Moin!

Wenn Du das Videospiel für 1,45 Euro Porto versandt hast, handelt es sich um einen Großbrief und nicht um ein Päckchen.

Da Du die Anschrift des Empfängers sicherlich handschriftlich auf den Brief geschrieben hast, kann es auch sein, dass die automatische Sortieranlage der Post diese nicht lesen konnte und die Sendung per Hand nachsortiert werden muss. Insofern kann eine Postlaufzeit von drei Tagen normal sein.

Grundsätzlich hast Du mit der Post einen Frachtvertrag gemäß §§ 407 ff. HGB i. V. m. §§ 631 ff. BGB geschlossen. 

Ein Nachforschungsauftrag bei der Post ist in solchen Fällen immer sinnvoll. Es könnte beispielsweise auch sein, dass der Briefumschlag in der automatischen Sortieranlage kaputt gegangen ist. Mittels eines Nachforschungsauftrags kann die Sendung dann in der Regel aufgefunden werden.

Ich gehe davon aus, dass Du das Videospiel privat verkauft hast und auch der unversicherte Versand vereinbart war. In diesem Fall ist die Gefahr des Verlustes der Sendung auf dem Postweg als Du den Großbrief bei der Post aufgegeben hast auf den Käufer übergegangen. Sollte das Videospiel also trotz Nachforschung durch die Post nicht mehr aufgefunden werden, haftest Du gegenüber dem Käufer nicht.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Gruß

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Moin!

Die seltenste Blutgruppe ist AB negativ. In Deutschland haben nur rund 1 % der Bevölkerung diese Blutgruppe.

Die Blutgruppe B positiv haben in Deutschöand rund 9 % der Bevölkerung.

Hier zwei Quellen mit Tabelle und anschaulicher Grafik:

https://de.wikipedia.org/wiki/Blutgruppe

https://www.blutspendedienst.com/blutspende/blutgruppenverteilung/page/

Gruß

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Moin!

In einer Klagebegründung wird der mit der Klage geltend gemachte Anspruch begründet. 

Exemplarisch nehme ich mal das Zivilrecht:

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html

Du erhebst also Klage gegen Hans Müller und beantragst für Recht zu erkennen, dass er Dir 200 Euro zahlen muss. In der Klagebegründung erklärst Du quasi dem Gericht, weshalb Dir die 200 Euro zustehen.

http://www.rechtslexikon.net/d/klagebegruendung/klagebegruendung.htm

Gruß

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Moin!

Da die hilfreichste Antwort nicht sonderlich ausführlich und teilweise eklatant falsch ist, antworte ich auch mal Jahre später:

In dem konkreten Beispiel des Karlchen Müllers würde die Revisionsinstanz mit einer schallenden Ohrfeige an das Instanzengericht durchentscheiden und Karlchen Müller freisprechen.

In einem strafrechtlichen Gutachten prüft man folgendermaßen:

1. Tatbestand: Ist der angeklagte Straftatbestand oder ein anderer überhaupt erfüllt? Geprüft wird auch, ob eventuelle Qualifikationen oder Priviligierungen vorliegen. Grundtatbestand wäre der Diebstahl (§ 242 StGB) und der besonders schwere Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) wäre eine Qualifikation.

2. Rechtswidrigkeit: War der erfüllte Tatbestand überhaupt rechtswidrig? Beispielsweise könnte es sich ja um das Eigentum des Karlchen Müller handeln. Insofern wäre der Diebstahl nicht rechtswidrig.

3. Schuld: Handelte der Täter überhaupt schuldhaft? Verminderte Schuldfähigkeit würde dazu führen, dass Karlchen Müller nicht schuldhaft handelte.

Bei einem Diebstahl gemäß § 242 StGB würde das vereinfacht so aussehen:

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) fremde bewegliche Sache

b) Wegnahme

2. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz (bezüglich der Wegnahme einer fremden beweglichen Sache)

b) Absicht der rechtswidrigen Zueignung

Zueignungsabsicht: Aneignung mit Absicht, Enteignung: mindestens Eventualvorsatz, objektive Rechtswidrigkeit der Zueignung, Vorsatz bezüglich dieser Rechtswidrigkeit

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

IV. Ggf. Anträge gemäß §§ 247, 248a StGB

Hinsichtlich des Urteils zitiere ich einfach mal aus einem Urteil, welches mir vorliegt:

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Strafverfahren gegen

Karlchen Müller, geboren ..., wohnhaft ...

Verteidiger Rechtsanwalt XY

wegen Diebstahls

Das Amtsgericht - Schöffengericht - XY hat in der Sitzung vom DD.MM.JJJJ, 

in der teilgenommen haben:

Richter am Amtsgericht XY als Vorsitzender

XY als Schöffin

XY als Schöffe

Staatsanwalt XY als Vertreter der Staatsanwaltschaft

Rechtsanwalt XY als Verteidiger

Justizangestellte XY als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

I. (Tenor)

Der Angeklagte Müller ist des Diebstahls in sieben Fällen schuldig.

II. Rechtsfolgen

Er wird zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

III. (Kostenregelung)

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.

Gründe: (Hier wird zunächst der im Rahmen der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung festgestellte Sachverhalt ausführlich dargestellt. Dann wird dieser rechtlich beurteilt. Abschließend wird der Rechtsfolgenausspruch sowie die Kostenregelung begründet.)

Beglaubigung des Urteils durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Rechtsbehelfsbelehrung

Bei der Urteilsverkündung wird das Urteil entsprechend mündlich in derselben Reihenfolge erläutert. Lediglich das Rubrum (die ganzen Namen) wird nicht genannt.

Ich hoffe, das gibt mal einen groben Überblick!

Bei Fragen stehe ich gerne - auch per PN - zur Verfügung!

Gruß

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Moin!

Ich gehe zunächst mal auf die bereits erfolgten Antworten ein.

Grundsätzlich ist ein Widerruf per Einschreiben mit Rückschein nicht zu empfehlen!

Bei einem Widerruf handelt es sich um eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung. Entscheidend ist also der fristgerechte Zugang beim Widerrufsempfänger.

Ein Einschreiben hat im Zweifel keine Beweiskraft, da der Widerrufsempfänger diese mittels einfachem Bestreiten, der Brief habe nur weiße Blätter enthalten, entkräften kann. Zudem kann die Annahme eines Einschreibens verweigert werden.

Insofern rate ich dazu, sich das Porto zu sparen und den Widerruf lediglich als Einwurfeinschreiben zu versenden. Ferner sollte man den Briefumschlag mit einer dritten Person verschließen. Im Falle eines Prozesses stünde diese Person so auch als Zeuge zur Verfügung und könnte den Inhalt des Briefes bezeugen. Die Bestätigung der Zustellung kann man mittels der Sendungsnummer auch bei einem Einwurfeinschreiben einsehen.

Im Übrigen sollten wichtige empfangsbedürftige einseitige Willenserklärungen wie fristlose Kündigungen durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden, da dieser einen Nachweis über die Zustellung führt und zudem den Inhalt des Schreibens beglaubigt.

Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass elektronisch geschlossene Verträge auch elektronisch widerrufen werden können. Seit 2017 ist dies auch gesetzlich so geregelt.

Bei Fragen stehe ich Dir gerne - auch per PN - zur Verfügung!

Gruß

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Moin!

Grundsätzlich ist der Betreuer dazu nur befugt, wenn das Amtsgericht ihn für diesen Bereich auch bestellt hat (Vgl. § 1896 Abs. 4 BGB). Sofern dies der Fall ist, durfte er das Päckchen auch entgegennehmen und theoretisch auch anhalten, also zunächst einbehalten.

Nach Deiner Schilderung des Sachverhalts wirkt es so, als sei die Kommunikation mit dem Betreuer nicht sehr intensiv. Vielleicht wäre ein klärendes Gespräch mit dem Betreuer zielführend. Sollte dies fruchtlos verlaufen, könntest Du Dich auch bei dem Gericht, welches die Betreuung angeordnet hat, beschweren.

Gerade Berufsbetreuer übernehmen sich oft hinsichtlich der Zahl der Betreuten, worunter diese letztendlich leiden.

Zivilrechtlich betrachtet war Dein Verhalten hinsichtlich des Päckchens jedoch auch nicht lupenrein.

Nach Abschluss eines Kaufvertrags bist Du als Käufer grundsätzlich verpflichtet, die Ware wie vertraglich vereinbart anzunehmen. Nach einer Gesetzesänderung Mitte 2014 ist eine Annahmeverweigerung kein konkludent erklärter Widerruf mehr. Bei Annahmeverweigerung wärst Du lediglich in Annahmeverzug geraten. Du hättest also binnen 14 Tagen, nachdem Du oder ein von Dir bestimmter Dritter, welcher nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat, den Kaufvertrag widerrufen müssen.

Sofern der Betreuer auch hinsichtlich Deines Fernmeldeverkehrs bestellt ist, ist die Widerrufsfrist verstrichen. Sollte dies nicht der Fall sein, hat die Frist erst zu laufen begonnen, als Du das Päckchen erhalten hast. Zudem hätte der Betreuer in diesem Fall das Päckchen auch nicht entgegennehmen dürfen.

Für eine weiterführende Beurteilung gibt mir Deine Sachverhaltsschilderung zu wenig Informationen her.

Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du mich gerne - auch per PN - kontaktieren!

Gruß

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Ausbildungsabbruch weil ich Geldstrafe nicht bezahlen kann und für 2 Monate zu unrecht in Ersatzhaft muss?

Hallo,

ich bin 27 Jahre alt befinde mich im 2. Lehrjahr. Hatte vor einem halben Jahr einen Zwischenfall als Türsteher mit einem stark alkoholisierten Flüchtling. Habe damals 4 mal die Polizei verständigt sie möge doch bitte kommen. Er hat behauptet ich hätte ihn geschlagen so wurde ich zu 60 Tagessätzen verurteilt, ohne dass ich als Zeuge vernommen wurde. Habe Einspruch eingelegt und den Termin um einen Tag verpasst, habe mich im Datum geirrt. Hätte zu 100% beweisen können, das ich unschuldig bin bin aber depressiv und tue mich schwer mit Fristen, Ämtern, Planungen und Papierkram.

Nun arbeite ich ca.240h im Monat für 920€ Netto muss Auto, Miete und die Fahrt zur Schule damit finanzieren. Ich bin in Armut aufgewachsen, meine Eltern haben kein Geld. Habe bei der Caritas angerufen, die haben ganz lapidar gemeint, man könne mir nicht helfen ich muss die Ausbildung aufgeben und in den Knast einfahren.

Ich denke mir das ist eine enorme Verschwendung meines Potentials, wem ist dadurch geholfen? Ich bin ungelernt und der Zugang zur Schule war mir aufgrund meiner prekären Verhältnisse nie möglich. Bin mit 17 ausgezogen, habe eine Zeitlang in einem Keller-Verschlag gewohnt, im im Auto und die meiste Zeit auf irgendeiner Couch geschlafen. Kein Zuhause und keine Familie. Ich möchte studieren und sehe den Abschluss als Zugangsberechtigung für ein Studium in Holland ich habe keine Kraft mehr. Wo kann ich mich melden. Das Arbeitsamt, die Caritas die existieren nur pro forma, die Angestellten sind demotivierte und vorverurteilende Bürokraten.

Ist es nicht möglich, dass ich diesem Drecksstaat nach Abschluss meiner Ausbildung das blöde Geld in den Schlund werfen kann, das ist doch alles absolut unverhältnismäßig. Ich bin seit Jahren schwer Depressiv und komme mit Ämtern und Briefen nicht zurecht.Ich verplane alles. Es stört mich nichtmal, das ich ins Gefängnis muss, es stimmt mich nur unheimlich traurig, dass sich erneut eine Chance in Luft auflöst. Ich bin kein schlechter Mensch!!

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Moin!

Du kannst bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Les Dir mal die Antwort des Rechtsanwalts hier durch (Ähnlicher Sachverhalt, ausführliche Antwort):

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ratenzahlung-nach-Strafbefehl--f39126.html

Gruß

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Moin!

Was das mit Luther zu tun hat, erschließt sich mir aus Deiner Frage nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gender

http://www.kathpedia.com/index.php?title=Genderismus

https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Luther

https://de.wikipedia.org/wiki/Reformation

Gruß

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Moin!

Hier wurden Eure Persönlichkeitsrechte verletzt und gegebenenfalls hat die Nachbarin Straftatbestände verwirklicht.

Ich rate Euch, entsprechend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Zivilrechtlich steht Euch ein Unterlassungsanspruch zu, welcher anwaltlich durchsetzbar wäre. Insbesondere die gute Beweislage spricht dafür.

Gegebenenfalls solltet ihr auch eine Beschwerde über die Nachbarin an den Vermieter richten. Hier aber nur Sachen aufführen, welche ihr auch beweisen könnt. Ansonsten hat die Nachbarin gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch gegen Euch.

Gruß

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Moin!

Eine Bedarfsgemeinschaft ist dann anzunehmen, wenn zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben und wechselseitig anzunehmen ist, dass beide Personen Verantwortung füreinander tragen wollen und füreinander einstehen werden (sog. Einstandswille nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II).

Gemäß § 7 Nr. 3 SGB II gehören der erwerbsfähige Hilfebedürftige, sein Partner (unabhängig davon, ob dieser Ehepartner oder Lebenspartner ist) oder eine Person, die mit dem Hilfebedürftigen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Sofern eine Bedarfsgemeinschaft anzunehmen ist, ist nach § 9 Abs. 2 SGB II das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.

http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/bedarfsgemeinschaft/

Gruß

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Moin!

Die Staatsanwaltschaft klagt eine Straftat an, in welcher der Täter unter der Alias-Identität, also eine Schein-Identität, Black Sunrise Alexander in Erscheinung getreten ist. Die Staatsanwaltschaft legt Dir nun zur Last, dass Du der Täter bist.

Es handelt sich vermutlich um einen Account-Namen. Vermutlich ist ein Internet-Betrug oder ein Ehrverletzungsdelikt angeklagt.

Gruß

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Moin!

Es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeitenrecht, was im Prinzip zum Strafrecht gehört.

Hier der genaue Verstoß:

§ 75 Abs. 4 Nr. 4 FeV

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__75.html

Laufende Nummer 168 in der BKatV: Kostet einen 10,- Euro.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkatv_2013/gesamt.pdf

Gruß

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Moin!

Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, welche einen solchen Fall abdeckt, empfehle ich Dir, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen.

Die Verdreifachung der Hauptforderung deutet darauf hin, dass in dem Mahnverfahren gegebenenfalls unzulässigerweise erhöhte oder doppelte Gebühren abgerechnet worden sind. Beispielsweise sind die außergerichtlichen Kosten eines Inkassounternehmens zumindest nicht mehr mit dem vollen Betrag erstattungsfähig, wenn im Anschluss noch außergerichtlich ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Ebenso sind die außergerichtlichen Gebühren auf die Gebühren im gerichtlichen Mahnverfahren anzurechnen. Die Zinsen dürften insgesamt nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Hinzu kommen in diesem Fall vermutlich noch Kosten für die Aufenthaltsermittlung.

Der Knackpunkt ist hier jedoch, dass die Forderung bereits rechtskräftig tituliert ist.

Fraglich ist jedoch, ob Dir der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt wurde. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich ordnungsgemäß umgemeldet und unter der Anschrift, unter welcher zugestellt wurde, nicht mehr gewohnt hast, könntest Du versuchen, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu stellen.

Um die Erfolgsaussichten beurteilen zu können, liegen mir jedoch zu wenig Informationen vor. Wenn Du dazu noch Fragen hast, kannst Du mir gerne eine Nachricht schreiben.

Die Frist des Gerichtsvollziehers jedenfalls nicht ohne Rückmeldung bei diesem verstreichen lassen! Du solltest jetzt zumindest die ursprüngliche Hauptforderung umgehend direkt unter Angabe des Aktenzeichens des Gerichtsvollziehers und Deiner damaligen Kundennummer direkt an die Gläubigerin zahlen.

Gruß

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