Moin!

Wenn Du das Videospiel für 1,45 Euro Porto versandt hast, handelt es sich um einen Großbrief und nicht um ein Päckchen.

Da Du die Anschrift des Empfängers sicherlich handschriftlich auf den Brief geschrieben hast, kann es auch sein, dass die automatische Sortieranlage der Post diese nicht lesen konnte und die Sendung per Hand nachsortiert werden muss. Insofern kann eine Postlaufzeit von drei Tagen normal sein.

Grundsätzlich hast Du mit der Post einen Frachtvertrag gemäß §§ 407 ff. HGB i. V. m. §§ 631 ff. BGB geschlossen. 

Ein Nachforschungsauftrag bei der Post ist in solchen Fällen immer sinnvoll. Es könnte beispielsweise auch sein, dass der Briefumschlag in der automatischen Sortieranlage kaputt gegangen ist. Mittels eines Nachforschungsauftrags kann die Sendung dann in der Regel aufgefunden werden.

Ich gehe davon aus, dass Du das Videospiel privat verkauft hast und auch der unversicherte Versand vereinbart war. In diesem Fall ist die Gefahr des Verlustes der Sendung auf dem Postweg als Du den Großbrief bei der Post aufgegeben hast auf den Käufer übergegangen. Sollte das Videospiel also trotz Nachforschung durch die Post nicht mehr aufgefunden werden, haftest Du gegenüber dem Käufer nicht.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Gruß

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