Polizist niedergestochen, und dennoch wieder frei?

8 Antworten

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Es fällt mir schwer, die Aussagen nachzuvollziehen.

Jemandem mit dem Messer in den Hals zu stechen, ohne dass eine Tötungsabsicht besteht?

Nein, da besteht zumindest Erklärungsbedarf.


FromOtherStar 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:23

Scheint wohl heutzutage zumindest bei dieser Staatsanwaltschaft unter "Kavaliersdelikt" zu laufen.

Polizist niedergestochen, und dennoch wieder frei?

Ja. Steht da doch. (Oder willst Du das gar nicht wirklich beantwortet haben und das ist nur eine Suggestivfrage um sich zu ereifern?!?)

Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Ob Du bis zum Verfahren in Untersuchgungshaft kommst, das hängt von anderen Dingen ab. Siehe Antwort von DerCaveman und Antwort von Nachtmensch0711.


FromOtherStar 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 07:28

Eigentlich erschreckend, daß derart Messerstecher hier in der BRD inzwischen nicht mal in U-Haft kommen.

Waldmensch70  21.05.2025, 07:31
@FromOtherStar
Eigentlich erschreckend, daß derart Messerstecher hier in der BRD inzwischen nicht mal in U-Haft kommen.

Was Du erschreckend "findest" ist erst einmal eine postfaktische Gefühlsäußerung.

Und das "inzwischen" kannst Du streichen, da diese Gesetze und ihre Anwendung nicht erst neuerdings so sind. Es gilt genauso für Dich, wenn Du etwas machst.

Demzufolge ist also ein Messerangriff auf einen Menschen, den man dabei noch lebensgefährlich verletzt also keine Delikt mit Tötungsabsicht

Das Problem ist hier tatsächlich das viele die Wirksamkeit von Messer unterschätzen.

Was geht da eigentlich schief bei derart Staatsanwälten, die derart Verfahrensweise zu verantworten haben?

Gar nichts. U-Haft ist ja nicht als Strafe gedacht. Und wenn keine Haftgrund besteht, z.B. Fluchtgefahr, gibt es außer bei Mord und Totschlag keine U-Haft.

Woher ich das weiß:Recherche

FromOtherStar 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 09:32

Geht man allerdings nicht zur Ableistung seiner Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher, steht der komischerweise mit Unterstützung des SEK in Mannschaftsstärke bei einem früh morgens auf der Matte und lässt den Schuldner in Handschellen aus dessen Bude ziehen und buchten diesen ein.

Der Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt würde nicht vorliegen, so die zuständige Staatsanwaltschaft.

Und du glaubst, du kannst das besser beurteilen als die zustaendige Staatsanwaltschaft? Liegen dir etwa die Ermittlungsakten vor oder warst du dabei und hast alles genauestens beobachtet?

Demzufolge ist also ein Messerangriff auf einen Menschen, den man dabei noch lebensgefährlich verletzt also keine Delikt mit Tötungsabsicht

Man kann auch einen Menschen lebensgefaehrlich verletzen oder sogar toeten, ohne dass man ihn toeten wollte. Es soll auch schon toedliche Unfaelle gegeben haben, bei denen sogar Schusswaffen im Spiel waren (z.B. Jagdunfaelle).


FromOtherStar 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 05:52

Naja, wenn man einem Menschen ein Messer in den Hals rammt, kann man schon davon ausgehen, daß der Täter wußte, was er tat. Ende der Diskussion.

DerCaveman  21.05.2025, 07:30
@FromOtherStar

Es kommt schon darauf an, ob man es absichtlich getan hat oder ob es unbeabsichtigt passiert ist. Hier hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich zumindest daran erhebliche Zweifel, dass es in in Toetungsabsicht geschehen ist.

Ende der Diskussion.

Verstehe. Du hattest offenbar von Anfang an kein Interesse an einer Diskussion, sondern wolltest uns nur deine Meinung mitteilen, die du dir vorschnell und ohne ausreichende Informationen lediglich aufgrund einer Meldung in der Sensationspresse gebildet hattest. Diskutieren wolltest du das aber nie und statt einer wirkliche Antwort auf deine Frage wolltest du nur deine unausgegorene und oberflaechliche Meinung bestaetigt haben.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Was manche Leute nicht verstehen: Es kommt nicht automatisch jeder, der mutmasslich ein schweres Verbrechen begangen hat, in Untersuchungshaft. U-Haft wird nur dann angeordnet, wenn man ernsthaft damit rechnen muss, dass die Person fliehen möchte, Beweise vernichten will oder die Tat nochmal wiederholt. Fluchtgefahr wird zum Beispiel nicht angenommen, wenn jemand in stabilen Familienverhältnissen lebt, ein geordnetes Leben führt, eine feste Arbeit hat und sich kooperativ verhält. Fehlen solche Haftgründe, bleibt jemand bis zur Verhandlung auf freiem Fuß, egal wie schwer die Tat ist. Erst wenn das Gericht ein Urteil fällt und eine Haftstrafe verhängt, wird die Person eingesperrt.


FromOtherStar 
Beitragsersteller
 21.05.2025, 05:47

Gilt das auch für Mord?

DerCaveman  21.05.2025, 07:35
@FromOtherStar

Ein Mord ist hier ja gar nicht erfolgt und auch fuer einen Mordversuch scheinen die bisherigen Ermittlungen keinen ausreichenden Verdacht ergeben zu haben. Was also willst du hier mit Mord?

Nachtmensch0711  21.05.2025, 14:22
@FromOtherStar

Bei Mord ist das tatsächlich ein Sonderfall und da kann die Schwere der Tat ausreichen, um das als Haftgrund zu betrachten der bei dringendem Tatverdacht eine U-Haft rechtfertigt. Aber darum geht es hier ja nicht.

DerHans  21.05.2025, 15:16
@FromOtherStar

Es ist ja kein Mord geschehen. Wenn Haftgründe vorliegen kommt der vermutliche Täter in U.-Haft. Das ist scheinbar nicht der Fall.