Oldtimertreffen mit BF17?

2 Antworten

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Ich habe auch schon mit dem TÜV, der Polizei, dem Landratsamt, der Führerscheinstelle und sogar einem Anwalt telefoniert, allerdings habe ich da allesamt überfordert und keiner konnte mir eine Antwort geben.

Dann konsultiere die Fahrerlaubnisverordnung.

§6 Abs 5 FeV:

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.

"Fahrten zu Oldtimertreffen" sind nicht aufgeführt, somit ist es kein land- und forstwirtschaftlicher Zweck im Rahmen der Klassen T und L.


Feuchtepflaume 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 09:56

Aber wie sieht es aus wenn ich den Traktor mit dem B Führerschein fahre, der auch in meinem BF17 enthalten ist?

migebuff  19.06.2025, 11:51
@Feuchtepflaume

Bei Klasse B gibt es keine LoF-Einschränkung, dafür ist das zulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen begrenzt, was die meisten Traktoren bereits ausschließt.

Abgesehen davon käme es dann noch auf die Art der Zulassung an. Wenn das Fahrzeug grüne, steuerbefreite Kennzeichen hat, darf es unabhängig von der fahrerlaubnisrechlichen Einstufung nur für LoF-Zwecke verwendet werden.

Das "B" in Deinem Führerschein steht für "begleitet".

Wie kommst Du auf die abwegige Idee, allein, also unbegleitet, mit dem Bulldog zum Oldtimertreffen zu tuckern?


Feuchtepflaume 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 09:14

Das weiß ich, aber ich darf ja auch Autos fahren, heißt der B ist ja enthalten.

TheQ86  17.06.2025, 09:14
Da die Führerscheinklasse B auch die Klassen AM (Kleinkrafträder und Quads) und L (Traktoren) enthält und diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen AM und L.

Wikipedia.

Bedeutet: Für einen Träcker, der als L gilt, ist es ein vollwertiger Führerschein

Feuchtepflaume 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 09:19
@TheQ86

Der L Füherschein istt aber nur für Land und Forstwirtschaftliche Zwecke

TheQ86  17.06.2025, 09:22
@Feuchtepflaume
Der L Füherschein istt aber nur für Land und Forstwirtschaftliche Zwecke

Nein.

Für FAHRZEUGE, die diesem Zweck dienen.

Du darfst also Traktoren auch durch die Gegend fahren. Du dürftest aber auch nicht wie ein Förster mit deinem Klasse B Fahrzeug durch den Wald fahren, weil dein Zweck forstwirtschaftlich ist.

Es geht also nicht um den Zweck, den du mit der Fahr hast, sondern um den Zweck, den das FAHRZEUG hat.

TheQ86  17.06.2025, 09:26
@TheQ86

ok, hab noch mal nachgelesen. Stimmt nicht ganz was ich gesagt habe:

Soll eines der oben genannten Fahrzeuge aus anderen Gründen gefahren werden (z. B. zu Ausstellungen), muss eine der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges entsprechende Fahrerlaubnis (B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb gegebenenfalls BE, C1E oder CE) vorhanden sein.

Ich kann meinen Kommentar nur leider nicht mehr bearbeiten.

Feuchtepflaume 
Beitragsersteller
 17.06.2025, 09:38
@TheQ86

Super, vielen Dank! Aber darf ich den dann auch alleine fahren? Der Traktor hat nur ein Sitz😅