Muss ein Ermittlungsverfahren nach Zusage bei der Bundespolizei gemeldet werden?

3 Antworten

Dein "ausserdienstliches Wohlverhalten" ist nicht gegeben, wenn die Polizei gegen dich ermittelt!

Insofern bist du auch als Bundespolizist verpflichtet, deinen Arbeitgeber zu informieren.

Was immer du auch getan hast; melde es JETZT, bevor es ans Tageslicht kommt.

In dem konkreten Fall ist davon auszugehen, dass das Verfahren nach Prüfung umgehend eingestellt wird.

Also zunächstmal wird geprüft, ob ein Ermittlungsverfahren überhaupt eröffnet wird. Solange ihnen gegenüber nicht bekannt gegeben wurde, das ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, müssen Sie logerischweise auch nicht angeben.

Woher ich das weiß:Recherche

Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Verwarnungen und Bußgeldverfahren müssen nicht gemeldet werden. Ebenso wenn du andere Verwarngelder wie z. B. vom Zoll bekommst.

Alles andere kann ich nicht ausschließen, wobei Strafverfahren natürlich zu melden sind.