mit roter nummer zur zulassungsstelle fahren?
Darf der käufer als privatmann das?
Wie kommt man sonst zur zulassungsstelle und zurück nach einem kauf?
3 Antworten
Wenn das Auto noch nicht abgemeldet ist kannst du meines Wissens mit dem bisherigen Kennzeichen hinfahren. Nach der Abmeldung darf man glaube ich auf dem kürzesten Wege noch das Auto sozusagen ins Trockene bringen.
Bei einer Neuzulassung muss man das Auto nicht zur Zulassungsstelle mitnehmen. Da reichen die Papiere und das Kennzeichen.
Die "Rote Nummer" ist nur dem Autohaus u. -händler erlaubt! Fährst du trotzdem, dann hast du als Privatmann keinen Versich.schutz :-((
Wie kommt man sonst zur zulassungsstelle und zurück nach einem kauf?
Hierfür gibt es die 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen zur Überführung ;-)
https://www.strassenverkehrsamt.de/news/kurzzeitkennzeichen2
Hier geht es nicht um einen befreundeten Händler oder Werkstatt, der einer Privatperson einfach so die roten Nummern ausleiht. Es geht um ein bei diesem Händler gekauftes Fahrzeug, das der Kunde überführen will. .
Wenn der Händler einem Käufer die roten Kennzeichen zur Überführungsfahrt eines bei ihm gekauften Fahrzeugs überlässt, ist das zulässig. Diese Fahrt dient dem Betriebszweck des Handelsbetriebs und ist damit erlaubt und auch von der Versicherung abgedeckt.
Deiner Logik folgend dürfte ja dann auch niemand eine Probefahrt beim Händler mit roten Kennzeichen machen.
Was man nicht darf, da gebe ich dir recht, die Kennzeichen ein eine Dritte Person für eine Fahrt verleihen, die nicht dem Betriebszweck des Handelsbetriebs dient.
Eine rote Nummer kannst du nur als Händler haben. Woher solltest du die haben?
Zulassung geht auch sehr einfach online.