Mein befristeter Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, bin ich dann seit einer Woche schwarz arbeiten gewesen??

7 Antworten

Die Frage nach der Haftung stellt sich nicht.

Wenn Dein Arbeitgeber Dich weiterarbeiten hat lassen und das auch die Vorgesetzten mitbekommen haben: Herzlichen Glückwunsch, damit dürfte ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen sein.

Nun war ich weiter arbeiten,

ist doch prima - damit ist Dein befristeter Vertrag "stillschweigend" in einen unbefristeten Vertrag übergegangen.

Ansonsten - die Vertragsvereinbarungen des bisher befristeten Vertrages hinsichtlich Gehalt und Urlaub bzw. Kündigungsfristen haben weiterhin Bestand.

lisakk  11.09.2021, 14:30

Nein

Dein Arbeitsvertrag wurde automatisch entfristet.

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wilees  11.09.2021, 14:32
@lisakk

Du solltest besser meine Antwort noch einmal durchlesen und bitte deren Inhalt verstehen / richtig einordnen..

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Wenn Dein Arbeitgeber dich dieses Umstandes wissend weiter arbeiten lassen hat , dürftest Du durch billigende Annahme Deiner weiteren Arbeitsleistung nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben , ohne daß es einer schriftlichen Änderung / Neufassung des Vertrages bedurfte .

Jette72 
Fragesteller
 11.09.2021, 14:35

Es war der erste befristete Vertrag. Normal darf man je diese bis zu dreimal verlängern. Soll ich meinen AG drauf aufmerksam machen? Bitte sage nein!

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DerCaveman  11.09.2021, 14:41
@Jette72

Befristet verlaengern geht nur vor Ablauf der Befristung, danach ist eine weitere Befristung nicht mehr zulaessig. Dein ehemals befristeter Vertrag ist inzwischen in einen unbefristeten uebergegangen.

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verreisterNutzer  11.09.2021, 14:43
@Jette72

Er hätte dann durchaus weiter befristen können , wenn er Dir dieses dann rechtzeitig vor Ablauf der ersten Befristung auch entsprechend angeboten hätte .

Im 625 BGB lauert allerdings halt auch der Fallstrick der wissentlichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses . Problematisch kann es dann halt werden , wenn der Arbeitgeber kontern würde mit " ich wußte nicht daß AN nach Ablauf der Befristung immer noch im Unternehmen tätig war " ... 🤔

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verreisterNutzer  11.09.2021, 14:52
@verreisterNutzer

Dazu noch ein Teilzitat aus einem Urteil des BAG

Der Eintritt der in § 15 Abs. 5 TzBfG angeordneten Fiktion setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung bewusst und in der Bereitschaft fortsetzt, die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss die vertragsgemäßen Dienste nach Ablauf der Vertragslaufzeit tatsächlich ausführen. Dabei genügt nicht jegliche Weiterarbeit des Arbeitnehmers. Sie muss mit Wissen des Arbeitgebers selbst oder eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters erfolgen.

Quelle :

https://www.juraforum.de/urteile/arbg-duesseldorf/arbg-duesseldorf-urteil-vom-15-12-2008-az-2-ca-4104-08

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Familiengerd  11.09.2021, 17:04
@DerCaveman
danach ist eine weitere Befristung nicht mehr zulaessig

Es sei denn, es würde sich um eine Befristung mit Sachgrund handeln.

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Herzlichen Glueckwunsch zum unbefristeten Arbeitsvertrag!

Wenn der Arbeitgeber dich nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhaeltnisses weiter arbeiten laesst, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis.

Jette72 
Fragesteller
 11.09.2021, 14:28

Kann ich das irgendwo nachlesen?

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DerCaveman  11.09.2021, 14:31
@Jette72

Ja klar: TzBfG § 15 Abs. 5: "Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt."

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Wenn dein AG dich weiter beschäftigt trotz abgekaufenen Vertrag muss er dir einen neuen Vertrag geben.

Jette72 
Fragesteller
 11.09.2021, 14:27

Muss er dass? Nur für die eine Woche?

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wilees  11.09.2021, 14:28

wozu ..... derzeit besteht ein gültiger mündlicher unbefristeter Vertrag.

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DerCaveman  11.09.2021, 14:28

Noe, muss er nicht. Das ehemals befristete Arbeitsverhaeltnis wird dann automatisch zu einem unbefristeten (TzBfG § 15 Abs. 5).

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DerCaveman  11.09.2021, 14:33
@MrMiles

Es bedarf keines neuen Vertrags. Der alte gilt weiter, nur eben ohne die Befristung.

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MrMiles  11.09.2021, 14:34
@DerCaveman

Das Dokument müsste schon neu gemacht werden, ansonsten würde ja auf der einen Seite die Befristung weiter drauf stehen auf der anderen Seite nicht drauf stehen das er unbefristet ist.

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wilees  11.09.2021, 14:35
@MrMiles

Nein - es besteht bereits ein Vertrag - "mündlich" ist ausreichend.

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DerCaveman  11.09.2021, 14:36
@MrMiles
Das Dokument müsste schon neu gemacht werden

Noe, muss es nicht. Die Befristung im Originalvertrag wird einfach unwirksam. Da bedarf es keines neuen Vertrags.

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MrMiles  11.09.2021, 14:39
@DerCaveman

Wie könnte man das dann beweisen? Wenn das zum Beispiel ein Unternehmen mit 4000 Mitarbeitern ist und keiner merkt das man einfach weiter hingeht?

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DerCaveman  11.09.2021, 14:45
@MrMiles
Wie könnte man das dann beweisen?

Wenn man da eine Woche lang gearbeitet hat, wird das sicher kein Arbeitgeber ernsthaft bestreiten. Da gibt es dann einfach zu viele Zeugen.

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MrMiles  11.09.2021, 14:46
@DerCaveman

Sagen wir mal der Abteilungsleiter ist 2 Wochen im Urlaub und die Personalabteilung hat nicht jedem Mitarbeiter bescheid gesagt (Datenschutz).

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DerCaveman  11.09.2021, 14:50
@MrMiles

Ich weiss nicht, worauf du hinaus willst. Wenn er gearbeitet hat, gibt es dafuer auch Zeugen. Kein Arbeitgeber wird das dann ernsthaft bestreiten koennen.

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MrMiles  11.09.2021, 14:52
@DerCaveman

Der AG könnte ja sagen, er ist auf eigene Faust erschienen.

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DerCaveman  11.09.2021, 15:01
@MrMiles

Ja und? Spielt doch ueberhaupt keine Rolle. Wenn der Arbeitgeber ihn arbeiten liess, ist das ehemals befristete Arbeitsverhaeltnis in ein unbefristetes uebergegangen.

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verreisterNutzer  11.09.2021, 15:47
@DerCaveman

An den gedanklichen Überlegungen von @MrMiles könnte durchaus etwas dran sein . Siehe hier :

https://www.juraforum.de/urteile/arbg-duesseldorf/arbg-duesseldorf-urteil-vom-15-12-2008-az-2-ca-4104-08

Was wäre , wenn tatsächlich weder AG selber , noch von ihm zu Einstellungsfragen entscheidungsberechtigtes Personal bislang etwas von dieser aktuellen Sachlage mitbekommen hätte(n) ?

Sowohl § 15 TzBfG Satz 5 , als auch § 625 BGB weisen auf wissentliche Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses über Fristlauf oder Zweckerfüllung hin .

Theoretisch könnte der AG dann doch durchaus noch "unverzüglich" einer Beschäftigungsfortsetzung widersprechen , wenn er bis jetzt noch "keine Kenntnis" von der aktuellen Sachlage stichhaltig belegen könnte in der Argumentation .

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Schimeck  11.09.2021, 14:33

Er muss ihm keinen neuen Vertrag "geben". Es gelten auch mündliche Verträge bzw. in diesem Fall die automatische Umwandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag durch stilschweigen.

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