Muss ich den Erzeuger meines Kindes zu mir in die Wohnung lassen wegen dem Umgangsrecht?
hey
Ich bin grad in der 25 ssw (24+6). Allerdings bin ich mit dem Erzeuger meines Kindes nicht zusammen und auch nicht verheiratet. Das Kind war nicht geplant aber ist jetzt natürlich trotzdem von mir gewollt:) Es gibt eine Sache über die ich mir schon die ganze Zeit den Kopf zerbreche aber auch auf keine Lösung komme. Wie sieht es damit aus das er mein Kind sehen will usw? Er hat zwar ein Umgangsrecht (aber erst wenn die Vaterschaft anerkannt wird was ich vor der Geburt definitiv nicht tun werde). Er würde am liebsten bei der Geburt dabei sein was ich schon direkt verneint hab. Ich möchte ihn nicht dabei haben und ich möchte ihn auch nicht im Krankenhaus sehen wenn meine Maus dann geboren wurde. Hat er ein Recht drauf ins KH zu kommen obwohl ich es nicht möchte?
das gleiche wenn ich zuhause bin. Ich werde die erste Zeit nicht rausgehen da es gesundheitlich auch nicht sonderlich gut bei mir ist und ich mit Baby erstmal nur zuhause bleiben werde. Ich möchte ihm aber nicht sagen wo ich hingezogen bin und erstrecht will ich ihn nicht in meiner Wohnung haben (hat alles Gründe) er hat aber wohl iwie ein Recht drauf die kleine zu sehen da ich aber nicht raus kann (und auch nicht möchte)muss ich ihn dann zu mir lassen??
Damit ihr mich vielleicht etwas verstehen könnt. Ich hege nicht umsonst so ein Hass gegen ihn aber er hat sich die ganze Schwangerschaft um nichts gekümmert und sich nie gemeldet. In dieser Zeit hat er es nichtmal geschafft sich Arbeit zu suchen (also krieg ich nichtmal Unterhalt von ihm für die Maus). Die Schwangerschaft ist alles andere als einfach bei mir ich lag schon 3 Wochen stationär im KH und bin sonst auch immer nur zuhause im Bett da ich es gesundheitlich momentan einfach nicht anders schaffe. Nichtmal als ich im KH war hat er nach der kleinen gefragt. Und als ich was wichtiges wissen musste (wegen Blutgruppen usw) hat er sich 2 Monate zeitgelassen obwohl es lebengefährlich hätte werden können und er es innerhalb von spätestens 2 Tagen wissen hätte können. Also auf gut deutsch gesagt er kriegt nichts geschissen und zeigt keine Verantwortung. Zudem hat er Aggressionsprobleme und ist ein psychisches Wrack. Er ist total Besitzergreifend und einfach anstrengend. Er sieht nichts ein und das ist mir einfach zu doof. Im übrigen wird er auch niemals auch nur ein Teil des Sorgerecht bekommen selbst wenn er es möchte meine Zustimmung wird er niemals bekommen.
mich will so wenig Kontakt wie möglich zu ihm jetzt noch halten aber wie sieht es aus wenn die Maus da ist schon allein weil ich es gesundheitlich nicht rausschaffe?
mache mir wirklich Sorgen das ich ihn reinlassen muss:(
lg kimmy
6 Antworten
Du musst ihn nicht reinlassen zu dir. Aber du musst ihm den Umgang ermöglichen, sobald die Vaterschaft feststeht. Und wenn du mit ihm zusammen die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben willst, dann wird er klagen. Genauso wie er auch die gemeinsame Sorge einklagen kann.
Im übrigen wird er auch niemals auch nur ein Teil des Sorgerecht bekommen selbst wenn er es möchte meine Zustimmung wird er niemals bekommen.
Völlig irrelevant, da er die gemeinsame Sorge auch einklagen kann. Und nicht jeder Richter steht auf junge Mütter, die zwar mit dem Kindsvater in die Kiste hüpfen konnten, aber dann kein gutes Haar an ihm lassen.
Solange er sich ums Kind kümmert und das Kindeswohl nicht gefährdet. Aber das entscheidest am Ende nicht du.
Ich schätze mal du kannst nicht lesen. Den Umgang ermöglichen ist nichts was du für dich bestimmst.
Und nur weil du nicht raus kannst, bedeutet es nicht, dass er das Kind nicht zu sehen bekommt.
Aber ich merke schon: das Kind wird viel Freude mit diesen Eltern haben...
Sag mal was versteht man nicht daran das ich sagte gesundheitliche Probleme? Und dadurch das sie dann erst neugeboren ist gibt es nichtmal eine Möglichkeit wie er sie anders sehen könnte er ist nunmal unerwünscht in meiner Wohnung. Wäre sie 2 Jahre alt oder so wäre es nochmal eine andere sache. Meine Tochter wird mit Mutter und Vater aufwachsen der Erzeuger wird nur Nebensache sein schon allein weil sie mit meinem Freund und mir aufwächst. Sie wird zu meinem Freund ein deutlich besseres Verhältnis haben als zum Erzeuger. Denn er ist wenigstens jetzt schon 24/7 da.
ob du kontakt hältst oder nicht ist uninteressant. seine aggressionsprobleme haben mit dem kind nichts zutun, da er dem kind bis dato nix getan hat. somit hat er ganz normal anrecht auf umgang und zwar ohne dich. er holt einfach sein kind ab und bringt es wieder hin. verstößt du dagegen wird er es zu deinen lasten einklagen mit androhung ordnungsgeld ersatzweise haft, androhung auf entzug des sorgerechts.
ob du rausgehst oder nicht ist für den vater uninteressant. er holt sein kind einfach ab und deine pflicht ist nur das kind fertig gepackt zu haben und es rauszugeben. es wird zeit das du damit klar kommst oder er wird sich das kind in kürzester zeit komplett zu sich holen. spätestens sobald er nach einigen wochen das gemeinsame sorgerecht hat.
Gib es auf ;-).
Sie hat ihren Weg gewählt und möchte auch nicht verstehen, dass die gemeinsame Sorge kein Wunschkonzert der Mutter ist und Kindeswohlgefährdung am Ende ein Richter sieht oder eben auch nicht sieht, wenn der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht einklagt.
es gibt leute denen sollte man keine kinder anvertrauen. dem kv ist anzuraten sich sorgerecht und kind komplett zu holen um das theater direkt im keim zu ersticken
Schon lustig wenn du gelesen hättest wüsstest du das er nicht in der Lage ist ein Kind bei sich großzuziehen. Ich habe meine Gründe wieso ich so gegen ihn bin. Er würde schon allein mit seiner Hygiene das Kind mehr als nur gefährden. Mich interessiert eure Meinung übrigens nicht ich weiß ganz genau das mein Kind es bei mir und meinem Freund deutlich besser geht als bei ihm. Und das sehe nicht nur ich so
Und nicht jeder Richter steht auf junge Mütter, die zwar mit dem Kindsvater in die Kiste hüpfen konnten, aber dann kein gutes Haar an ihm lassen.
unnötig und nicht hilfreich
Also das Kommentar find ich echt krass... Wir wissen nicht was die Dame mit diesen Mann hinter sich hat, ich denke jede normal denkende wünscht sich einen Mann der sich um sein Kind kümmert.. Ich bin gerade schwanger und hab mich von einem Narzissten getrennt( ev auch Psychopathische Züge) alkoholiker der auch gewalttätig wird er kennt kein nein. Und ich mache mir auch sorgen wenn es jetzt schon so ist das er Ansprüche stellt er hat das Recht 1 mal die woche mit mir zu reden wegen dem kind bin 16 ssw...
Sich Sorgen machen und den richtigen Weg gehen haben ja auch nichts damit zu tun zu denken, man wäre in der Position den Umgang zu verbieten. Das entscheidet am Ende ein Gericht, wenn er dieses bemüht um den Umgang aber auch das Sorgerecht einzuklagen!
Ein Kind ist nun mal kein persönlicher Besitz der Mutter und der Kindsvater hat eben auch Rechte. Ob er diese tatsächlich verwirkt durch sein Verhalten entscheidet dann ein Familiengericht.
du argumentierst hier mit dem Umgang von ihm zu dir. Wenn das Kind auf der Welt ist geht es aber ums Kind. Alles was du musst ist den Umgang zu ermöglichen. Dies musst du nicht in deinen Räumen. Aber du kannst auch nicht zu allem nein sagen. Wenn er nicht zu dir kommen soll, dann musst du ihn halt aufsuchen oder irgendwo treffen.
Bitte habe im Kopf, deinem Kind wird es nicht gut gehen wenn du im Zoff mit dem leiblichen Vater stehst. Bitte lass dich beraten, damit du deine Haltung wieder so verändern kannst, dass du es schaffst mit ihm gemeinsam Eltern zu sein.
nein ich argumentiere mit seinem allgemeinem Verhalten. Dies zeigt schon genug das er nicht fähig ist ein Kind bek sich zu haben wenn er nichtmal mit seinem Leben klarkommt und sogar in der Schwangerschaft schon das Wohl meines Kindes gefährdet hat.
Nenn ihn nicht Vater denn ein Vater würde alles für sein Kind tun er ist nur der Erzeuger. Mein Kind wird mit mir und meinem jetzigen Freund aufwachsen also wird mein Freund deutlich mehr Vater für sie sein ist er jetzt sogar schon.
dadurch das ich aus gesundheitlichen Gründen die ersten Wochen wenn ich Pech hab sogar Monate nicht raus kann wird es nunmal nicht gehen und er muss sich gedulden. Deswegen war ja nur meine einzige Sorge das ich ihn reinlassen muss dadurch das ich nicht raus kann die erste Zeit.
du hast ein Kind mit ihm gezeugt. Jetzt musst du mit diesem Vater vom Kind leben. Der Vater hat ein Umgangsrecht. Du hast das Recht das er nicht in deine Wohnung kommt. Aber dann musst du den Umgang eben anders ermöglichen, wenn er darauf besteht. Zur Not kommt jemand vom Jugendamt zu dir, holt das Kind und bringt es zum Umgang.
nein die können kein Neugeborenes was auf die Mutter angewiesen ist einfach mitnehmen 🤦🏽♀️ Das was du erzählst funktioniert erst wenn sie älter ist! Nochmal für dich er ist nicht der Vater nur der Erzeuger und eine reine Gefährdung für mein Kind.
ob oder wie er im leben klar kommt geht dich nichts an und hat mit dem kind nichts zu tun. er hat das wohl des kindes während der schwangerschaft nicht gefährdet.
ob du raus kannst oder nicht nach der geburt, interessiert niemanden. er holt das kind bei dir ab und bringt es nach seinen umgängen wieder zurück. wenn du nicht in der lage bist dich um deine pflichten zu kümmern, kann er dir das kind auch ganz abnehmen.
Doch er hat das Wohl des Kindes eben schon in der Schwangerschaft gefährdet lustig das dj es anscheinend besser weißt als ich xD
er holt das Kind nicht erstens weil er zu faul ist den Weg aufsich zu nehmen er will nämlich das ich das Kind wenn dann bringe und abhole das werde ich aber nicht tun. Zweitens weil er nichtmal Sachen fürs Kind hat wie z.B. Kinderwagen,trage,Klamotten Windeln Schnuller und all die anderen Sachen (die Sachen habe nämlich ich gekauft von meinem Geld) und zudem hätte er nicht viel Zeit weil sie ja in regelmäßigen Abständen von mir gestillt wird. Also hätte er die Wahl entweder mit mir zsm für paar Stunden oder ohne mich aber dafür vllt auch mal nur eine Stunde. Denn solange ich ihm auch nur 1 mal die Woche für 1-2 Stunden als Beispiel oder alle 2 Wochen für 3 Stunden als Beispiel den Umgang irgendwie ermögliche gehe ich meiner Pflicht nach ;)
er hat garnichts gefährdet, er war ja nie da.
ob er das kind holt, wird sich zeigen und ist erstmal uninteressant. klamotten, schnuller, pflegemittel hast du in eine tasche zu packen und ihm zu übergeben. kinderwagen hast du ihm auszuhändigen, dass ist sache des kindes. ob du das bezahlt hast interessiert keinen menschen.
er hat genug zeit, da er einfach flasche geben kann und du kannst abpumpen. er bestimmt wie viel umfang er will und dem hast du dich zu fügen.
du bist enttäuscht von seinem Verhalten. Aber eine kindeswohlgefährdung ist das nicht. Deine Enttäuschung ist nachvollziehbar, aber es ist deine Enttäuschung. Du bist verpflichtet Umgang möglich zu machen, aber nicht zu jedem Preis. Ein Neugeborenes kann nicht unglaublich lange von der Mutter weg, aber 1-2 Stunden geht das schon, wenn es zwischen den Stillzeiten liegt. Zur Not kann man auch abgepumpte Milch mitgeben. Aktuell scheitert es an deiner Bereitschaft Lösungen zuzustimmen. Mit so bockigem Verhalten kommst du aber nicht durch.
Das mit der Gefährdung hatte was mit seiner Blutgruppe zutun da haben mir selbst die Ärzte gesagt das es eben sehr schlecht fürs Kind hätte ausgehen können.
wie gesagt er hat die Möglichkeit knt zur kleinen zu haben den Kontakt würde ich auch niemals komplett verbieten. Allerdings muss er sie halt selber abholen und wieder bringen und dazu ist er zu faul ich habe aber deutlich gesagt das ich sie nicht bringen und abholen werde. Ich gebe ihm die Chance aber er muss selber zusehen wie er die kleine holt und wieder bringt in einem Zeitraum von 1-2 Stunden (weil ich stillen werde und keine Flasche gebe auch nicht mit abgepumpter Milch das weiß er allerdings auch)
allerdings stimmt vieles was dieser einer Typ erzählt nunmal nicht. Ich muss ihm nichts geben wie zum Beispiel Kinderwagen wenn er sowas benutzten will muss er es eben selber kaufen.
genauso hat er nicht allein zu entscheiden wie lange Zeit er mit dem Kind verbringt da habe ich auch noch mitzureden und da kann er nicht einfach machen wie es ihm passt.
also er wird das Kind schon sehen aber nunmal nicht zur Übernachtung oder etliche Stunden am Stück. Genauso muss er selber dafür sorgen das er sie abholt und bringt das ist nicht mein Problem ist er zu faul ebenso nicht mein Problem.
Sachen von mir die ich aus eigener Tasche für die Maus bezahlt habe kriegt er auch nicht mit als Beispiel den Kinderwagen.
Du gehst mir echt auf den Sack. Selbst Ärzte haben mir gesagt das es eine sehr riskante Sache war sich Monate zeitzulassdn wegen seiner Blutgruppe und das es extrem gefährlich fürs Kind hätte werden können. Also erzähl mir nichts von er hat mein Kind nicht gefährdet das wissen die Ärzte wohl besser als du!
wie gesagt ich weiß ganz genau das ich nicht verpflichtet bin ihm mein Kinderwagen usw auszuhändigen dazu gibt es keine Pflicht. Ich habe extra für dich sogar nochmal nachgelesen und dazu gibt es kein Gesetz oder Ähnliches. Seit wann gehört etwas einem Neugeborenem. Dadurch das ich die Quittung habe gehört es mir. So eine dumme Aussage das es dem Kind gehört das stimmt nicht oder hat sie es sich selbst gekauft? 😂
ich kann abpumpen werde ich aber nicht tun. Und das weiß er auch das stand auch von Anfang an fest und da gab es nie was zu diskutieren. sie wird vollgestillt nichts mit Flasche.
ein Neugeborenes kann nicht etliche Stunden von der Mutter getrennt werden und er hat auch nicht allein zu bestimmen wie lange das Baby bei ihm ist. Vorallem am Anfang werden es erst 1-2 Stunden sein und wenn sie älter wird steigt die Zeit natürlich.
In deine Wohnung musst du ihn nicht reinlassen. Besuche im Krankenhaus kannst du verweigern. Ansonsten lass dich am besten vom Jugendamt beraten, damit ihr eine gute Lösung für das Kind und euch findet.
Okay Dankeschön das ist schonmal erleichternt. Den Kontakt werde ich sicher nicht komplett verbieten können aber habe ein ganz ungutes Gefühl und werde die Maus niemals mit ihm allein lassen. Das Jugendamt werde ich wahrscheinlich eh an der Backe haben weil er dort schon bekannt ist…
und werde die Maus niemals mit ihm allein lassen
Das wird nicht funktionieren.
Er hat ein Umgangsrecht, und sehr wahrscheinlich bekommt er auch das gemeinsame Sorgerecht.
Natürlich hat er ein Recht darauf sein Umgangsrecht alleine auszuüben, und wenn das Kind ein bisschen Älter ist wirst du auch Übernachtungen bei ihm nicht verhindern können.
ich weiß nicht wie du drauf kommst das er das Sorgerecht bekommt aber nein ich bin die Mutter und ich muss meine Einverständniss geben und meine Unterschrift damit er das geteilte Sorgerecht bekommt. Wenn ich das nicht tue hat er kein Anrecht aufs Sorgerecht.
wenn sie älter ist wird sie allein entscheiden ob sie zu ihm will oder nicht wenn sie es nicht möchte werde ich ihm sie auch nicht geben. Aber solange sie in dem Alter ist wo sie sowas nicht entscheiden kann wird er keine einzige Zeit allein mit ihr haben. Das ist mir zu unsicher.
nein ich bin die Mutter und ich muss meine Einverständniss geben
Wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird er es in der Regel auch bekommen, ganz ohne dein Einverständnis.
Und wenn du sein Umgangsrecht nicht zulässt, und er hat auch ein Recht darauf den Umgang ohne dich zu haben, riskiert du ganz schnell dein Sorgerecht, und er bekommt das alleinige.
Er hat die selben Rechte wie du, und daran kannst du nichts ändern.
Nope ich merke du bist nicht auf dem neusten Stand der Rechtslagen. Dadurch das wir nicht verheiratet sind bekommt er kein Sorgerecht außer ich gebe meine Zustimmung. Kannst du ganz einfach nachlesen. Er hat genauso wenig die selben rechte wie ich das einzige er hat ein Umgangsrecht wenn meine Tochter aber nicht zu ihm will muss sie nicht ganz einfach. Und solange sie unter 2 Jahre alt isg wird sie es mir nicht sagen können dsw wird er sie nicht allein sehen da ich immer dabei sein werde. Wenn sie ihn mag und alt genug ist kann sie natürlich zu ihm aber er wird eh nicht wie ein Vater für sie sein weil sie mit mir und meinem Freund aufwächst.
BGB §162a (2)
Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Wenn der Vater seine Rechte kennt, und einfordert hat er die selben wie du.
Nein hat er nicht dadurch das ich alleinerziehend bin und er kein Sorgerecht hat. Er bekommt das Sorgerecht nur mit meiner Zustimmung das weiß ich weil eine Bekannte das selbe durchhat. Er wollte das Sorgerecht sie sagte aber nein schon allein weil sie getrennt sind und er hat Pech🤷🏼♀️
Ich gebe es auf, nun gebe ich dir schon die genauen Gesetze mit und du schaffst es scheinbar nicht mal die zu lesen.
Möge das Jugendamt mehr Erfolg damit haben dich mit der Rechtslage vertraut zu machen. Spätestens dem Richter ist es dann egal ob du es verstehst.
Mit dem Blick auf die Realität scheinst du ja in deinen anderen Fragen auch schon Probleme zu haben.
er hat anspruch auf alleinigen umgang mit dem kind. deine bindungsintoleranz wird dich über kurz oder lang das sorgerecht kosten.
er hat das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. wenn er dich dazu auffordert und du dich verweigerst, kann er einfach das sorgerecht zu deinen lasten einklagen und bekommt es problemlos sehr zügig.
das kind trägt keine entscheidungen ob sie zu ihm will oder nicht. du hast die pflicht umgang zu fördern und durchzusetzen. ob das kind will oder nicht ist uninteressant. was du versuchst ist das kind dann gegen den vater zu manipulieren. damit schädigst du das kindeswohl und verstößt gegen die wohlverhaltenspflicht. das kannd ich das sorgerecht kosten.
er hat von anfang an umgangsrecht und den anspruch dies dort zu verbringen wo er will und das ohne dich. auch dies kann er gegen dich zu deinen lasten erklagen. bindungsintoleranz kann dich auch hier wieder das sorgerecht kosten. entscheidungen in seiner umgangszeit trifft er alleinig im rahmen seiner alleinigen alltagssorge.
er braucht deine zustimmung für das gemeinsame sorgerecht nicht. du bist nicht auf dem aktuellen stand der rechtslage. verweigerst du das wird es zu deinen lasten von ihm eingeklagt und du bekommst kräftig den kopf gewaschen. gemeinsames sorgerecht ist standart, egal ob zusammen oder getrennt. gewöhn dich dran und wach aus deiner traumwelt auf
solange sie neugeboren ist kann er nicht lang allein mit ihr sein weil sie regelmäßig gestillt wird. Im übrigen erfülle ich meine Pflicht schon allein wenn ich ihm 1 mal die Woche für 1 Stunde ermögliche meine Tochter zu sehen. Aber dafür müsste er sein hintern bewegen und dafür ist er zu faul. Er verlangt das ich die kleine zu ihm bringe werde ich aber nicht tun er muss den Weg selbst auf sich nehmen.
er kann soviel zeit mit ihr verbringen wie er es für richtig ist. mindestumfang für umgang ist:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
eventuell ist der vater gut beraten beim klagen eine umgangspflegschaft einzurichten, der dir für die zeit der umgänge das sorgerecht entzieht.
Solange das Kind nicht geboren ist, mußt du gar nichts.
Suche dir Hilfe, entweder beim Familiengericht oder einen Anwalt/eine Anwältin. Er hat zwar das Recht sein Kind zu sehen, so weit och weiß, aber es ist ja nicht mal geboren.
Und wegen aller anderen von ihm eingeforderten Dinge, laß dich beraten. Wenn du keinen Kontakt willst, dann hat er das zu akzeptieren. Wie das mit der Vaterschaft ist, weiß ich leider nicht. Wird die anerkannt, dann zahlt er auch.
Es gibt bestimmt auch Hilfe für alleinstehende Mütter, erkundige dich beim Jugendamt/ Familiengericht, Diakonie usw. Oder hast du ein paar Freunde, die du einbinden kannst oder deine Eltern?
Alles Gute für dich und die kleine Maus.
erstmal danke für deine Antwort <3
Ich habe volle Unterstützung von meinen Eltern und meinen besten Freunden die sind also natürlich eingebunden und helfen mir wo sie können:)
dankeschön
Das ist doch schon mal gut. Um das andere mit dem Typen kümmere dich, wenn nötig mit Familie oder Freunden, die dich unterstützen. Noch mal alles Gute.
Also die ersten Monate wo du Wochenbett hast lassen diebisch normalerweise inruhe eigene Erfahrung, falls ihr vor Gericht geht nenne e nicht dein Kind sondern euer Kind das sind wichtige Sachen du brauchst Beweise für Sachen die er gemacht hat vielleicht häusliche Gewalt damit gewinnst du immer eigl oder er ist n dealer damit bekommst du auchvdss alleinige und er hat nur Umgang
Du kannst wohl nicht lesen. Ich habe ja meine Gründe genannt wieso ich den Kontakt so lange wie möglich nicht zu ihm halten werde;) aber gut das er eh schon in Therapie war die nichts gebracht hat ich Nachweise hab das er Aggressionsprobleme hat und er nichtmal Ordnung und Hygiene kennt das sind genug Gründe die für mich sprechen. Ich gefährde mein Kind nämlich nicht nur weil er aggressiv ist.
und zu der Sache mit ich muss ihm den Umgang ermöglichen geht nunmal nicht solange ich ihn nicht reinlasse. Ich sagte schon das ich aus gesundheitlichen Gründen schwer rausgehen kann und die ersten Wochen vllt auch Monate kaum bis garnicht groß rausgehen werde. Die einzige Sorge die ich hatte das ich ihn dann reinlassen muss. Dadurch das es aber nicht der Fall ist muss er halt damit klarkommen.