Mündliche Kündigung?
Guten Morgen
es geht um das theme zur Miete wohnen und mündliche Kündigung.
unser Vermieter bekommt Nix mehr auf die Reihe er ist 85 Jahre alt und wohnt am anderen Ende in Deutschland. Er kümmert sich um Nix mehr was arbeiten im Haus angeht.
also haben wir (weil die Fenster undicht sind) eine mietkürzung gemacht. Als er diese per Post bekommen rief er uns an und kündigte uns mündlich. Jetzt ist es eben so das wir eine Wohnung gefunden hätten wir aber eigentlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten hätten.
die „neue“ Wohnung möchte soll sobald wie möglich vermietet werden und dort finden es die Vermieter natürlich nicht so toll das wir erst im august einziehen können.
jetzt zu meiner Frage gilt denn der Satz überhaupt vom Vermieter mit „ihr habt jetzt so schnell wie möglich auszuziehen“?
10 Antworten
Eine mündliche Kündigung ist ebenso wirksam wie eine Schriftliche, nur der Nachweis ist immer schwierig.
Ob er in eurem Falle hätte kündigen dürfen ist mehr als fraglich. SEINE Mietsache ist ja mängelbehaftet!
Er hat es ja ausgesprochen im „Streit“ als er keine Argumente mehr hatte wegen der mietkürzung 😂
Ich hoffe einfach unser Anwalt sagt das morgen auch so.
Eine mündliche Kündigung ist ungültig. So etwas muss IMMER schriftlich erfolgen.
Die Kündigung eines Mietvertrages hat IMMER schriftlich und fristgerecht zu erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht existent. § 568 BGB
Wie lange ist die Aussage vom Vermieter denn her? Wahrscheinlich kann er sich daran garnicht mehr erinnern. Laut eurer Aussage wird der Vermieter ja langsam dement.
Ca 3 Wochen. Seitdem läuft auch alles über den Anwalt haben halt gestern eine Zusage bekommen diese aber nur wenn wir bis zum 15.6 einziehen können
Er soll eine schriftliche Kündigung hinterhersenden und bitteschön dort hineinschrieben, dass die mündliche Absprache "ihr dürft ohne Kündigungsfrist raus" auch gilt.