Mündliche Kündigung?

10 Antworten

Eine mündliche Kündigung ist ebenso wirksam wie eine Schriftliche, nur der Nachweis ist immer schwierig.

Ob er in eurem Falle hätte kündigen dürfen ist mehr als fraglich. SEINE Mietsache ist ja mängelbehaftet!


Bina12345 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 19:00

Er hat es ja ausgesprochen im „Streit“ als er keine Argumente mehr hatte wegen der mietkürzung 😂

Ich hoffe einfach unser Anwalt sagt das morgen auch so.

Eine mündliche Kündigung ist ungültig. So etwas muss IMMER schriftlich erfolgen.

Die Kündigung eines Mietvertrages hat IMMER schriftlich und fristgerecht zu erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht existent. § 568 BGB

Wie lange ist die Aussage vom Vermieter denn her? Wahrscheinlich kann er sich daran garnicht mehr erinnern. Laut eurer Aussage wird der Vermieter ja langsam dement.


Bina12345 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 18:47

Ca 3 Wochen. Seitdem läuft auch alles über den Anwalt haben halt gestern eine Zusage bekommen diese aber nur wenn wir bis zum 15.6 einziehen können

Er soll eine schriftliche Kündigung hinterhersenden und bitteschön dort hineinschrieben, dass die mündliche Absprache "ihr dürft ohne Kündigungsfrist raus" auch gilt.