Müsste das Bundesverfassungsgericht nicht die AfD verbieten, aufgrund der von diesem Gericht für ein Verbot gesetzten Kriterien?

7 Antworten

wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele

Joa, die AfD erfüllt zwar möglicherweise das erste (Möglichkeit der erfolgreichen Durchsetzung), aber as zweite (verfassungsfeindliche Ziele) ist keinesweg klar.

Das allerwenigste dessen was in den Medien oder im allgemeinen Diskurs als "rechtspopulistisch" bezeichnt wird ist verfassungsfeindlich. Die Verfassung erlaubt durchaus einen großen Spielraum, von weit rechts bis weit links. Alles was sich innerhalb dieser Leitplanken des demokratischen Rechtsstaates bewegt ist erlaubt (und das ist auch gut so). Innerhalb dieser Leitplanken ist Rechtspopulismus eine genauso legitime politischer Standpunkt wie jeder andere politische Standpunkt auch.

Dass sich die AfD ausserhalb dieser Leitplanken bewegt scheint für viele Menschen unbestritten - ich (und viele andere die weit mehr Ahnung davon haben, z.B. auch Verfassungsrechtler oder ehemalige Verfassungsrichter) sind sich da aber ganz und gar nicht sicher. "Die AfD ist rechts und rechts ist böse" ist halt noch kein Argument für ein Parteienverbot. Viele Standpunkte die bei manchen heute schon für eine Verurteilung asl "Nazi" reichen sind absolut mit unserer Verfassung, einer Demokratie und einem Rechtsstaat vereinbar. Genauso sind rechte Parteien absolut mit unserer Verfassung vereinbar (genauso wie linke auch).

Manche scheinen das noch nicht ganz verstanden zu haben. Rechts zu sein ist kein Kriterum für ein Parteienverbot, rechts zu sein ist erlaubt, genauso wie rechtspopulistisch erlaubt ist. Einzig und allein die Verfassungsfeindlichkeit ist das Kriterum - und eine solche Absicht der AfD nachzuweisen ist keineswegs trivial.

Daher:

Berücksichtigt man also dieselben Kriterien bei einem Verbotsantrag gegen die AfD, müsste sie dann nicht verboten werden?

Nö, müsste sie keineswegs (sofern die verfassungsfeindlichkeit nicht nachgewiesen wird). Und das ist auch gut so, sonst wäre das das Ende der Demokratie wenn man Parteien deren Ansichten man nicht mag einfach verbieten könnte.

Zunächst kann das Bundesverfassungsgericht nur tätig werden wenn es angerufen wird.

Die Hürden für ein Verbot sind allerdings sehr hoch, das die NPD Verfassungswidrig ist, trotzdem hat das eben nicht so geklappt wie es gewünscht war.

Wenn man den Verbotshammer gegen die AfD rausholt, muss das ein Volltreffer werden und danach sieht es derzeit noch längst nicht aus.

Es hat noch niemand berechtigtes, nämlich ein Verfassungsorgan, den Verbotsantrag gestellt. Das Bundesverfassungsgericht wird nicht von sich aus tätig.

Zumindest kann das Argument der Bedeutungslosigkeit nicht mehr gelten. Der Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit muss aber erst erbracht werden. Und da die AfD nicht so dumm ist, verfassungsfeindliche Ziele ins Parteiprogramm zu schreiben, könnte man den Nachweis nur über Aussagen des Personals erbringen. Aber auch daran gibt es ja keinen Mangel:

https://afd-verbot.de/beweise

So wie die NPD zu klein war, ist die AfD zu groß.
Sie ist Bestandteil der Willensbildung, aber nicht groß genug, um alleine zu regieren, auch nicht in absehbarer Zeit.
Bringen würde ein Verbot sowieso nichts.
Die bauen sich als neue Partei flugs wieder auf und sind erstmal unbelastet.