Polizeikontrolle - Fragen ehrlich beantworten oder verweigern?

10 Antworten

Sobald du angehalten wirst, bist du Beschuldigter und als Beschuldigter musst du nur deine Identität verraten. Bei allen anderen Fragen kannst du zu 100% schweigen. Bei ner Fahrzeugkontrolle ggf. noch Führerschein, Verbandskasten und Warndreieck + Weste zeigen. Aber ohne Gefahr im Verzug oder richterlichen Beschluss darf nichtmal dein Auto durchsucht werden.

Spontan zu lügen ist meistens schlecht, da man dann Fehler macht: Sich in Widersprüche verwickelt oder etwas sagt, was die Polizei widerlegen kann. Dann besser die Aussage verweigern und hinterher erstmal in aller Ruhe die "Lügen" so zurechtlegen, dass die Polizei sie nicht widerlegen kann.

Christiangt  09.01.2021, 09:59

Deshalb haben Profis Warndreieck + Verbandskasten unterm Fahrersitz , dann musst du deinen Kofferraum garnicht erst öffnen ;)

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Luminou  09.01.2021, 10:10

Bitte was? Man ist sicherlich nicht automatisch Beschuldigter, nur weil man angehalten wird. Zumindest nicht bei einer allgemeinen Kontrolle.

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HansHans355  09.01.2021, 10:15
@Luminou

Was ist man denn dann deiner Meinung nach? Verdächtiger könnte man noch sein. Aber auch als Verdächtiger muss man nichts sagen. Ohne Grund wäre eine Kontrolle unzulässige Willkür (außer die Sonderregelung an den Grenzgebieten).

Bliebe noch Gesprächspartner für den Polizisten, weil dem Langweilig ist....

Und rein Theoretisch Zeuge, z.B. wenn es einen Unfall in unmittelbarer Nähe gab. Aber dann wäre es eine Zeugenbefragung und keine Verkehrskontrolle.

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Luminou  09.01.2021, 10:23
@HansHans355

Bei einer allg. Verkehrskontrolle ist man gar nichts. Deswegen ja auch allgemein, also verdachtsunabhängig. Deswegen werden ja auch nur dein Führerschein und deine Fahrzeugpapiere verlangt und nichts anderes. Auch die Kontrolle der Ausrüstung ist in eine solche Kontrolle inbegriffen.

Anders wäre es, wenn man angehalten wird, weil man zum Beispiel ein kaputtes Rücklicht hat. Dann ist man Betroffener -> man darf dann die Aussage verweigern.

Das wird einem in einer entsprechenden Belehrung aber auch erklärt.

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HansHans355  09.01.2021, 10:25
@Luminou

Und auch bei verdachtsunabhängiger Kontrolle darf man ohne Konsequenzen zu 100% schweigen.

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Luminou  09.01.2021, 10:37
@HansHans355

Du musst nichts beantworten, was die Verkehrskontrolle nicht betrifft, das stimmt. Aber halt nicht mit deiner Begründung.

Einfach höflich bleiben und die geforderten Papiere/Ausrüstungsgegenstände zeigen.

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Wenn ich angehalten werde mit dem Hinweis "Allgemeine Verkehrskontrolle" frage ich immer konkret, ob mir aktuell eine Verfehlung vorgeworfen wird. Auf diese Frage muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Liegt keine Verfehlung vor, können in der Folge Fragen beantwortet werden, die mit der Kontrolle in Zusammenhang stehen. Antworten auf Fragen nach "Wo kommen sie her" und "Wo fahren sie hin" gehören nicht dazu.

Gibt es einen Grund außer dem Vorwand "Allgemeine Verkehrskontrolle", beantworte ich Fragen situativ, daher möglicherweise gar nicht.

Am Rande wäre noch zu erwähnen, dass meine DashCam auch Gespräche aufzeichnet.

stichelhaar  09.01.2021, 10:19

Da stellt sich die Frage, ob die Aufzeichnung zulässig ist. Es gibt, auch für den Polizisten, das Recht im eigenen Wort. Es ist unzulässig einfach Gespräche aufzuzeichnen.

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wiki01  09.01.2021, 10:26
@stichelhaar
ob die Aufzeichnung zulässig ist.

Mir wurscht. Darf das später nicht verwertet werden, dann eben nicht. Aber besser, als nichts zu haben.

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stichelhaar  09.01.2021, 14:07
@wiki01

Gehst du so immer mit den Rechten anderer um? Sehr interessant.

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BVBDortmund  09.01.2021, 12:04
ob mir aktuell eine Verfehlung vorgeworfen wird.

Das muß niemand interessieren, Wenn es nicht gesagt wurde, gab es keinen Vorwurf.

Auf diese Frage muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Liegt keine Verfehlung vor, können in der Folge Fragen beantwortet werden, die mit der Kontrolle in Zusammenhang stehen.

Lügen ist erlaubt und haben kurze Beine. Man muß nichts sagen, kann man nicht, kenne das Risiko, ....

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wiki01  09.01.2021, 12:16
@BVBDortmund
Das muß niemand interessieren

Doch, mich interessiert das, wenn ich angehalten werde.

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Am besten, du erzählst denen- nichts- bezweifelt deren Rechte in Ausübung ihres Auftrages und zeigst dich unwirsch über deren anmassenden Fragen- dann werden sich die Herren( oder gemischt) sicher die Zeit nehmen, mal eine etwas gründlicher Kontrolle deines Autos durchzuführen..

Ach ja- ubd ab Montag bist zu zur Auskunft- woher, wohin,warum gesetzlich verpflichtet, falls du mit deinem Kennzeichen in einem anderen Landkreis auftaucht.

HansHans355  09.01.2021, 09:59

Nein, auch mit der neuen Verordnung muss man vor Ort garnichts aussagen. Das kann man entweder schriftlich beim Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid oder beim Gerichtsverfahren, wenn man den Widerspruch nicht begründet oder der Grund nicht anerkannt wird, machen.

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Es interessiert bei der Kontrolle keinen, woher du kommst und wohin du gehst, sondern WIE du die Frage beantwortest. Man findet so schnell heraus, ob du ortskundig bist und nur schnell zur Tanke fährst um Bier zu kaufen oder ob du bloss herumfährst um Häuser auszukundschaften.
Du kannst das ja mal ausprobieren. Ist ansich nichts dabei. Allerdings solltest du dann auch keine Tüte im Auto haben oder eine Alkoholfahne.

Im Grunde fragen sie nichts, was man nicht sehr oft sowieso in zahlreichen sozialen Medien ungefragt und ganz freiwillig preisgibt.

Gruß S.