Rechtsfahrgebot auf normaler Straße?

5 Antworten

Grundsätzlich gilt: Möglichst weit Rechts fahren.

Das Rechtsfahrgebot in Sinne der Benutzung der möglichsten rechten Spur bezieht sich in erster Linie (bei PKW) auf Außerorts. Innerorts gilt freie Fahrbahnwahl.

Wenn du den linken Fahrstreifen nutzt darfst du das tun und wenn du nach Links abbiegen möchtest wirst du auch nicht herum kommen den linken Streifen zu wählen.

Wenn du allerdings auf dem Fahrrad unterwegs bist gilt hier grundsätzlich die Pflicht zur Nutzung des Fahrradstreifens (Radwegebenutzungspflicht) zu beachten. Ist eine entsprechende Beschilderung vorhanden muss man den Radweg nutzen. Diese Nutzungspflicht ist sehr häufig gegeben, nur innerhalb von 30-Zonen gilt diese Pflicht nicht (auch nicht bei Beschilderung).

Erkennbar an den Zeichen...:

  • 237
  • 240
  • 241
Nico20058septem 
Fragesteller
 21.06.2022, 17:11

Jo, danke. Ein Fahrradweg gab es dort nicht.

1

innerhalb der Stadt hast du freie Fahrbahnwahl, sobald mind. 2 Fahrspuren pro Richtung vorhanden sind.

Nico20058septem 
Fragesteller
 21.06.2022, 17:06

Danke, hab ich auch so in Erinnerung

0

Du hast zwar recht, musst das aber deutlich anzeigen.

Nico20058septem 
Fragesteller
 21.06.2022, 17:18

Warum muss ich das deutlich zeigen? Wenn ein Pkw sich links einordnet und auf den kommenden 3ten linken streifen muss weil er linksabbiegen will muss er auch nichts deutlich machen. Soll er nen Schild hinten dran hängen "ich muss links fahren weil ich linksabbiegen muss" oder wie?

0

Hi,

Ich meine (bitte korrigieren wenn ich falsch liege) das gilt nicht bei 50kmh Tempolimit die man innerorts maximal fahren darf. Du darfst ja innerorts auch rechts überholen.

Links abbiegen = linke Spur nutzen. Alles richtig gemacht.