Erlass gegen Stunden bezog sich auf eine Vollmiete und ein Pferd im Reitbetrieb. So ist das Pferd voll zu vergüten trotz Einsatz im Reitunterricht, weil die Mischkalkulation von ZWEI Pferden ausgegangen ist. Was ja auch noch zu betreuen ist. Da ja bei Lehrpferden man nicht unbedingt so viel Gewinn erzielt.

Ergänzung: Solche genialen Abmachungen fallen doch eindeutig unter, bitte abgewöhnen.

Mindestens schriftlich und rechtssicher muss so was abgefasst sein.

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Nein, die Stallbetreiber können nicht auf Geld bestehen, wenn die Absprache nie geändert wurde.

Meine Beste freundin hat aber noch ihre Papiere - und ist damit ja schon die besitzerin

Falsch. Sie ist die Eigentümerin. Besitzer sind die Stallbetreiber, das ändert aber nichts daran, wem das Pferd gehört. Auch die Papiere ändern nix daran.

Also ja, sie kann es einfach abholen. Ist nur die Frage, wie das alles beweisen möchte.

Es ist ja ihr Pferd, daher kann sie es holen. Aber schon ein bisschen komisch, dass sie es erst nach 3 Monaten holt

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit meinem 6.Lebensjahr und habe zwei Pferde