Oldtimertreffen mit BF17?
Ich habe gestern meinen Führerschein mit dem Begleiteten Fahren bestanden und wir haben noch einen alten Bulldog, dementsprechend will ich auch auf Oldtimertreffen fahren. Jetzt ist aber die Frage ob ich das alleine darf, weil der L Führerschein, der im BF17 enthalten ist nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden darf. Ich weiß die Frage gab es jetzt schon öfters, aber es gab noch keine klare Antwort. Ich habe auch schon mit dem TÜV, der Polizei, dem Landratsamt, der Führerscheinstelle und sogar einem Anwalt telefoniert, allerdings habe ich da allesamt überfordert und keiner konnte mir eine Antwort geben. Wisst ihr da was?
2 Antworten
Ich habe auch schon mit dem TÜV, der Polizei, dem Landratsamt, der Führerscheinstelle und sogar einem Anwalt telefoniert, allerdings habe ich da allesamt überfordert und keiner konnte mir eine Antwort geben.
Dann konsultiere die Fahrerlaubnisverordnung.
§6 Abs 5 FeV:
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.
"Fahrten zu Oldtimertreffen" sind nicht aufgeführt, somit ist es kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck im Rahmen der Klassen T und L.
Bei Klasse B gibt es keine LoF-Einschränkung, dafür ist das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen begrenzt, was die meisten Traktoren bereits ausschließt.
Abgesehen davon käme es dann noch auf die Art der Zulassung an. Wenn das Fahrzeug grüne, steuerbefreite Kennzeichen hat, darf es unabhängig von der fahrerlaubnisrechlichen Einstufung nur für LoF-Zwecke verwendet werden.
Das "B" in Deinem Führerschein steht für "begleitet".
Wie kommst Du auf die abwegige Idee, allein, also unbegleitet, mit dem Bulldog zum Oldtimertreffen zu tuckern?
Das weiß ich, aber ich darf ja auch Autos fahren, heißt der B ist ja enthalten.
Da die Führerscheinklasse B auch die Klassen AM (Kleinkrafträder und Quads) und L (Traktoren) enthält und diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen AM und L.
Wikipedia.
Bedeutet: Für einen Träcker, der als L gilt, ist es ein vollwertiger Führerschein
Der L Füherschein istt aber nur für Land und Forstwirtschaftliche Zwecke
Der L Füherschein istt aber nur für Land und Forstwirtschaftliche Zwecke
Nein.
Für FAHRZEUGE, die diesem Zweck dienen.
Du darfst also Traktoren auch durch die Gegend fahren. Du dürftest aber auch nicht wie ein Förster mit deinem Klasse B Fahrzeug durch den Wald fahren, weil dein Zweck forstwirtschaftlich ist.
Es geht also nicht um den Zweck, den du mit der Fahr hast, sondern um den Zweck, den das FAHRZEUG hat.
ok, hab noch mal nachgelesen. Stimmt nicht ganz was ich gesagt habe:
Soll eines der oben genannten Fahrzeuge aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis (B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb gegebenenfalls BE, C1E oder CE) vorhanden sein.
Ich kann meinen Kommentar nur leider nicht mehr bearbeiten.
Super, vielen Dank! Aber darf ich den dann auch alleine fahren? Der Traktor hat nur ein Sitz😅
Aber wie sieht es aus wenn ich den Traktor mit dem B Führerschein fahre, der auch in meinem BF17 enthalten ist?