Polizeiausbildung kündigen, folgen?
Hallo, ich möchte meiner besten Freundin helfen. Sie hat dieses Jahr im August ihre Ausbildung zur Polizistin begonnen.. ihr macht es gar kein Spaß, sie ist immer traurig und wird von der gesamten Klasse ausgegrenzt. Sie sagt sie kommt da nicht mehr raus, weil sie nach der Kündigung: arbeitslos wäre, Hartz 4 Empfänger und deshalb darf sie dann kein Auto mehr halten, sie wäre einige Monate gesperrt und dürfte nicht mal mehr einen Nebenjob machen.. Stimmt das alles so? Ihre Eltern würden sie keines Weges unterstützen, weil sie darauf bestehen, dass sie die Ausbildung macht.. Ich möchte ihr so gerne helfen, doch sie bleibt wegen dem Geld dort... ich mache mir solche Sorgen... könnt ihr mir einige Tipps geben und mir vielleicht beantworten, ob dies wirklich alles so stimmt? Ich meine, dass kann man doch nicht mit einem Menschen machen.. lg Yorkies14
10 Antworten
Sie soll zur Arbeitsagentur gehen, den Fall schildern. Vielleicht haben die noch eine andere Stelle für sie, manchmal springen wo anders auch welche wieder ab. Auf keinen Fall kündigen, bevor die nichts neues hat.
Nicht für ihr Problem - nein. Und "vielleicht haben die noch eine andere Stelle für sie" ist Nonsens. So funktioniert das einfach nicht.
Wenn sie gekündigt HAT und sich arbeitslos meldet, dann ja.
Gruß S.
Das is deine Meinung. Ich weiß gar nicht warum du hier fast jede Antwort kommentierst, selber aber keine Antwort abgibst. Das ist nicht Sinn dieses Forums hier den Oberlehrer zu spielen.
Mein Beitrag wurde ja trotz der 2 Danke, 4 DH und einem Kompliment, was sich darauf bezog, gelöscht. Ich denke, du weißt das auch ganz genau.
Wer die Wahrheit sagt, wird gemeldet und gelöscht. Das ist das Niveau von GF.
Wenn einer Recht hat und andere auf ihr Unrecht hinweist, macht er sich unbeliebt.
Mein Beitrag wurde ja trotz der 2 Danke, 4 DH und einem Kompliment, was sich darauf bezog, gelöscht. Ich denke, du weißt das auch ganz genau.
Woher soll ich das wissen? Beschränke dich doch einfach auf die Beantwortung der Fragen. Man muss nicht jede Antwort nochmal auf Richtigkeit untersuchen. Und wieviel Dankes und DH du bekommst interessiert mich NICHT. Und nun gib Ruhe.
Sagt der, der den 6. Pfad eröffnet ....
Und nochmal: Arbeitsamt ist bei Anwärtertausch weder zuständig noch behilflich.
Und nun nimm hin, was nunmal so ist.
Na, wie wärs wenn sie mit ihrem Ausbilder spricht und an der Situation was ändert?
Vorab wäre wichtig zu wissen ob sich Deine Freundin in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befindet oder ob sie nach Tarifvertrag bezahlt wird und "normal" angestellt ist.
Wenn sie die Ausbildung abbricht und sich in einem Beamtenverhältnis befindet wird sie von der Agentur für Arbeit KEIN Arbeitslosengeld bekommen, egal ob sie kündigt oder aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Da Beamte keine Beiträge zu den Sozialversicherungen abführen können sie auch keine Leistung erwarten. Aus diesem Grund muss sich jeder Beamte privat krankenversichern.
An sich hat man aber auch nur Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man 1 Jahr OHNE Unterbrechung eingezahlt hat, selbst wenn sich Deine Freundin im normalen Angestelltenverhältnis befindet muss sie mindestest ein Jahr in der Ausbildung gewesen sein. Die Höhe wäre dann durchschnittlich ca. 60% der letzten 6 (?) Lohnabrechnungen.
Generell gilt aber, dass man einen Job erst dann kündigt wenn man bereits einen neuen hat.
ach so, jeder Beamte musd sich Privat krankenversichern....wieder etwas aus der Kategorie "Einfach mal etwas nachgequatscht".
Das mit der privaten Kv stimmt so nicht. As Angehöriger einer Länderpolizei oder der Bpol ist man berechtigt die "freie Heilfürsorge" der Länder bzw. des Bundes in Anspruch zu nehmen. Als Beamter ist man allerdings dazu verpflichtet eine Anwartschaft bei einer privaten Kv abzuschließen. Sobald man als Beamter in Pension ist, hat man zwei drittel der Kosten selber bzw. die private Kv zu tragen da die Heilfürsorge nur noch ein drittel der Kosten übernimmt.
Angestelltenverhältnis ist Unsinn und Private Krankenversicherung in den meisten Bundesländern auch. Beihilfe ist Minimum.
Leistungsberechtigt Richtung Hartz IV oder Alg wird sie nicht sein, da gebe ich dir recht, weil sie wahrscheinlich nicht lange benug eingezahlt hat. Sich aus einem Pott zubedienen, den nur andere füllen, geht nunmal nicht. Sie muss sich arbeitslos melden und ist damit auch gesetzlich krankenversichert.
Eine Sperre gibt es nicht, weil das gar nicht relevant ist. Sie ist schlicht und einfach nicht leistungsberechtigt. Sähe ja auch anders aus, wenn sie vor der Polizei irgendwas anderes gemacht und eingezahlt hat - wissen wir ja nicht.
Anwärterbezüge müssen zurück gezahlt werden. All das bekommt man gesagt, erklärt und man unterschreibt, dass man es verstanden hat.
Gruß S.
POST und POLIZEI schreibt man nicht nur unterschiedlich, es ist auch ganz was anderes.
Auch für Lehrer gilt nicht das gleiche wie für Post, Zoll oder Polizei.
Und wenn dein Schweigervater es erstattet bekommt, bezahlt er es auch nicht selbst.
Polizisten bekommen in fast der ganzen Republik Freie Heilfürsorge. In manchem nur Beihilfe, mindestens 50%. Wird sich aber auch dort noch ändern.
Gruß S.
Ich sag ja, mein Schwiegervater muss ersteinmal in voller Höhe in Vorleistung gehen. Dann wird das bei der "Beamtenkrankenkasse" eingereicht und dann bekommt er 50% erstattet.
Das ein Polizist Heilfürsorge bekommt und ein Postbeamter nicht ist verständlich, immerhin muss ein Gesetzeshüter ganz andere Sachen verarbeiten (Kollege wird erschossen bzw. angeschossen, er sieht Mordopfer etc).
Aber das grobe Konstruckt ist doch ähnlich oder nicht? Man versichert sich privat bei einer Beamten-Krankenkasse und bekommt Zuschüsse für Behandlungen, Medikamente und so weiter. Je nach Beamtenklasse gibt es andere Zusätze.
Ich bin froh, dass ich in einer geseztlichen KV bin, muss täglich Tabletten nehmen und eine 28er Packung kostet über 4.000,00€. Wenn ich dafür in Vorleistung treten müsste würde ich das finanziell gar nicht stemmen können :-)
Dann bekommt er Beihilfe. Das ist auch für Polizisten teilweise noch so. Sie müssen die anderen 50% selbst versichern, das bleibt aber relativ günstig und soll auch wieder abgeschafft werden.
Für einen Fall, wie du ihn beschreibst, wäre man PDU, also kein Polizist, eben weil man dem Steuerzahler nicht zumuten kann, diese Kosten zu übernehmen.
Gruß S.
Eine Kündigung innerhalb der Probezeit aus gesundheitlichen Gründen wird sicher nicht zu einer Sperre führen. Sie sollte sofort mit einem Arzt reden.
Wenn sie kurzfristig auf Alg2 angewiesen ist, dann ist das so. Ist Ihr Auto mehr wert als 7500 €? Dann könnte sie es zb auf Eltern eintragen lassen. Das muss aber vor der Arbeitslosigkeit passieren.
Alles ist besser als am Korpsgeist der Pollys kaputt zu gehen.
Kaputt gehen kann man auch in einer kleinen Klitsche. Bei der Polizei wird man im umfangreichem EAV tausendmal auf die Tücken dieses Jobs hingewiesen. Es sind die bläugigen und geldgierigen, die schnell scheitern.
Es gibt auch andere Gründe, auf die habe ich in meinem Beitrag hingeweisen, aber wenn jemand wirklich LEIDET, findet das Thema GELD in seinen Schilderungen keinen Platz.
Gruß S.
Natürlich kann sie jederzeit arbeiten und dann kann sie auch ihr Auto behalten....wenn sie kündigt bekommt sie eh erstmal kein Geld vom Amt, sie erhält eine Sperre.
Sie kann sich ja was neues suchen, wenn es ihr da nicht passt und danach kündigen. Sich aufs Amt zu verlassen, damit die Allgemeinheit für sie zahlt und sich dann noch beschweren, dass man sein auto eventuell abgeben muss (je nach Wert kann man es behalten) ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg.
Die Arbeitsagentur hat keinen Einfluss auf die Länder oder den Bund. Wenn sie tauschen möchte, braucht sie einen 1:1 Tauschparnter und auch das organisieren einzig und allein die betroffenen Bundesländer. WOANDERS wäre also nicht wirklich möglich.
Aber ein Tausch würde ihr ja auch gar nicht helfen. Der Job ist in jedem BL der gleiche und vor allem sie selbst ist in jeder anderen PA - und auch in jedem anderen Job - dieselbe!!! Ihr Problem geht also mit, weil sie den Grund bei anderen sucht.
Man kann und darf Fehler machen, auch bei der Berufswahl, keine Frage. Man kann auch aus diesen Fehlern lernen und sie korrigieren. Es sei denn, man gibt anderen die Schuld. Dann nicht.
Gruß S.