Listenhund Hundeschule?
Hallo an alle,
Mich interessiert ob ein "listenhund" in eine normale Hundeschule gehen kann, also mit allen anderen Hunden oder gibt es da spezielle. Und noch was, meine Schwester ist 17, kann die dann mit den Welpen auch in die Schule gehen ode darf sie gar nicht.
Btw. Es ist ein amstaff und komme aus Köln.
Danke voraus🤗
5 Antworten
Wo hat deine Schwester den Hund denn her? Sie darf mit den ja eh nicht unterwegs sein. Jede Hundeschule bestimmt individuell welche Kunden sie annimmt und welche nicht
Es bleibt trotzdem die Frage, woher ihr in NRW einen Welpen eines Listenhundes habt?? Den kann man nirgendwo kaufen, den darf man auch nicht nach NRW mitbringen .... das alles ist in NRW streng verboten!
Eben nicht. Den Hund kann man beim Züchter kaufen und mit Bedingungen halten.
Nein, das ist eben nicht wahr!! Das ist in NRW strengstens verboten!! Lies mal unser Landeshundegesetz!!
Das zeigt schon den ganzen Wahrheitsgehalt deiner Frage. Hattest du gestern nicht noch einen ähnlichen Account mit auch einer Frage nach so einem Hund - den wolltest du da aber nocht mitbringen ...
Was ? Nein, was für ein Account?? Das ist mein einziger den ich auch erst heute gemacht habe halt nur deswegen..
Ja genau - und gestern wurde ein ebenfalls neuer Account mit nur 1 Frage gesperrt - und auch da ging es genau um den Kauf eines solchen Hundes
Erstmal macht es wirklich Sinn, mit einem "Listenhund" eine Hundeschule zu besuchen! Dies zeugt schon mal von Verantwortungsbewußtsein! Sehr gut!
Wichtig ist auch, daß der Hundeführer (nicht nur der Hundehalter) einen Sachkundenachweis vorweisen kann!
Ich würde mich einfach mal bei der betreffenden Hundeschule erkundigen - wenn der Amstaff noch ein Welpe ist, dann kann man da ja noch vieles (im positiven Sinne) ausrichten! Und wenn das Hundi später mal einen positiven Wesenstest hat - um so besser: dann braucht es vielleicht auch keinen Maulkorb!
Ich finde es gut, hier endlich mal auf einen Hundefreund zu treffen, der sich der Verantwortung eines Hundis genenüber auch bewußt ist! Das kommt leider immer noch zu selten vor! WEITER SO!
Schon sehr merkwürdig, wie du in NRW an einen solchen Welpen kommst?
Vor einer Anschaffung eines in der Liste geführten Hundes muss man in NRW einen Antrag zur Haltungserlaubnis stellen und überaus gut begründen, warum man einen solchen Hund halten will. Als Grund wird i.d.R. nur die Übernahme aus dem Tierschutz anerkannt - und dort bekommt man keinen Welpen.
Der Kauf in einem anderen Bundesland, wo die Zucht erlaubt ist, ist für NRW ebenso verboten wie die Zucht selbst. Also, woher willst du so einen Welpen haben?
Und wer den Antrag stellt und alle erforderlichen hohen Auflagen erfüllen kann und entsprechend kontrolliert wird - der weiß auch ganz genau, denn darüber wird er mündlich und schriftlich aufgeklärt - dass ausschließlich Erwachsene mit so einem Hund gehen dürfen und diese auch nur, wenn sie die Sachkundeprüfung für diese Hunde erfolgreich abgeschlossen haben.
Von daher ist deine ganze Frage sehr fragwürdig!
Das weiß ich alles. Es ist möglich solche Hunde zu haben aber halt mit strengen Bedingungen. Die Frage war ja auch nicht ob sie den Hund führen kann, sondern ob sie bis er ein Welpe ist und in die Hundeschule geht mit gehen kann..
Oder hab ich das alles jetzt falsch verstanden.. den Hund kann man doch haben wenn man all diese sachen erfüllt oder nicht?
Wenn man sich um die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes bemüht und alle erforderlichen Auflagen erfüllen kann, dann kann man diese Erlaubnis bekommen.
ABER auch dann darf man nur einen Hund aus dem Tierschutz übernehmen - und nicht irgendwo einen solchen Hund kaufen. Gezüchtet werden dürfen sie in NRW nicht und aus einem anderen Bundesland oder gar einem anderen Land darf man sie nicht nach NRW einführen.
Was ist denn denn dein triftiger Grund einen solchen Hund zu halten?
Wenn du "all diese Sachen" erfüllt hast, mußt du ja auch im Besitz einer Haltergenehmigung sein, oder!?
Meines Wissens nach muss man volljährig sein und ein Sachkundenachweis besitzen.
Ob die Hundeschule solche Tiere aufnimmt musst du dort direkt nachfragen.
Ja, das weiß ich auch. Aber ist das auch so für die Hundeschule?
Das macht keinen Unterschied ob sie mit dem Hund Gassi geht oder auf dem Weg in die Hundeschule ist.
Sie darf den Hund nicht führen.
Nein, deine Schwester darf mit so einem Hund überhaupt nicht alleine unterweg sein. Das darf man erst, wenn man volljährig ist und den entsprechenden erweiterten Sachkundenachweis für Listenhunde gemacht hat.
Ob der Hund in einer Hundeschule trainiert werden darf, bestimmt die Hundeschule.
Das alles weiß man aber, wenn man NRW einen solchen Hund anmeldet, denn man muss schließlich VORHER die Erlaubnis einholen und wird dann ganz genau informiert.
Ja, hab den Hund ja noch nicht. Wollte einfach nochmal nachfragen bevor ich was falsch mache.
Ah ja - schon klar. Deshalb schreibst du in einem anderen Kommentar auch, es wäre der Familienhund ....
Ich meinte damit ja nicht das ich den Hund habe, sondern das es ein familienhund sein sollte.
Nee, also das ist unser Hund, von mir und meiner Familie. Mir ist klar das sie nicht ubterwegs sein darf, aber habe irgendwo gelesen das es schon geht als minderjährige mit dem Hund in die Schule zu gehen. Weiß nur nicht ob das wirklich stimmt