Mit Mofa auf Radweg fahren in der Schweiz?
Hallo zusammen,
Ich bin vor Kurzem mit dem Mofa auf einem Fahrradweg gefahren (Blaues Schild mit Fussgänger und Fahrrad drauf, in der Schweiz). Dann wurde mir gesagt, dass das nicht erlaubt ist. Stimmt das? Ich dachte immer, dass für Mofas die gleichen Regeln wie für Fahrräder gelten?
Im Internet konnte ich nichts Eindeutiges dazu finden.
Deshalb danke schon mal im Voraus für Antworten.
6 Antworten
In Deutschland dürfen Mofas außerorts auf Radwegen fahren, wenn sie nicht schneller als 25km/h fahren können. Innerorts dürfen sie nur auf Radwegen gefahren werden, wenn sie mit dem Zusatzschild "Mofa frei" versehen sind
In der Schweiz, wird es, wenn ich mich nicht irre, ähnlich gehandhabt. Die genauen Regelungen kenne ich allerdings nicht.
Salue
Mofas dürfen aus solchen Strecken nicht nur fahren, sie müssen sogar auf diesen Spuren oder Wegen fahren. Mofas sind den Velos grundsätzlich gleichgestellt.
Ausnahmen müssten ausdrücklich signalisiert sein.
Tellensohn
In Deutschland ist das jedenfalls nur da erlaubt, wo das Zusatzschild "Mofa frei" angebracht ist (Innerorts). Kann mir vorstellen, dass das in der Schweiz ähnlich ist.
Ist ein Blödsinn. Mofas sind motorisierte Fahrräder wie es auch der Name sagt und der Verbrenner ändert nix daran. Elektro Fahrräder welche optisch wie normale aussehen und genauso schnell sind dürfen auch drauf fahren
Ohne Zusatzschild "Mofa frei" kostet der Spaß dann 20-35 Euro. Mofas sind Kraftfahrzeuge und dürfen somit nur auf der Fahrbahn fahren (Ausnahmen: außerorts oder für Mofas freigegebene Radwege). Sie gelten anders als Pedelecs, die nur mit Tretunterstützung fahren, nicht als Fahrrad.
Von Elektro"fahrrädern" dürfen auch nur die Pedelecs auf den Radweg. S-Pedelecs und E-Bikes müssen auf die Fahrbahn.
Achso, aber ehrlich wie viele halten sich daran? Diese E-Roller die wie normale aussehen sieht man mittlerweile sogar auf Fußgängerwege.
Ich komme noch aus einer Zeit da konnte man legal am Fahrradweg mit Mofas fahren
Man sieht inzwischen leider auch Kfz, die Radwege und Fußwege als Ausweichfahrbahn nutzen. Erlaubt ist es dennoch nicht. Es ist einfach rücksichtslos gegenüber schwächeren Teilnehmern.
Ja, in CH sind Mofas Fahrrädern gleichgestellt. Die Person die da oben kommentiert hat, geht wohl von Deutschland aus.
stimmt so nicht ganz. Mofas dürfen Innerorts nur auf Radwegen, wenn die Wege entsprechend gekennzeichnet sind. Ohne Mofafreigabe kostet es zwischen 20 bis 35 Euro Bußgeld, je nachdem ob mit oder ohne Behinderung, Gefährdung oder gar Unfall