Pitbull haltung NRW?

6 Antworten

Wenn dich wer meldet mit der Meinung du hälst unerlaubter Weise so einen Hund und das überprüft wird ja natürlich. 

Und dann ist der Hund schneller weg als du gucken kannst. 

Also es kann  gut gehen ist halt 50/50 würde ich mal sagen.

Ich bin zwar dagegen das es überhaupt so eine unsinnige Listenhund Regel gibt (das sind immerhin auch nur Hunde und nicht gefährlicher als andere) aber ich finde es auch nicht gut wenn man da so 'schummeln' will.

Die Frage ist warum hast du dir überhaupt so einen Hund schenken lassen wenn du wusstest das du wieder nach DE musst? Oder wusstest du das zu dem Zeitpunkt noch nicht? 

Mir persönlich wäre dieses 50/50 zu riskant, einfach weil ich nicht wollen würde das der Hund im Tierheim landet. Vielleicht solltest du überlegen ein geeignetes zuhause zu finden. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.
October2011  10.03.2016, 10:00

Die Frage ist warum hast du dir überhaupt so einen Hund schenken lassen wenn du wusstest das du wieder nach DE musst? 

DIE Frage habe ich mich auch gestellt. In Italien sitzen tausende schöne Hunde in den Tierheimen, die keine Listenhunde sind und mit denen du problemlos hättest nach Deutschland umziehen können.

October

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Hallo,

ja, da könntest Du in der Tat sogar erhebliche Probleme bekommen. Leider fällt ein Pitbull in NRW unter die sogenannte Kategorie 'Anlagenhund', d. h. die Haltung unterliegt bestimmten Bedingungen. Z. B. gehört dazu ein Sachkundenachweis des Halters. Wenn Dein Hund nicht permanent angeleint oder gar mit Maulkorb Gassi gehen soll, kommt noch ein Wesenstest dazu.

So weit ich weiß erheben manche Kommunen auch eine höhere Hundesteuer.

Gerade vor dem Hintergrund eines erheblichen Beißunfalls in NRW (Rottweiler hat ein kleines Mädchen schwerstens verletzt; sie wird für immer entstellt bleiben; der Hund wurde eingeschläfert, aktuell Gerichtsverhandlungen) würde ich empfehlen, diese Voraussetzungen auch unbedingt zu erfüllen und Deinen Pitbull nicht als Boxer Mischlung auszugeben. Das könnte echte Probleme für Euch beide aufwerfen.

Alles Gute

Buddhishi

dsupper  10.03.2016, 10:08

Der Hund darf überhaupt nicht nach Deutschland eingeführt werden - die Probleme, die es in NRW geben könnte, fallen also erst einmal gar nicht ins Gewicht.

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Buddhishi  10.03.2016, 10:12
@dsupper

Danke dsupper, da hab' ich doch auch noch was lernen können :-) Nur ist es ja so, dass Orazio96 dieses Problem mithilfe von Tierärzten umgehen möchte.

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dsupper  10.03.2016, 11:10
@Buddhishi

Was man "möchte" - ist etwas völlig anderes, als das, was erlaubt ist.

Natürlich macht man immer wieder viele Dinge, die mit dem Gesetz nicht wirklich im Einklang stehen - aber hier geht es um ein Lebewesen, das nicht nach D einreisen darf. Versucht man dieses Verbot zu umgehen, indem man den Hund falsch deklariert, so wird das über kurz oder lang ohnehin rauskommen.

Nicht umsonst gibt es mittlerweile völlig problemlose Gentests, um dann die beteiligten Rassen eines Mischlings herauszufinden. Und dann kann man sich auch nicht mit "Unwisseheit" herausreden, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Der Hund wird dann der Leidtragende sein und im Tierheim landen (oder schlimmer).

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Buddhishi  10.03.2016, 11:28
@dsupper

Ich habe auch nicht gesagt, dass ich mit dieser Vorgehensweise über befreundete Tierärzte einverstanden bin. Aber das müssen diese selbst verantworten.

Und genau deshalb habe ich vor einer weiteren Umgehung des Gesetzeslage gewarnt.

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dsupper  10.03.2016, 14:42
@Buddhishi

Du hast aber die Problematik rein auf die Haltung in NRW gelegt - die Probleme entstehen aber viel früher - nämlich bei der Einfuhr nach Deutschland. Im Fall einer Grenzkontrolle wird der Hund bereits da "einkassiert".

Und auch bei der Anmeldung in NRW wird der Fokus eher auf der unerlaubten Einfuhr nach Deutschland liegen, als auf den Bestimmungen, die auf der Haltung eines solchen Hundes liegen. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter/Hundewesen sind auch nicht völlig verblödet.

Was macht man mit der vorgeschriebenen Hundehalterhaftpflicht? Gibt man ihn da auch als "Boxermischling" aus? Das kann im Fall der Fälle existenzgefährdend werden, denn wenn sich dann heraussstellt, dass es um einen "Listenhund" geht - dann weigert sich die Versicherung zu zahlen.

Und gibt man dort die richtige "Rasse" an - dann weiß das Ordnungsamt sofort Bescheid - und dann geht es nicht mehr um die in NRW festgeschriebenen Haltungsvoraussetzungen - sondern um die unerlaubte Einfuhr - denn die wollen wissen, wo der Hund herstammt.

Kann immer sein, dass weder hier noch dort jemand etwas "bemerkt" - aber ein Hund lebt 12 - 15 Jahre - und irgendwann wird es auffallen, dass er nach "Listenhund" aussieht. Ein böser Nachbar, eine Kontrolle im Stadtpark, einmal Weglaufen und ins Tierheim gebracht werden und und und .... 1001 Möglichkeiten, bei denen jemand misstrauisch wird und z.B. nach Maulkorbbefreiung und Sachkundenachweis fragt - schon ist es passiert.

Und dann ist es etwas anderes, ob man einen solchen Hund nur ohne Erlaubnis hält - oder ob man ihn auch noch unerlaubt nach Deutschland verbracht hat.

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Buddhishi  10.03.2016, 16:02
@dsupper

Danke für die Belehrungen und schön, dass Du Dich so für den Hund einsetzt :-)

Ich werde das bei künftigen Fragen gerne berücksichtigen.

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Hallo,

grundsätzlich hat das Problem erst einmal gar nichts damit zu tun, dass der Hund nach NRW soll.

Es ist GRUNDSÄTZLICH verboten, solche Hunde nach Deutschland einzuführen.

HundVerbrEinfG § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot


(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.

Du darfst den Hund also gar nicht mit nach Deutschland bringen! Ganz egal, in welches Bundesland, auch wenn es mittlerweile Länder gibt, die diese unsinnigen "Kampfhundlisten" nicht mehr führen.

Und du solltest das auch nicht "versuchen", denn die Folgen für dich (und auch den Hund) könnten ziemlich drastisch sein:

HundVerbrEinfG § 5 Strafvorschriften


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 einen Hund in das Inland verbringt oder einführt.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Das ist nun natürlich eine "blöde" Situation - aber leider nicht zu ändern. Da musst du für den Hund scheinbar eine neue, liebevolle Familie suchen. Darüber hättest du dir aber besser mal vor Annahme des Geschenkes Gedanken gemacht.

Und wenn du ihn als "Boxer-Mischling" deklarieren willst und jemand zweifelt daran, dann kann durch einen Gentest ganz schnell festgestellt werden, um welche Rassenkreuzung es sich handelt. Also auch keine wirklich gute Idee.

Alles Gute für den Hund

Daniela

Nein, bitte lass dein Hund in Italien und such ihn da ein schönes zuhause, wo er noch Hund sein darf. Komme selber aus NRW und kann dir sagen das das nicht gut geht. Die sind hier tierisch hinterher und man sieht eben ein deutlichen Unterschied zum Boxer, die Leute die das prüfen haben täglich mit sowas zu tun. Und es ist nur eine Frage der Zeit bis die das rauskriegen und durch die Gesetze hier muss er dann ins Tierheim und wird nicht zum Halter zurückgegeben. Das ist für dein Hund dann traumatisch :(  

du darfst mit einen pitbull oder einem mischling dieser rassen nicht nach deutschalnd einfuehren.

den trick, einen hund als boxermischling kennen die behoerden, bei verdacht machen sie einen DNA test und es kommen heftige strafen auf dich zu -reicht von geldstrafe bis gefaengnis!(vgl den beitrag von dsupper)...der hund kommt ins tierheim.

so leid es mir tut -du hast nur eine wahl: suche nette verlaessliche neue besitzer fuer deinen hund in italien!