Kleinunternehmer auf dem Flohmarkt?

Geochelone  13.05.2024, 13:22

Hast du ein stehendes Gewerbe (14 GewO) angemeldet oder eine Reisegewerbekarte?

kingflobvb 
Fragesteller
 13.05.2024, 14:01

ich habe noch kein Gewerbe angemeldet aber hatte überlegt, ein stehendes Gewerbe anzumelden. Letzteres ist mir nicht bekannt

3 Antworten

Muss ich den Käufern eine Quittung aushändigen?

Wenn der Kunde das wünscht

Wenn nicht, wie kann ich dem FA meine Einnahmen vorweisen?

Das wäre im Zweifel dein Problem, deswegen bietet sich eine Quittung halt einfach an.

Ich habe von Einzelbelegen gelesen. Aber was gebe ich denn da beim Empfänger an? Ich denke nicht, dass da irgendwer aufm Flohmarkt Bock darauf hat seine persönlichen Daten mitzuteilen.

Gehört auf ne Quittung ja auch nicht rauf. Alternativ Eigenbeleg, in der Menge wird aber irgendwann das FA zickig.

Muss man diese Einzelbelege direkt vor Ort ausfüllen? Das kann auch sehr aufwendig werden, wenn man vor Ort noch gleichzeitig andere Kunden bedient, oder?

Ja musst du

Ich weiß, dass das illegal ist aber: Kann man solche Einzelbelege theoretisch nicht einfach fälschen, indem man falsche Beträge da eingibt? Woher will das FA wissen, dass man die richtigen Beträge eingibt?

Na klar ginge das, das nennt sich dann Steuerhinterziehung und ist ne Straftat.

Der Käufer hat ja (online zumindest, so wie ich es kenne) 14 Tage Widerrufsrecht. Wie sieht das auf dem Flohmarkt aus? Gibt's da kein WR? Falls doch: Was ist denn, wenn ich evtl. nicht jeden Sonntag da bin?

14 Tage greift nur beim Fernabsatz, nicht auf dem Flohmarkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

kingflobvb 
Fragesteller
 13.05.2024, 13:52

Danke.Ja Steuerhinterziehung, das ist mir klar, aber woher will das FA wissen, dass man die richtigen Beträge eingibt?

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Wenn du auf Flohmärkten verkaufen willst, dann brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), denn du bietest deine Waren außerhalb einer festen Betriebsstätte an. Eine normale Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (stehendes Gewerbe) ist also für dich völlig unpassend.

Wenn du bei einer Kontrolle auf dem Flohmarkt erwischt wirst, hilft es dir nicht, dass du unter irgendeiner Adresse ein stehendes Gewerbe angemeldet hast. Du bekommst eine Anzeige wegen fehlender Reisegewerbekarte.

Standmieten sind ja Kosten. Reisegewerbe. So ein Kassenbuch wäre schon nicht schlecht oder ein Doppel einer Quittung.


kingflobvb 
Fragesteller
 13.05.2024, 18:23

Müsste man dann vor Ort jedesmal pro verkauftem Artikel einen Eigenbeleg schreiben oder wie macht man sowas am besten und schnellsten?

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