Nachbar ist so rumgelaufen ..Soldaten ähnlich?

10 Antworten

Grundsätzlich wäre es nach § 132a StGB verboten. Es wird aber nur verfolgt wenn die Uniform dazu genutzt wird Handlungen vorzunehmen welche dem Träger nicht zustehen. Also Alles was unter Amtsanmaßung § 132 StGB fällt.

Das Problem ist ja wo fängt eine Uniform an und wo hört "normale" Kleidung auf. Der § 132a ist hier zu unscharf. Zählt eine Schuluniform noch dazu oder nicht? Wer kennt schon alle ausländischen Uniformen?

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Auch Flaggen und Dienstgrade sind grundsätzlich nicht problematisch so lange nicht § 132 zutrifft. Ich darf die Flagge überall tragen, nur auf einmal nicht auf den Oberarmen? Nicht wirklich. Und selbst die Dienstgrade. Mal ehrlich wer kann damit was anfangen?

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Einfach mal welche aus dem Ausland nehmen.

 - (Krieg, Bundeswehr, Militär)  - (Krieg, Bundeswehr, Militär)
§ 132a StGB: Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zur kompletten Uniform wird das Outfit, wenn man noch die dazu gehörende Mütze und die zugehörigen Stiefel trägt. Da aber Soldaten auch auf Befehl ohne Mütze unterwegs sein können, könnte man damit durchaus Schwierigkeiten bekommen. Aber keine Sorge, der Richter wird das in der Verhandlung schon klären.

wiki01  22.09.2023, 13:15

Nein, strafbar wird es nur, wenn Dienstgradabzeichen und Handlungen dazu kommen.

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Jo3591  22.09.2023, 13:18
@wiki01

Ein Grenadier (Flieger, Matrose, Schütze, Jäger) hat aber noch keine Schulterschlaufen als Dienstgradabzeichen, erst ab dem Gefreiten.

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wiki01  22.09.2023, 13:19
@Jo3591

Ja, richtig, aber es fehlt die Handlung. Deshalb "und"

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SuperKuhnibert4  22.09.2023, 13:19

Eine Uniform ist auch ohne Mütze eine Uniform. Es zählt das Gesamtbild.

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Natürlich ist das erlaubt. Die Flagge alleine kann jeder beliebig tragen, genauso wie jeder theoretisch die komplette Uniform tragen darf. Problematisch wird es nur, wenn man Rangabzeichen oder Hoheitszeichen trägt, dazu zählt die Flagge alleine aber nicht.

Jack334 
Fragesteller
 22.09.2023, 13:03

also könnte jeder quasi wie ein Soldat rumlaufen ohne Probleme zu bekommen,sofern keine Hoheitsabzeichen vorhanden sind ?

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Kann er denn mit einem "echten" Soldarten irgendwie verwechselt werden oder maßt er sich Rechte eines Soldaten an?

Das wäre ein entscheidendes Kriterium.

Jack334 
Fragesteller
 22.09.2023, 13:52

es geht nur. Um aussehen also Klamotten ohne Abzeichen und so

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Hamburger02  22.09.2023, 14:05
@Jack334

Das könnte ich im Graubereich befinden, wobei aber sowieso gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Kein Staatsanwalt und kein Polizist werden sich lächerlich machen und ihre knappe Zeit mit solchen Lapalien verschwenden. Und selbst die Feldjäger könnten in maximal auffordern, irgendwelche Amtszeichen abzulegen.

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Ja, und?
Warum sollte er das nicht dürfen.

Die Bundesflagge (ohne Bundesschild) darf von jedermann jederzeit und überall verwendet werden. Eine Grenze zieht hier das Strafgesetzbuch mit dem Verbot der Verunglimpfung (§ 90 a StGB).