Meine Lehrerin zeigt mich an wegen Schwänzen was kann passiert?

9 Antworten

Wie schafft man sowas überhaupt?

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/unentschuldigtes-fehlen

Geldbußen und Strafen

Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber haben die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht. Wer diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geandet werden kann.

Natürlich kann auch gegen den Schulpflichtigen selbst eine Geldbuße verhängt werden. Jedenfalls in den meisten Ländern. Voraussetzung ist in dem Fall aber, dass der Schüle für sein Handeln verantwortlich ist. D. h. er muss mindestens 14 Jahre alt und zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG, § 3 JGG).

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können Schulpflichtverstöße im Extremfall auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war. Im Saarland besteht diese Möglichkeit sogar auch gegenüber dem Schulpflichtigen selbst.

Die Strafverfolgung setzt einen Antrag durch die Schulbehörde voraus.

Es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Bei Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden.

Wer also glaubt, für seine Sprösslinge sei die Arbeit auf dem elterlichen Bauernhof oder für den Lehrling das Werkstattausfegen wichtiger als Schulunterricht, kann schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.


CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:36

Also wenn ich weiter mache kommen meine Eltern in Knast oder was?

Dudenox2  04.10.2019, 13:18
@CihanYildiz
Voraussetzung ist in dem Fall aber, dass der Schüle für sein Handeln verantwortlich ist. D. h. er muss mindestens 14 Jahre alt und zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG, § 3 JGG).

Ist doch klar verständlich, oder?

DerHans  08.10.2019, 13:35
@Dudenox2

Dazu fehlt ihm die Schulbildung. Da hat er gerade gefehlt.

Das wird nicht bei der Polizei gemeldet, sondern dem Bezirk, die schreiben deine Eltern an, unter Einbeziehung der Jugendämtern der Bezirke.

Falls nach zwei Wochen nicht kooperiiert wird, leitet der Bezirk ein Bußgeldverfahren ein, falls keine Stellungnahme oder Kooperation der Eltern erfolgt.

Wenn alle anderen Mittel nicht dazu führen, dass das Kind wieder zur Schule geht, muss die Polizei die Schulpflicht durchsetzen (polizeiliche Zuführung).

in Berlin kann man eine zwangsweise Zuführung durch die Polizei oder Bußgelder bis zu 2500 Euro im Ordnungswidrigkietsverfahren verhängen.

Können die Bußgelder nicht geleistet werden, entschiedet der Jugendrichter meist für Sozialstunden.

Deine Eltern müssen Bußgeld bezahlen.


Neugierig1971  02.10.2019, 14:24

Je nach Alter und Häufigkeit kann auch das Kindergeld und das Bafög gestrichen werden oder es muss sogar zurückgezahlt werden.

CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:24

Wieviel? Und nur das oder muss ich auch sozialstunden oder so machen

miboki  02.10.2019, 14:25
@CihanYildiz

Bis zu 2.500 €! Außerdem kann es passieren, dass Du auch schon mal von der Polizei abgeholt und zur Schule gebracht wirst.

Als erstes wirst du wohl aus dieser Schule raus fliegen. Scheinbar hast du ja gar kein Interesse daran dort einen Abschluss zu tätigen.


CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:27

habe Ich auch nicht

ThisIsJustMeHH  02.10.2019, 14:31
@CihanYildiz

Ich hoffe du erwartest nicht dass die Gesellschaft bereit ist so was wie dich irgendwie solidarisch mit zu schleppen. Die Menschheit hat schon genug Ballast zu tragen.

ZweiTassenKaffe  02.10.2019, 14:38
@CihanYildiz

Was willst du denn für ein Job ausüben. Ohne ein Abschluss Zeugniss bekommst du keinen Job (zumindest keinen der gut bezahlt wird). Wenn du dannstaatliche leistungen erhalten willst, dann darfst du deinen Abschluss sowieso nachmachen. Sonst gibts keine kohle.

CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:45
@ZweiTassenKaffe

Ich chille einfach mein Leben jetzt und werde dann selbstständig weil mein Vater hat eine Firma entweder übernehme ich die in 10 Jahren oder ich arbeite dort bis ich soviel Geld zusammen habe das ich in einen eigenen Laden investieren kann

ZweiTassenKaffe  02.10.2019, 14:47
@CihanYildiz

Ja, aber hast du mal überlegt wie man das alles genau macht. Was passiert wenn der Laden/die Firma von deinem Vater unerwartet pleite geht?

ZweiTassenKaffe  02.10.2019, 14:49
@CihanYildiz

Glaube mir, mach deinen Abschluss fertig. Ich weiß ja nicht wie lange du noch bis zum ende der 10. Brauchst, aber ein abschluss ist echt wichtig. Und was ist falls du dann doch irgendwie keine lust auf den Job hast? Ohne einen vernünftigen Abschluss kannst du keinen anderen job ausüben. Mal abgesehen davon, dass du keine Ausbildung abgeschlossen hast.

CihanYildiz 
Beitragsersteller
 02.10.2019, 14:52
@ZweiTassenKaffe

das ist mir zu stressig in der Schule. Ich gehe ja manchmal hin aber das bringt nichts weil ich alles was die Lehrer sagen sowieso wieder vergesse und zum lernen habe ich keine Zeit und keine Lust

ThisIsJustMeHH  02.10.2019, 16:06
@CihanYildiz

Geil Lebensleistungs Ziel: Papas Sohn sein. Du bist ja so richtig ambitionierte. Eine eigene Firma haben heißt übrigens vor allem eines: selbst und ständig arbeiten. Wem schule zu anstrengend ist der kriegt das nie gebacken.