Sendungsverfolgung bei unversichertem Versand

6 Antworten

bei einem Briefkasten einwurf wird keine Unterschrift gemacht. Demnach ist alles auf vertrauen. Zudem wenn es unversichtert ist. Normaler weise versichert man das als Privat verkäufer und rechnet den Preis der versicherung in den Kaufpreis mit ein :)

Ein Päckchen?
Denke eher es war ein Umschlag- dieser sollte in den Briefkasten geworfen worden sein. Aber einen Nachweis gibt es dafür nicht- hättest es mit Einschreiben schicken sollen, dann gibt es eine Art Garantie.

Moin!

Wenn Du das Videospiel für 1,45 Euro Porto versandt hast, handelt es sich um einen Großbrief und nicht um ein Päckchen.

Da Du die Anschrift des Empfängers sicherlich handschriftlich auf den Brief geschrieben hast, kann es auch sein, dass die automatische Sortieranlage der Post diese nicht lesen konnte und die Sendung per Hand nachsortiert werden muss. Insofern kann eine Postlaufzeit von drei Tagen normal sein.

Grundsätzlich hast Du mit der Post einen Frachtvertrag gemäß §§ 407 ff. HGB i. V. m. §§ 631 ff. BGB geschlossen. 

Ein Nachforschungsauftrag bei der Post ist in solchen Fällen immer sinnvoll. Es könnte beispielsweise auch sein, dass der Briefumschlag in der automatischen Sortieranlage kaputt gegangen ist. Mittels eines Nachforschungsauftrags kann die Sendung dann in der Regel aufgefunden werden.

Ich gehe davon aus, dass Du das Videospiel privat verkauft hast und auch der unversicherte Versand vereinbart war. In diesem Fall ist die Gefahr des Verlustes der Sendung auf dem Postweg als Du den Großbrief bei der Post aufgegeben hast auf den Käufer übergegangen. Sollte das Videospiel also trotz Nachforschung durch die Post nicht mehr aufgefunden werden, haftest Du gegenüber dem Käufer nicht.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Gruß

danielranidas 
Fragesteller
 08.02.2017, 17:47

Musst der Käufer dann dennoch zahlen?

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DrMoehrchen  08.02.2017, 18:16
@danielranidas

Natürlich: § 433 Abs. 2 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

In der Regel versendet man als Privatverkäufer erst nach Zahlungseingang.

Andernfalls wird der Käufer wohl nicht freiwillig zahlen.

Erstmal den Ausgang des Nachforschungsauftrags abwarten und dann dem Käufer ggf. eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises setzen.

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Pakete oder Päckchen werden, wenn sie angenommen werden, ja in so ein Unterschriften teil eingefügt (das was du immer unterschreibst wenn ein Paket kommt). Sobald die sehen da steht ne unterschrift kannst du davon ausgehen das der Käufer es erhalten hat.

danielranidas 
Fragesteller
 08.02.2017, 17:01

Es ist ohne Unterschrift

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