Muss der Bundestag nicht (teils) neu gewählt werden?

7 Antworten

Nein, muss es nicht. Die Abgeordneten verlassen die LINKE, aber sie bleiben im Bundestag.

Das Problem ist für die Linke, dass sie ihren Status als Fraktion verlieren, weil sie nicht mehr die dafür notwendige Anzahl an Abgeordnete haben. Das heißt, bestimmte Sonderrechte werden ihnen gestrichen und sie werden nicht mehr so gut finanziell ausgestattet.

Die meisten behalten in solchen Fällen ihr Mandat, was auch legal ist.

Häufig wird gefordert, vor allem von denjenigen, die in der jeweiligen Partei bleiben, dass diejenigen die austreten ihr Mandat zurückgeben, vor allem wenn es ein ListenMandat ist, aber auch Direktmandate erhalten viele vor allem wg. der Partei, aber mMn passiert das äußerst selten!

Immerhin hat man als Parlamentarier ein gutes Gehalt, viele Freiheiten, Möglichkeiten und Vergünstigungen. Häufig beeinflusst ein vorzeitiger MandatsVerlust auch das Ruhegeld maßgeblich, manche retten sich so auch über eine MindestDauer...

Jedenfalls ist in solchen Fällen keine Beschwichtigung und Ausrede zuu billig, wie man zB an Wagenknecht selbst sehen kann! Sie hat nur einen ListenPlatz, ABER soo viele eMails bekommen, dass viele Wähler NUR ihretwegen die Linke gewählt haben, weshalb sie ihr Mandat behalten wird!

Von Experte ACBRE bestätigt
Was passiert nun mit den Sitzplätzen?

Die bleiben erhalten.

In Deutschland gilt das Prinzip des freien Mandats, d.h. der Mandatsinhaber behält sein Mandat auch dann wenn er die Partei verlässt.

Und die Auflösung der Fraktion als 'Bundestagsinterne Gruppe' hat natürlich auch keine Auswirkung.

Hoich 
Fragesteller
 22.11.2023, 17:59

Ah, gut zu wissen. Danke. Die gewählten Abgeordneten der LINKEN bleiben also trotzdem, weil sie nun ein freies Mandat haben?

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BeviBaby  22.11.2023, 18:00
@Hoich

Ja. Die machen die Legislaturperiode voraussichtlich noch durch.

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Wenn eine kleine Popelpartei aus der Opposition sich aufspaltet, ändert sich doch sowieso kaum etwas am Abstimmungsverhältnis im Bundestag. Es ist im Übrigen legal.

Neuwahlen wären zwar super, aber nicht wegen der ollen Linkspartei.

Woher ich das weiß:Hobby – Allgemeinbildung 📚

Das ist völlig konform mit dem Grundgesetz.

Abgeordnete können nicht gezwungen werden ihr Mandat zurückzugeben. Nicht einmal wenn sie während der Legislaturperiode die Partei wechseln.

Ich darf an den ehemaligen Grünen Oswald Metzger erinnern.

Der wechselte zur CDU und damit hatten die Grünen einen Sitz weniger und die CDU einen Sitz mehr - ganz ohne Wahlen. Und das ist legal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter