Keine Personalien bei Polizeikontrolle dabei?
Tag ein Kunde von mir wurde gestern von der Polizei angehalten jedoch hatte er gar nichts dabei kein Führerschein und auch keinen Ausweis da wollte ich fragen was die Polizei machen kann beziehungsweise darf wenn man die beiden Sachen nicht dabei hat was fragt die Polizei ab wenn man nichts dabei hat also das frag die Polizei in der Leitstelle
7 Antworten
Es würde eine Durchsuchung der Person oder auch Mitnahme zur Dienststelle nach dem jeweiligen Polizeigesetz in Betracht kommen.
Es kann auch sein, dass der Beamte sagt, ihm reichen die mündlichen Angaben.
Da es keine Mitführpflicht für den Perso gibt, darf (muss und sollte) er die Angaben mündlich machen. Dann erfolgt die Abfrage. Passt alles, darf er weiter. Gibt's Unstimmigkeiten, geht's auf die Wache.
Gruß S.
Dass Fahren ohne Führerschein ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Im Bußgeldkatalog ist ein solches Vergehen mit 10 Euro gelistet.
Man kann auch ohne Auto, wenn man zu Fuß unterwegs ist, von der Polizei angehalten werden.
Hierbei besteht keine Pflicht den Ausweis mit sich zu führen.
Die können Personen mit auf die Wache nehmen.
Dann wird die Meldekartei durchsucht. Adresse Foto usw. sind ja im Ausweis enthalten.
Einwohnermeldeamt. Die hinterlegten Lichtbilder lassen sich bei einer Abfrage mit einem Eilvermerk innerhalb kurzer Zeit einsehen.
Dann fährt die Polizei mit einem nach Hause, wo er die geforderten Dokumente vorlegen muss. Ist das nicht möglich, wird er auf die Wache mitgenommen. Dort können anhand der Gesichtserkennung und Fingerabdrücke seine Identität festgestellt werden.
Dort können anhand der Gesichtserkennung und Fingerabdrücke seine Identität festgestellt werden.
Aber nur, wenn derjenige durch eine frühere ED-Behandlung bereits im System ist.
Das wird durch den neuen Personalausweis zukünftig sichergestellt. Viele Menschen sind bereits mit dem neuen Perso registriert.
Wenn die Person zwar eine Fahrerlaubnis hat, diese jedoch nur nicht dabei hat, wäre es eine OWi.
Sollte sie jedoch gar keinen Führerschein haben, wäre es eine Straftat, nämlich Fahren ohne Faherlaubnis.