Meint ihr es ist meine Entscheidung wann ich eine eingene Wohnung haben darf ?
Ich würde gerne eine eingene Wohnung mit 18 haben da man mit 18 volljährig ist aber meine Mutter sagt nein mit 21 . Ich bin 16 und mein Bruder 3 und gesagt wenn ich 17 bin und er 4 Jahre alt geworden ist dann muss ich mein Zimmer mit ihm teilen aber dann ich 4 Jahre ich werde es nicht durch halten .
15 Antworten
Das kommt darauf an.
Wenn du mit 18 genug Geld verdienst um dir eine eigene Wohnung zu leisten, dann ja.
Kannst du das nicht, dann sind deine Eltern dazu verpflichtet, dir eine Unterkunft und Essen zu gewährleisten, bis du mit einem Studium oder eine Ausbildung/ Lehre fertig geworden bist. Das kann bei ihnen Zuhause sein; sie müssen dir keine eigene Wohnung finazieren.
Wenn du mit 18 keine Ausbildung/ Lehre / Studium machst, dann müssen sie dich nicht unterhalten und dir weder Wohnraum noch Essen bereit stellen.
Nein. Es gibt kein Recht auf ein eigenes Zimmer. Wer so wohnt, der wird sich kaum eine zweite Wohnung leisten können...
Wenn man sich keine andere Wohnung leisten kann, dann ist das zumutbar
Nein. Der Staat zahlt nicht, wenn man ein eigenes Zimmer möchte. Und wer sich keine grössere Wohnung leisten kann, der kann sich auch keine eigene Wohnung für das Kind leisten. Die Eltern müssen gar nichts, wenn sie nicht leistungsfähig sind
Alles halb so wild. Ich bin mit 17 zuhause ausgezogen und habe die Miete und das Essen von meinem Lehrgeld bezahlt, lag also meiner Mutter nicht auf der Tasche. Wenn es etwas eng wurde, bekam ich noch etwas vom Kindergeld zugesteckt, kam aber selten vor. Dadurch wurde unser Verhältnis zueinander wieder liebevoll und umgänglich.
Das Kindergeld hätte dann dir zugestanden und grundsätzlich bleiben die Eltern unterhaltspflichtig bis die Erstausbildung abgeschlossen ist.
Ich bin immer wieder entsetzt, wie sich Eltern um den Unterhalt an ihrer älter werdenden Kinder drücken.
Solche Umstände sollte man sich immer gesichert dokumentieren. Die Eltern brauen vielleicht im Alter auch Unterstützung ihrer Kinder. Dafür kann man dann auch nicht einfach so herangezogen werden, wenn Eltern ihrerseits ihrer Verpflichtung zum Unterhalt ihrer Kinder nicht nachgekommen sind.
Das ist richtig und war mir seinerzeit auch bekannt. Mein Vater hat sich nach der Scheidung auch eine Weile vorm Unterhalt gedrückt, dann sprang das Jugendamt ein und trieb die Summe wieder bei meinem Vater ein.
Ja, darfst du, wenn du sie auch finanzieren kannst. Deine Mutter irrt sich.
Theoretisch darfst du ab 18 machen was du willst. Heißt aber auch das du die Verantwortung auch übernehmen musst. Heißt also du musst die Wohnung finanzieren und unterhalten können und generell erstmal eine finden. Kannst du das den?
Auch dann bleiben die Eltern unterhaltspflichtig, da sie den benötigten Wohnraum für ihr Kind gar nicht im eigenen Zuhause zumutbar bieten können.
Ich weiß das je nach eigener Situation dem jungen erwachsenen hier bis 25 zum Beispiel Kindergeld zustehen kann und auch das Eltern teilweiße noch Unterhaltspflichtig sind.
Aber darum muss sich der bzw. Diejenige dann auch kümmern das das alles so passiert wie es soll.
Wie gesgat ausziehen ja, aber ist man in der Lage das auch zu bewerkstelligen ist eine andere Frage.
Das entscheidest nur du. Falls du sie dir aber nicht selbst finanzieren kannst, wirst du allerdings gemeinsam mit deinen Eltern eine Lösung finden müssen.
Allenfalls auch mit dem Jugendamt oder einem Anwalt, wenn sich die Eltern quer stellen.
Was dabei rauskommen würde, lässt sich hier allerdings nicht sagen - möglicherweise macht der Fragesteller aktuell eine Ausbildung, dann hätte sich das u.U. auch mit der Unterhaltspflicht. Ich kenne mich mit den deutschen Regelungen allerdings nicht aus!
Die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit der Ausbildung eines Kindes.
Der Unterhalt ist in den meisten Ausbildungen von Jugendlichen mit einem Lehrlingsgehalt nicht allein zu stemmen.
Wenn der Fragensteller 18 ist, ist diese aber möglicherweise achon beendet ;)
Da gehe ich mit dir einig. Nur muss der Wohnraum zu Hause für deutlich ältere Geschwister schon passend bzw. zumutbar sein. Dass man mit diesem Altersunterschied ein Zimmer mit dem kleinen Geschwisterkind teilen muss, erfüllt nicht mehr die Regelung der angemessenen Unterkunft für das ältere Kind. Da werden die Eltern tatsächlich eine Unterkunft und Unterhalt ausser Haus bezahlen müssen. Das kann sich ein Jugendlicher tatsächlich auch schon mit 16 rechtlich durchsetzen.